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Harmlose humoristische Dorfposse oder Herabsetzung der jüdischen Gemeinschaft? Zürcher Gericht urteilt über den Inhalt einer Kurzgeschichte

Дата публикации: 14-10-2026 18:27:39

Ein 89-jähriger Autor und ein 77-jähriger Redaktor einer Zeitschrift waren aufgrund einer veröffentlichten Kurzgeschichte wegen Diskriminierung angeklagt. Der Richter spricht sie frei – obwohl er den Text als problematisch einstuft.

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Harmlose humoristische Dorfposse oder Herabsetzung der jüdischen Gemeinschaft? Zürcher Gericht urteilt über den Inhalt einer Kurzgeschichte

Ein 89-jähriger Autor und ein 77-jähriger Redaktor einer Zeitschrift waren aufgrund einer veröffentlichten Kurzgeschichte wegen Diskriminierung angeklagt. Der Richter spricht sie frei – obwohl er den Text als problematisch einstuft.

Tom Felber14.10.2026, 20.27 Uhr

4 Leseminuten


Eine ursprünglich auf Tschechisch erschiene Geschichte sorgte für Unmut.

Eine ursprünglich auf Tschechisch erschiene Geschichte sorgte für Unmut.

Annick Ramp / NZZ

Ein Dielsdorfer Einzelrichter muss beurteilen, ob ein Prosatext, der im Original erst noch auf Tschechisch ist, Angehörige der jüdischen Gemeinschaft herabsetzt. «Zpravodaj» heisst eine Zeitschrift des Verbandes der Tschechen und Slowaken in der Schweiz. Die Auflage beträgt rund 350 Stück. In der Ausgabe vom Mai 2024 erschien unter dem Titel «Gerächter Gastwirt» eine Kurzgeschichte, die ein heute 89-jähriger Exil-Tscheche eingereicht hatte. Mitangeklagt ist der 77-jährige, für den Inhalt der Zeitschrift verantwortliche Redaktor.

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Eine jüdische Frau, die eine Tochter von Holocaustüberlebenden ist, erstattete Strafanzeige. Am Rande des Prozesses erklärt sie, der Text strotze vor antisemitischen Passagen. Sie habe nach der Publikation den Redaktor um eine Entschuldigung gebeten, erst als diese ausgeblieben sei, habe sie Strafanzeige erstattet. Eigentlich sei es aber sowieso ein Offizialdelikt. Die Staatsanwältin, die am Prozess nicht erscheinen muss, beantragt Verurteilungen beider Beschuldigten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu bedingten Geldstrafen.

Bild eines geldgierigen Juden

Laut der Anklage wird im Text das Bild einer geldgierigen jüdischen Person gezeichnet, die als Gastwirt in einem Dorf eine Gesellschaft unterwandert und dieser Schaden zufügt. Mit der konkreten Darstellung der jüdischen Hauptfigur Izak Propr, die den alten und schwächeren Kalina durch List und Betrügereien finanziell austrickst, würden klar antisemitische Stereotype und Klischees bedient, schreibt die zuständige Staatsanwältin. Dadurch würden «jüdische Gemeinschafts- und Gläubigkeitsangehörige» herabgesetzt.

Die Anklageschrift enthält mehrere konkrete Textpassagen, die aus dem Tschechischen übersetzt wurden. Dabei werden Wörter und Passagen hervorgehoben, die den Vorwurf stützen sollen: «Wanze», «durchtrieben», «der Jude» und «schnappen wie ein Habicht».

Der 89-Jährige betont in seiner Befragung, es handle sich bei der Kurzgeschichte um die Wiedergabe einer über 120-jährigen wahren Lebensgeschichte, die seit 1904 schon mehrfach veröffentlicht worden sei, ohne dass es je Probleme gegeben habe. Er habe sie nur redigiert, gekürzt und «verbessert». Die Geschichte sei in ganz Tschechien verbreitet. Sein Verteidiger erklärt, das entsprechende Buch von Josef Tuma (1865–1933), der Dorfpossen gesammelt und aufgeschrieben habe, sei bis in die 1990er Jahre in acht Auflagen erschienen.

Er habe nicht im Traum gedacht, dass jemand durch den Text beleidigt werden könnte, sagt der 89-Jährige. Es gehe auch um Ironie und «Hinterhältigkeit», und das verstehe nicht jeder. Zudem sei der tschechische Humor anders als der Schweizer Humor, er sei roher, der Schweizer Humor menschlicher. Er habe «automatisch» geschrieben und sich nichts zu den einzelnen Wörtern überlegt.

Im Nachhinein sehe er aber schon, dass es ein grosser Irrtum gewesen sei. Er müsse in Zukunft mehr aufpassen. Auf die Frage, ob er diese Kurzgeschichte nochmals so schreiben würde, antwortet er: «Nein, keinesfalls!»

Der 89-Jährige, der seit 1979 in der Schweiz lebt und eingebürgert ist, betont, er sei kein Antisemit. Sein eigener Vater sei von der Gestapo verhaftet und ins KZ Mauthausen geschickt worden, wo er gestorben sei. Er sei sogar zu einem Achtel selber Jude. Seine Urgrossmutter sei mit einem jüdischen Mann verheiratet gewesen. Er habe zudem beste freundschaftliche Beziehungen zu jüdischen Familien.

Freisprüche beantragt

Auch der 77-jährige Redaktor, der seit 1968 in der Schweiz lebt, verwahrt sich gegen die Anschuldigung, ein Antisemit zu sein. Er sei vom Vorwurf völlig überrascht worden. Er habe den Artikel zuvor gelesen und nicht schlimm gefunden. Es handle sich um eine lustige Geschichte von einem Mann, der einen anderen überlistet habe und dann selber überlistet werde. Es sei ein Dorfstreit, in dem ein Jude auftrete. «Warum sollte ein Jude nicht als Jude bezeichnet werden?», fragt er.

Der Begriff «Wanze», mit dem ein Protagonist in der Geschichte einen anderen Protagonisten bezeichnet, beziehe sich auf eine einzige Person, nicht auf alle Juden. Er sehe die Geschichte nicht als antisemitisch, und er wisse, was antisemitisch sei.

Von den zwei Beschuldigten ist nur der Redaktor anwaltschaftlich vertreten. Sein Verteidiger beantragt einen Freispruch. Die Thematik erfordere eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem historischen und sprachlichen Hintergrund. Die Anzeigenerstatterin sei aufgrund ihrer jüdischen Herkunft besonders sensibel.

Ein Hauptargument ist, dass die Übersetzung einseitig sei und zahlreiche Fehler aufweise. Es gehe auch um Wortspiele. So seien etwa die tschechischen Wörter für Ziege und Sägebock identisch. Die Geschichte handle von einem geschäftstüchtigen Händler, der Verträge spitzfindig wörtlich zu seinen eigenen Gunsten auslege, ohne jeglichen religiösen Hintergrund. Durch die «überspitzte Erzählung in einem böhmischen Kaff» werde niemand herabgesetzt.

Objektiv höchst problematischer Text

Das Bezirksgericht Dielsdorf spricht beide Beschuldigten frei. Die Kosten gehen auf die Staatskasse. Der Redaktor erhält 5500 Franken Prozessentschädigung für seine anwaltschaftliche Vertretung.

Der Text sei objektiv höchst problematisch, erklärt der Einzelrichter jedoch. In der Übersetzung würden typische Stereotype gegenüber Juden beschrieben. Einen solchen Text dürfte man heutzutage eigentlich nicht mehr veröffentlichen, ohne ihn in einen historischen Kontext zu stellen. Der Freispruch sei aber aufgrund der subjektiven Seite erfolgt. Entscheidend sei die Frage, ob die beiden Beschuldigten mit Bewusstsein und Willen, eventualvorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hätten.

Beide hätten in der Befragung verneint, den Willen gehabt zu haben, Juden herabzusetzen. Das Gericht habe ihnen geglaubt, dass sie sich nicht bewusst gewesen seien, was dieser Text für die jüdische Gemeinschaft bedeuten könne. Die beiden hätten nicht erkannt, was sie publizierten. Das Gericht hoffe nun aber, dass dieser Prozess bei ihnen das entsprechende Bewusstsein hervorgerufen habe, so dass dies nicht noch einmal passieren könne.

Urteile GG260023 und GG260024 vom 14. 10. 2026, nicht rechtskräftig.

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