Nach elf Jahren bei Epta wurde Liliana Ocheanu gekündigt. Sie war in Rumänien geblieben, um sich um ihre an Krebs erkrankte Mutter zu kümmern.
Nach elf Jahren bei Epta wurde Liliana Ocheanu gekündigt. Sie war in Rumänien geblieben, um sich um ihre an Krebs erkrankte Mutter zu kümmern.
Nach elf Jahren hat Liliana Ocheanu ihren Arbeitsplatz beim Kühlanlagenhersteller Epta Costan in Limana verloren. Die 55-Jährige war nach dem Betriebsurlaub sechs Tage später zurückgekehrt, da sie zuvor ihre an Krebs erkrankte Mutter in Rumänien betreut hatte. Laut „Il Dolomiti“ wurde ihr deshalb eine unentschuldigte Abwesenheit vom 24. August bis zum 1. September vorgeworfen.
Laut der Gewerkschaft Fiom Belluno hatte Ocheanu ihre Vorgesetzten am 28. Juli über die Erkrankung ihrer Mutter informiert und eine Abwesenheit bis zum 1. September vereinbart. Die Absprache sei mündlich erfolgt, was laut „Sky TG24“ der betrieblichen Praxis entsprochen habe.
Nach ihrer Rückkehr erhielt Ocheanu eine disziplinarische Beanstandung. Die Fiom Belluno argumentiert, dass die Mitarbeiterin zuvor elf Jahre ohne Beanstandungen beschäftigt gewesen sei und die besonderen familiären Umstände berücksichtigt werden müssten. Laut „RaiNews“ beruft sich die Gewerkschaft zudem darauf, dass die Kündigung im Verhältnis zum vorgeworfenen Verhalten stehen müsse.
Laut „Sky TG24“ erfolgte die Kündigung, da die unentschuldigte Abwesenheit mehr als vier Tage betragen habe. Die Fiom bestreitet nicht, dass die Rückkehr verspätet erfolgte, hält die Entlassung aber für unverhältnismäßig. Aus diesem Grund fand am 2. Oktober ein zweistündiger Streik der Fiom Belluno statt.
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Die Aktion richtete sich laut der Fiom Belluno nicht allein gegen die Kündigung von Ocheanu. Die Gewerkschaft wollte zugleich auf die Bedeutung der gewerkschaftlichen Tätigkeit im Unternehmen aufmerksam machen. Laut „Corriere delle Alpi“ distanzierten sich die Gewerkschaften Fim und Uilm von dem Streik. Daraufhin entwickelte sich ein eigener Konflikt zwischen den Gewerkschaften über den Umgang mit dem Fall.
Zusätzliche Brisanz erhält der Fall dadurch, dass Ocheanu Gewerkschaftsvertreterin der Fiom ist und früher der betrieblichen Arbeitnehmervertretung angehörte. Die Fiom will deshalb prüfen, ob ihr gewerkschaftliches Engagement bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben könnte. Das Unternehmen hat sich in den vorliegenden Berichten nicht konkret zum individuellen Arbeitsverhältnis geäußert.
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In Italien ist eine Kündigung wegen unentschuldigter Abwesenheit nicht automatisch zulässig, sondern muss sich am Schweregrad des Verstoßes sowie am Verhältnismäßigkeitsprinzip messen lassen.
Eine juristische Einordnung von dem italienischen Online-Fachportal „PMI.it“ unter Verweis auf die Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs betont, dass unentschuldigte Fehlzeiten nur dann eine Kündigung rechtfertigen, wenn das Verhalten so schwer wiegt, dass das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Dabei seien unter anderem die konkrete Pflichtverletzung, ihre Auswirkungen auf den Betrieb und die Frage, ob mildere Sanktionen ausgereicht hätten, maßgeblich.