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Köpfe: LTO Most Wanted mit Benjamin Düsberg

Дата публикации: 23-10-2026 10:15:00

"Strafverteidigung ist wunderbar vielseitig und sie ist existentiell", sagt Benjamin Düsberg. Der Rechtsanwalt definiert den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit und verrät, was er sich von Stefanie Hubig wünscht. 

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"Strafverteidigung ist wunderbar vielseitig und sie ist existentiell", sagt Benjamin Düsberg. Der Rechtsanwalt definiert den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit und verrät, was er sich von Stefanie Hubig wünscht. 

Benjamin Düsberg ist Rechtsanwalt in Berlin. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich der Strafverteidigung.

Maximilian Steinbeis hat Benjamin Düsberg für LTO Most Wanted nominiert.

Ein Song, ein Buch, ein Ort:

Ich belasse es mal bei Büchern: Schuld und Sühne (Fjodor Dostojewski), Erzählung zur Sache (Stephanie Bart), Die Elenden (Victor Hugo)

Warum Jura und warum das Strafrecht?

Um den Staat in seine Grenzen zu weisen, bis es hoffentlich irgendwann eine Welt gibt, die Überwachen und Strafen nicht mehr nötig hat.

Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat:

-

Der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit:

Das positive gesetzte Recht ist die Gesamtheit der (mit Zwang durchsetzbaren) Gesetze, Gerechtigkeit ist eine moralisch-politische Kategorie. Viele Gesetze sind ungerecht. Das Recht insgesamt sichert, organisiert und konserviert meist ungerechte Gesellschaftssysteme. Gleichzeitig bildet sich erkämpfte Gerechtigkeit im Recht ab, das Recht nimmt so auch Einsichten der Gerechtigkeit in sich auf. Das politische Bestreben sollte dahin gehen, Recht und Gerechtigkeit so weit wie möglich in Einklang zu bringen.

Was ich an meiner Arbeit mag und was mich stört: 

Strafverteidigung ist wunderbar vielseitig und sie ist existentiell. Mich stört daran herzlich wenig.

Ein Mandat, das ich nicht vergessen kann:

Da gibt es viele. Aktuell beschäftigt mich vor allem, wieso fünf junge Menschen, die sog. Ulm 5, die eine Waffenfabrik beschädigten und damit verhindert haben, dass noch mehr Menschen mit diesem Kriegszeug getötet werden, sich seit mehr als 13 Monaten in Untersuchungshaft befinden, während die Waffenhändler und deren politische Förderer immer reicher und angesehener werden. Wenn das Recht ist, ist es ungerechtes Recht. 

Mich beschäftigt auch, wie das Landgericht Stuttgart in diesem Verfahren den EGMR mit Füßen tritt, indem es unsere Mandant:innen in Glaszellen sperrt und sie so von ihren Verteidigungen und dem Verhandlungssaal abtrennt, als ob es sich bei ihnen um Feinde handele.

Mich beschäftigt ferner, dass das Gericht sich bislang weigert, über das zentrale Argument der Verteidigung, nämlich die Rechtfertigung der Aktion aus Gründen der Nothilfe und des Notstandes, auch nur Beweis zu erheben – als wenn die Tat beurteilt werden könnte, ohne sich anzusehen, inwiefern die in Ulm produzierte Technik die Verbrechen in Gaza ermöglicht und erleichtert. Mit dem Verfahren wird somit nicht nur Widerstand gegen Genozid und Militarisierung kriminalisiert, sondern es werden dabei auch grundlegende rechtsstaatliche Errungenschaften und Rechte der Verteidigung wie das Beweisantragsrecht mit Füßen getreten. Dies sollte auch diejenigen alarmieren, die keine Sympathie mit der konkreten Aktion haben.

Mein größter Irrtum:

-

Was Künstliche Intelligenz für meine Arbeit bedeutet:

Etwas Hilfe bei der Recherche, mehr nicht. In der mündlichen Verhandlung, welche im Strafrecht alles entscheidet, ist KI völlig nutzlos. Ein Roboter kann kein Theater spielen.

500 Zeichen zu einer Reform der Strafprozessordnung:

Niemand kann es glauben, aber das deutsche Strafprozessrecht kennt keine Dokumentation der Hauptverhandlung. Was die Beweisaufnahme ergibt, was etwa Zeug:innen oder Sachverständige aussagen, wird nicht protokolliert. Stattdessen definiert das Gericht erst IM URTEIL, was gesagt wurde – ohne dass dies dann überprüfbar wäre oder entsprechende Fehler in der Revision rügbar wären. Dies potenziert die ohnehin schon mächtige Position des Richters im kontinentalen Inquisitionsprozess und öffnet Willkür sowie Fehlurteilen Tür und Tor. 

Diese Regel gilt seit 1871 und ist eines Kaiserreichs würdig, nicht aber einem Staat, der sich als Rechtsstaat definiert. In fast keinem Land der Welt existiert eine derart unzureichende Protokollierung der Hauptverhandlung. Hier könnte KI allerdings sehr nützlich sein: Die Hauptverhandlung könnte aufgezeichnet werden und Spracherkennungsmodelle erstellten automatisch ein Transkript. Nie wieder müssten wir darüber streiten, was ein Zeuge eigentlich gesagt hat.

Ein Paragraf, den ich gerne ändern oder streichen würde:

§ 185 StGB und § 265a StGB gehören ersatzlos gestrichen.

Was ich mir von Stefanie Hubig wünsche:

s.o.

Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:

-

Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:

Wolfgang Kaleck

Mehr Most Wanted? Tom Braegelmann | Fatima Hussain | Victoria Fricke | Stephanie Beyrich | Martina Flade | Saskia Schlemmer | Marco Buschmann | Gregor Gysi | Dirk Wiese | Konstantin von Notz | Sabine Stetter | Jutta Otto | Alfred Dierlamm | Mohamad El-Ghazi | Jan Philipp Albrecht | Helene Bubrowski | Ali B. Norouzi | Naila Widmaier | Andrej Umansky | Tijen Ataoğlu | Holger Dahl | Herta Däubler-Gmelin | Volker Römermann | Stefan Sax | Rick van Aerssen | Staffan Illert | Wolf Bussian | Thomas Müller | Eckart Brödermann | Dominique Grüter | Vera Keller | Ana Bruder | Verena Nosch | Alexandra Schluck-Amend | Laurent Lafleur | Kristin Pfeffer | Christina Gassner | Charlotte D'Agostino | Kristin Brocker | Adrian Haase | Inka Brunn | Anna Lissner | Vanessa Pickenpack | Reto Mantz | Jan Spoenle | Sina Dörr | Isabelle Biallaß | Christian Walz | Jannina Schäffer | Anja Schiemann | Susanne Beck | Georgia Stefanopoulou | Dana Valentiner | Anke Gimbal | Özge İnan | Konstantin Grubwinkler | Michael Kubiciel | Martin Würfel | Kilian Wegner | Benjamin Lahusen | Anne Brorhilker | Wolfgang Janisch | Die Übersicht mit allen bisher veröffentlichten Ausgaben finden Sie hier.

Zitiervorschlag

Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61216 (abgerufen am: 26.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

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