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Wollte sich bei Kunden „beliebt machen“: Kassierer verursacht 25.696 Euro Schaden durch unerlaubte Rabatte

Дата публикации: 09-10-2026 10:26:00

Ein 23-Jähriger stand vor Gericht, weil er Kunden an der Kasse eigenmächtig Rabatte von bis zu 50 Prozent gewährte. Zwar bereicherte sich der junge Mann nicht selbst, er verursachte aber einen hohen Schaden.

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Ein 23-Jähriger stand vor Gericht, weil er Kunden an der Kasse eigenmächtig Rabatte von bis zu 50 Prozent gewährte. Zwar bereicherte sich der junge Mann nicht selbst, er verursachte aber einen hohen Schaden.

Das Landesgericht Linz hat einen ehemaligen Supermarkt-Kassierer am Mittwoch (7. Oktober 2026) wegen Untreue rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe, also auf Bewährung, verurteilt.

Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, ist dem 23-Jährigen vorgeworfen worden, während seiner Teilzeitanstellung vom 1. Januar bis 21. November 2025 als Kassierer in einer Linzer Billa-Filiale unbefugt hohe Preisnachlässe gewährt zu haben. Der österreichischen Supermarktkette entstand dadurch ein Schaden von 25.696 Euro, den der Ex-Mitarbeiter zurückzahlen muss.

Angeklagter: „Kunden sind teilweise sehr aggressiv geworden“

Der Angeklagte hatte die Vergünstigungen an der Kasse offenbar aus Angst vor Konfrontationen manuell eingetippt, profitierte finanziell jedoch nicht von den Rabattaktionen. „Die Kunden haben mich danach gefragt und sind dabei teilweise sehr aggressiv geworden. Ich leide unter sozialer Angst, lasse mich leicht unter Druck setzen“, schilderte der Angeklagte laut der „Kronen Zeitung“ beim Prozess.

Billa

Ein Mitarbeiter gewährte Kunden in einer Linzer Billa-Filiale unerlaubte Rabatte. (Archivbild) Foto: Daniel Scharinger / IMAGO

Anfangs gewährte er die Rabatte noch zulässigerweise, doch irgendwann geriet die Sache außer Kontrolle. „Dieser Tick hätte ihn wahllos die Rabatttaste betätigen lassen. Zudem wollte er sich bei Kunden beliebt machen“, erklärte Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, gegenüber dem ORF.

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Interne Buchprüfung deckte die hohen Rabatte auf

Der Verdacht gegen den Mitarbeiter kam der „Kronen Zeitung“ zufolge bei einer internen Überprüfung der Vertriebsleitung auf. „Im Kontrollzeitraum hatte eine Vollzeitmitarbeiterin 3000 Euro Rabatt, der Angeklagte mit 20 Wochenstunden aber 10.000 Euro“, so die Regionalmanagerin des Lebensmittelkonzerns gegenüber dem Nachrichtenportal. Laut ORF wurde er nach dem Bekanntwerden der Vorfälle umgehend entlassen.

Spendenaktion für „RaBatman“ gestartet

Im Internet wurde auf Gofundme inzwischen eine Spendenaktion für den ehemaligen Billa-Mitarbeiter gestartet. Unter dem Motto „Free our RaBatman“ sollen 25.700 Euro gesammelt werden, circa jene Summe, die der 23-Jährige als Schaden zurückzahlen muss.

Initiator Patrick Frewein begründet die Aktion auf der Spendenseite folgendermaßen: „Diese Kampagne soll ihm nicht die Verantwortung für seine Entscheidung abnehmen. Sie soll ihm dabei helfen, diese Verantwortung tragen zu können, ohne dass ein Fehler seine gesamte Zukunft bestimmt.“ Mittlerweile habe er auch Kontakt mit dem Rechtsanwalt des Ex-Kassierers aufgenommen.

Am Donnerstagnachmittag (Stand: 8. Oktober 2016, 15.15 Uhr) waren bereits über 16.400 Euro zusammengekommen.

Rabatt

Zunächst gewährte der Angeklagte die Rabatte noch berechtigt, doch dann machte er immer weiter. (Symbolbild) Foto: Karina Hessland-Wissel / IMAGO
Bei Untreue drohen in Deutschland bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafen

Auch in Deutschland kann eine unbefugte Rabattgewährung unter bestimmten Voraussetzungen den Straftatbestand der Untreue nach § 266 des Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllen. Dafür muss dem Mitarbeiter allerdings eine besondere Vermögensbetreuungspflicht obliegen. Diese Voraussetzung gilt sowohl für den Missbrauch einer eingeräumten Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis als auch für die Verletzung einer solchen Pflicht. Hinzukommen muss ein dadurch verursachter Vermögensnachteil.

Ob eine solche Vermögensbetreuungspflicht besteht, hängt von den konkreten Aufgaben und Befugnissen des Mitarbeiters ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Kassierer grundsätzlich keine eigenständige Vermögensbetreuungspflicht, wenn ihnen bei ihrer Tätigkeit kein selbstständiger Ermessensspielraum über das Vermögen des Arbeitgebers eingeräumt ist. Eine Strafbarkeit wegen Untreue kommt in solchen Fällen daher regelmäßig nicht in Betracht.

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