Der Ganztagsanspruch für Erstklässler ist gestartet, doch der VBE schlägt Alarm: Zu wenig Fachpersonal, ungeeignete Räume - und wachsende Probleme.
Seit vier Wochen haben Eltern von Erstklässlern einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre Kinder an der Ganztagsbetreuung der Schule teilnehmen können. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) zieht jetzt eine ernüchternde Zwischenbilanz. Das Land habe den Rechtsanspruch auf Kosten der Qualität eingeführt, erklärt der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand. Der Hauptkritikpunkt des Verbands: Es würden zu wenige pädagogisch ausgebildete Fachleute eingesetzt, sodass die Betreuung keine echte Förderung der Schülerinnen und Schüler sei.
Zu wenig qualifiziertes Personal und ungeeignete RäumeLaut einer nicht-repräsentativen Umfrage des VBE unter 749 Schulleitungen im Land halten drei Viertel eine hochwertige Ganztagsbetreuung unter den aktuellen Bedingungen nicht für möglich. Woran liegt das genau? 71 Prozent der befragten Schulleitungen sagen: Es gibt zu wenig qualifiziertes Personal. Neben pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften werden laut der Umfrage vielerorts auch Quereinsteiger, Ehrenamtliche, Studierende und Auszubildende eingesetzt. Außerdem macht die Ausstattung der Schulen Probleme: 63 Prozent der befragten Schulleitungen sind der Meinung, dass die räumlichen Gegebenheiten in den Schulen unzureichend sind. Für VBE-Landeschef Brand steht damit fest: "Mit ausreichend Ressourcen unterfüttert ist der Rechtsanspruch aus Sicht der Schulleitungen nicht." Zwischen politischem Anspruch und den tatsächlichen Voraussetzungen vor Ort klaffe eine erhebliche Lücke.
Bei reiner Beaufsichtigung "versündigen wir uns an unseren Kindern"Mit ausreichend Ressourcen unterfüttert ist der Rechtsanspruch aus Sicht der Schulleitungen nicht.
Brand äußert Zweifel, ob die Ganztagsbetreuung in dieser Form wirklich etwas an den ungleichen Bildungschancen ändern kann. Es gehe schließlich nicht nur um Hausaufgabenbetreuung oder Spielangebote. Wenn der Rechtsanspruch aber zur reinen Beaufsichtigung durch Hilfskräfte verkommt, "dann versündigen wir uns an unseren Kindern", so Brand. Er fordert deswegen, dass Mindestanforderungen ans Personal eingeführt werden. Andernfalls müsse man ehrlich eingestehen, dass die Ganztagsbetreuung lediglich den Zweck hat, Eltern zu entlasten. Das sei zwar auch nötig, jedoch wünscht sich Brand die pädagogische Förderung der Kinder als oberstes Ziel.
Probleme dürften größer werdenDa in diesem Schuljahr nur die Erstklässler den rechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben - dieser aber von nun an mitwächst - geht der VBE davon aus, dass die Probleme zunehmen werden. Das heißt, dass der Anspruch jedes Jahr um einen weiteren Jahrgang erweitert wird, sodass die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder und damit der Bedarf an Plätzen und Personal stetig steigt. "Im nächsten Jahr brauchen wir doppelt so viel Personal, im Jahr drauf dann dreimal so viel, dann viermal so viel", so Brand.
Städtetag zeigt sich zufrieden mit Start der GanztagsbetreuungBeim Städtetag Baden-Württemberg hingegen ist die Stimmung zum Ganztag eine andere. Laut Norbert Brugger, Bildungsdezernent beim Städtetag, gelingt den Kommunen die Erfüllung des neu gestarteten Ganztagsbetreuungsanspruchs sehr gut. Das sei angesichts der Dimension dieses Anspruchs nicht selbstverständlich, sagte Brugger dem SWR. Die Städte hätten sich intensiv vorbereitet und eng mit dem Kultusministerium zusammengearbeitet, seitdem der Bundestag diesen Anspruch 2021 beschlossen hat.
Hohe Kosten: Müssen Eltern bald mehr zahlen?Aber auch aus Kommunensicht ist nicht alles gut: Unzufrieden ist Brugger damit, dass das Land seine finanzielle Unterstützung für Betreuung in den höheren Klassenstufen nicht an die steigende Betreuungsnachfrage anpassen will. "Das widerspricht der Ankündigung von Kultusminister Andreas Jung (CDU), längere Betreuung und Förderung von Schülern zu wollen", so Brugger. Wenn das Land bei dieser Position bleibe, müssten die Eltern finanziell stärker belastet werden.
Kultusministerium verweist auf GanztagsschulenKultusminister Andreas Jung (CDU) verweist auf SWR-Anfrage auf die Ganztagsschulen, die in der Verantwortung des Landes sind. Zur Erklärung: Grundschulen können das Recht auf Ganztagsbetreuung entweder als Ganztagsschule erfüllen oder über andere Betreuungsformen. Mit Beginn des Schuljahrs 2026/2027 wurden laut Kultusministerium mehr als 100 Ganztagsschulen neu eingerichtet. "Nach dem Start des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung stehen wir mit allen Verantwortlichen in engem Austausch", so der Kultusminister.
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