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Rentenexperte Robert Rühl fordert Milliarden-Einschnitte: „Wir müssen den Boomern wehtun“

Дата публикации: 14-10-2026 17:19:00

Renten nur noch mit Inflationsausgleich, Ende der Rente mit 63 und Streichung der Mütterrente III: Diese Reformen fordert Ökonom Robert M. Rühl.

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Rentenexperte Robert Rühl fordert tiefgreifende Einschnitte bei der Rente. Er will die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen, die Mütterrente III streichen und Gutverdiener bei den Rentenansprüchen anders behandeln.

Renten sollen nur noch die Inflation ausgleichen

Bislang orientiert sich die gesetzliche Rentenanpassung grundsätzlich an der Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, profitieren davon unter den geltenden Regeln grundsätzlich auch die Rentner. Die Rentenkommission will an dieser Kopplung festhalten, zugleich aber den Nachhaltigkeitsfaktor wieder stärker wirken lassen. Damit soll die demografische Belastung besser zwischen Rentnern und Beitragszahlern verteilt werden.

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Rühl geht weiter: Er möchte die Renten nur noch an die Inflation koppeln. Die Rentner würden damit vor Kaufkraftverlusten geschützt, aber nicht mehr automatisch an steigenden Löhnen beteiligt.

„Die Frage ist doch: Soll die Rente im Ruhestand die Kaufkraft sichern oder darüber hinaus an den Lohnzuwächsen der Erwerbstätigen teilhaben? Mein Vorschlag setzt auf den Erhalt der Kaufkraft“, sagt Rühl.

Dass Rentner bei stärker steigenden Löhnen gegenüber Erwerbstätigen zurückfallen würden, bestreitet er nicht.

„Und ja, wenn die Löhne stärker steigen als die Preise, fallen Rentner relativ zurück. Genau daraus entsteht die Entlastung für die Beitragszahler.“

Dr. Robert M. Rühl, Universität Bayreuth

Dr. Robert M. Rühl, Universität Bayreuth Universität Bayreuth

Dr. Robert Rühl, Jahrgang 1990, ist Rentenökonom und Lehrbeauftragter für Versicherungsökonomik an der Universität Bayreuth. In seiner Dissertation „Neue Wege der Rentenversicherung“ (2024) hat er die ResilienzRente entwickelt, ein Reformmodell für die gesetzliche Rente. Dafür erhielt er 2026 den Fürther Ludwig-Erhard-Preis. Hauptberuflich ist er Vorstandsassistent bei der Versicherungsgruppe die Bayerische in München. Hier äußert er sich als Wissenschaftler.

Rühl sieht darin einen Tausch: Rentner verzichteten auf künftige Lohnzuwächse und erhielten dafür einen verlässlichen Inflationsausgleich. Arbeitnehmer hätten einen solchen Schutz nicht automatisch. In Jahren, in denen die Preise schneller steigen als die Löhne, könne die Regelung für Rentner sogar vorteilhaft sein.

Als Beispiel nennt er das Jahr 2023. Die Preise waren im Vorjahr um 6,9 Prozent gestiegen, die Renten im Westen dagegen nur um 4,39 Prozent. Mit seiner vorgeschlagenen Inflationskopplung hätten Rentner nach seiner Rechnung mehr erhalten.

Die mögliche Ersparnis beziffert Rühl auf rund 23 Milliarden Euro jährlich bis zur Mitte der 2030er-Jahre, gerechnet in heutigen Euro und einschließlich des Wegfalls der Haltelinie.

Rente mit 63 soll ohne lange Übergangsfrist enden

Die sogenannte Rente mit 63 ermöglicht besonders langjährig Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge. Die Rentenkommission empfiehlt, diese Möglichkeit zu streichen.

Politisch ist der Vorschlag umstritten. Eine Abschaffung würde Menschen treffen, die ihre Erwerbsbiografie und ihren Übergang in den Ruhestand auf die bisherigen Regeln ausgerichtet haben. Rühl spricht sich deshalb für einen begrenzten Vertrauensschutz aus.

„Vertrauensschutz ja, einen Freifahrtschein für die gesamten geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre: nein“, sagt er.

Wer die Voraussetzungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Gesetzesbeschluss erfülle, solle noch nach den bisherigen Regeln in Rente gehen können.

Eine jahrelange Übergangsfrist lehnt Rühl ab. Sie würde seiner Ansicht nach dazu führen, dass die geburtenstarken Jahrgänge weitgehend von den Einschnitten ausgenommen blieben.

„Wir müssen auch den Babyboomern wehtun, wenn wir die Rente generationengerecht gestalten wollen. Alle Generationen müssen sich beteiligen – es führt leider kein Weg daran vorbei.“

Gesundheitliche Probleme sollen gesondert berücksichtigt werden

Rühl verweist darauf, dass die Rente mit 63 nicht danach unterscheide, ob jemand körperlich schwer arbeite oder einer Bürotätigkeit nachgehe. Nach Angaben der Rentenkommission profitierten von der abschlagsfreien Frühverrentung überdurchschnittlich häufig Männer, Besserverdienende und gesündere Menschen.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten könne, brauche deshalb einen gezielten Schutz. Neben der Erwerbsminderungsrente unterstützt Rühl den Vorschlag der Kommission, nach einer Gesundheitsprüfung zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können.

Alle anderen sollten nach seiner Vorstellung weiterhin vorzeitig in den Ruhestand wechseln dürfen – allerdings mit denselben Abschlägen wie andere Versicherte.

Die erwartete Ersparnis durch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren beziffert Rühl auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Geringverdiener sollen für ihre Beiträge mehr Rente erhalten

Eine weitere Änderung betrifft die Berechnung der Rentenansprüche. Rühl möchte die unterschiedliche Lebenserwartung von Gering- und Besserverdienern stärker berücksichtigen. Dahinter steht ein Verteilungsproblem:

„Heute haben Besserverdiener einen doppelten Vorteil: Sie bekommen höhere Monatsrenten und beziehen sie im Schnitt länger, weil sie statistisch länger leben“, sagt Rühl.

Bei Männern lägen ab dem 65. Lebensjahr sieben Jahre zwischen dem reichsten und dem ärmsten Zehntel. Für jeden eingezahlten Euro erhalte ein Gutverdiener dadurch deutlich mehr zurück als ein Geringverdiener. Rühl bezeichnet das als Umverteilung von unten nach oben.

Sein Vorschlag: Die ersten verdienten Euro sollen mehr Rentenansprüche begründen als die späteren. Wer mehr einzahlt, soll weiterhin eine höhere Rente erhalten. Der Abstand zwischen niedrigen und hohen Renten würde aber kleiner.

Eine individuelle Prüfung der Lebenserwartung soll es nach Rühls Vorstellung nicht geben. Niemand müsse nachweisen, wie gesund er sei oder wie lange er voraussichtlich lebe.

Die Versicherungsfunktion bleibe erhalten, betont der Wissenschaftler:

„Die Rente fließt lebenslang, auch wenn ein Geringverdiener 100 wird. Leistung muss sich lohnen – nicht erst, wenn man besonders lange lebt.“

Milliardenersparnis hängt von der Ausgestaltung ab

Die Maßnahme könnte nach Rühls Schätzung anfangs jährlich ein bis zwei Milliarden Euro einsparen. Langfristig beziffert er das Potenzial auf sieben bis 30 Milliarden Euro.

Die große Spanne zeigt, dass die finanziellen Folgen stark davon abhängen, wie die neue Berechnung konkret gestaltet würde. Der Vorschlag zielt nicht darauf ab, die Renten von Geringverdienern zu kürzen. Vielmehr sollen sie im Verhältnis zu den Renten höherer Einkommen stärker gewichtet werden. Wie groß die Verschiebungen tatsächlich ausfielen, ließe sich erst anhand einer konkreten Reformregelung berechnen.

Mütterrente III soll gestrichen werden

Rühl fordert außerdem, die geplante Mütterrente III nicht einzuführen. Sie soll die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern ausweiten. Rühl hält eine solche pauschale Leistung für wenig zielgenau.

„Die Mütterrente III bedankt sich bei den Müttern und schickt die Rechnung an deren Kinder. Manche verkaufen das als Gerechtigkeit“, sagt er.

Rund fünf Milliarden Euro fehlten dadurch für andere Aufgaben, etwa zur Unterstützung heutiger Familien. Rühl kritisiert vor allem, dass die zusätzliche Leistung unabhängig von der finanziellen Lage ausgezahlt würde. Eine Mutter mit 600 Euro Rente erhielte denselben Betrag wie eine Mutter mit 3000 Euro Rente.

Gerade Frauen mit sehr niedrigen Alterseinkünften könnten leer ausgehen: Wer Grundsicherung bezieht, dem werde die zusätzliche Leistung in der Regel angerechnet. Dann stehe zwar mehr auf dem Rentenbescheid, im Portemonnaie bleibe aber gleich viel.

Rühl betont, dass er die bestehende Anerkennung von Kindererziehungszeiten nicht abschaffen will. Es gehe ihm um die geplante Ausweitung für vor 1992 geborene Kinder. Wer Frauen mit kleinen Renten helfen wolle, müsse sicherstellen, dass die Unterstützung tatsächlich bei ihnen ankomme. Eine pauschale Erhöhung unabhängig von der finanziellen Lage leiste das nicht.

Die Streichung würde nach Rühls Angaben zu Beginn rund fünf Milliarden Euro jährlich einsparen. Bis 2040 summiere sich die Entlastung auf rund 65 Milliarden Euro.

Kapitalrente soll durch Einsparungen finanziert werden

Die Rentenkommission empfiehlt, die gesetzliche Rente um eine verpflichtende kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen finanzieren sollen.

Rühl unterstützt eine solche Kapitalrente, will sie aber durch Einsparungen im Rentensystem finanzieren.

„Wir müssen uns vom Gedanken freimachen, dass bestimmte Generationen unantastbar sind. Sollen Erwerbstätige die laufenden Renten finanzieren und ihre zusätzliche Vorsorge allein aufbauen? Das wäre eine doppelte Rechnung für dieselbe Generation“, sagt Rühl.

Deshalb sollten auch ältere Jahrgänge auf künftige reale Rentenzuwächse und bestimmte Vergünstigungen verzichten. Die Kaufkraft der laufenden Renten solle erhalten bleiben. Die heutigen Rentner hätten zwar die Renten ihrer Eltern finanziert. Das verpflichte ihre Kinder aber nicht dazu, jede zusätzliche Last allein zu tragen.

„Die Kosten des Umbaus gehören auf mehrere Generationen verteilt“, sagt Rühl.

Die Rechnung geht erst langfristig auf

Die Maßnahmen zur Inflationskopplung, zur Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung und zur Streichung der Mütterrente III sollen nach Rühls Berechnungen zusammen mit weiteren Änderungen ab Mitte der 2030er-Jahre gut 30 Milliarden Euro jährlich in der Rentenkasse einsparen. Werden die Pensionen einbezogen, seien es rund 35 Milliarden Euro.

Der Beitrag für die Kapitalrente in Höhe von zwei Prozent des Lohns koste ebenfalls etwa 35 Milliarden Euro. Damit könnten die Einsparungen langfristig die zusätzlichen Kosten der kapitalgedeckten Vorsorge decken.

Allerdings baut sich das Einsparvolumen über die Zeit auf. In den ersten Jahren lägen die Einzahlungen in die Kapitalrente deshalb unter den von der Kommission vorgesehenen Werten. Rühl zufolge würde dafür der Beitragssatz niedriger ausfallen.

Die Rechnung ist damit an mehrere Voraussetzungen geknüpft: Die vorgeschlagenen Einschnitte müssten politisch beschlossen werden, die erwarteten Einsparungen müssten eintreten und die Kapitalrente müsste entsprechend ausgestaltet sein. Die genannten Beträge sind Rühls Schätzungen und keine bereits feststehenden finanziellen Folgen eines beschlossenen Gesetzes.

Der Streit um die Lasten zwischen den Generationen bleibt

Rühls Vorschläge folgen einer klaren Linie: Er will die gesetzliche Rente stärker auf die Sicherung der Kaufkraft ausrichten, Vergünstigungen gezielter begrenzen und die Kosten des demografischen Wandels breiter verteilen.

Rühls Vorschläge berühren unterschiedliche Gerechtigkeitsfragen. Eine Inflationskopplung schützt Rentner vor Kaufkraftverlust, lässt sie aber bei stärker steigenden Löhnen relativ zurückfallen. Eine neue Gewichtung der Rentenansprüche könnte die Position von Geringverdienern verbessern, würde aber die bisherige Verteilung der Rentenansprüche verändern. Und die Streichung pauschaler Leistungen wie der Mütterrente III spart Geld, löst aber nicht automatisch die Probleme von Frauen mit niedrigen Alterseinkünften.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, wie viel Geld sich einsparen lässt. Es geht auch darum, wer die Lasten trägt, welche Leistungen erhalten bleiben und wie gezielte Unterstützung aussehen soll. Rühl setzt dabei auf einen stärkeren Beitrag aller Generationen – einschließlich der heutigen Rentner.

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