Clemens Stroetmann wollte Rettungssanitätern mit 20 Euro für die Kaffeekasse danken. Später ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Vorteilsgewährung.
Der 80-jährige Clemens Stroetmann wollte Rettungssanitätern nach einem Einsatz mit 20 Euro für die Kaffeekasse danken. Kurze Zeit später ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung.
Alles begann im vergangenen August mit einem Notfall im brandenburgischen Michendorf: Clemens Stroetmanns Ehefrau erlitt einen Kreislaufzusammenbruch. Der 80-Jährige alarmierte den Rettungsdienst, der schnell vor Ort war. „Die haben das fachlich hochkompetent gemacht“, lobt der Rentner die Einsatzkräfte gegenüber Sat.1. Als seine Frau wenig später wieder wohlbehalten aus dem Krankenhaus zurückkehrte, verfasste er aus Dankbarkeit eine Karte und legte 20 Euro für die Kaffeekasse bei.
Sechs Wochen später folgt die Quittung für die nette Geste. Ein Brief der Staatsanwaltschaft flattert ins Haus: „Da steht dann drin, wir haben ein Ermittlungsverfahren gegen Ihre Frau und Sie eingeleitet wegen Vorteilsgewährung, also salopp Korruption, Beamtenbestechung“, berichtet der fassungslose Rentner. Für ihn ist der Vorwurf völlig absurd. „Wenn ich bestechen will, brauche ich eine Person, die ich konkret anspreche und der ich auch das Gefühl vermittle, ich erwarte dafür einen Vorteil“, so Stroetmann. „Ich habe niemanden gekannt. Ich weiß gar nicht, wer hier war. Ich habe einfach nur Danke sagen wollen.“
Erst nach fast einem Jahr endet der Fall, als die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Potsdam scheitert. „Da sind ein paar tausend Euro Kosten entstanden, die die Staatskasse trägt“, ärgert sich der 80-Jährige. „Das sind Ihre und meine Steuergelder.“ Die Staatsanwaltschaft verteidigt das strikte Vorgehen dennoch und verweist auf das Gesetz: „Der Tatbestand der Vorteilsgewährung verbietet grundsätzlich unabhängig vom Wert jede Art von Zuwendung, ohne dass es darauf ankommt, ob der Vorteil einem oder mehreren Amtsträgern oder der Behörde selbst zugutekommen soll.“
Für Benjamin Grunst, Fachanwalt für Strafrecht, ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Fall „natürlich übertrieben“. Die Hauptschuld sieht er jedoch beim Gesetzgeber. Dieser habe keine Bagatellgrenze eingeführt, weshalb die Bewertung derartiger Fälle „eine Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft“ bleibe. Stroetmann will die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen: Er hat Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
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