Der 44-jährige Geschäftsmann erhält eine harte Strafe für die Verschleppung seines Sohnes. Für das Gericht in Zürich ist es ein klarer Fall.
Der 44-jährige Geschäftsmann erhält eine harte Strafe für die Verschleppung seines Sohnes. Für das Gericht in Zürich ist es ein klarer Fall.
16.09.2026, 17.41 Uhr
4 Leseminuten

Dominic Nahr / NZZ
Seit elf Jahren ist Irina Vencu von ihrem Sohn Josif Hector getrennt. Er ist inzwischen 13-jährig und lebt in Jordanien. An dem Ort, an den ihn sein Vater an einem Sommertag im August 2015 mitgenommen hatte.
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Weggerissen von der Mutter, in einer minuziös geplanten Aktion.
Für diese Tat muss sich der Ex-Partner von Irina Vencu am Bezirksgericht in Zürich verantworten. Für den Richter ist es ein klarer Fall: Er spricht den 44-jährigen Geschäftsmann aus Jordanien wegen qualifizierter Entführung, Entziehung eines Minderjährigen sowie Nötigung schuldig.
Plötzlich brach der Kontakt abBegonnen hatte alles an einem Samstagmorgen im August 2015. Der Sohn von Irina Vencu war da knapp drei Jahre alt. An jenem Tag wollten Vater und Sohn in den Zoo Zürich gehen. Am Abend sollten sie zurückkehren.
Als ihr Ex-Mann vor der Tür gestanden sei, um den Buben abzuholen, habe alles normal gewirkt. Er sei gut gelaunt gewesen und habe gelächelt, wird sich Irina Vencu später erinnern. Doch dann kam alles anders, der Kontakt brach plötzlich ab. Erst um Mitternacht traf eine Mitteilung ein. Der Ex-Mann schrieb darin, der Sohn sei jetzt in Sicherheit. Bald zeigte sich: Er hatte das Kind nach Jordanien entführt.
Es war keine spontane Tat. Der Mann hatte sich zuvor beim Kreisbüro abgemeldet, sein Arbeitgeber und die Kinderkrippe erhielten wenige Tage später ein Kündigungsschreiben von ihm.
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Als der Jordanier am Flughafen die Passkontrolle passierte, zeigte er dem Polizisten zudem eine Erlaubnis, mit dem Buben ausreisen zu dürfen, unterschrieben von der Mutter. Bloss stammte das Papier von einer Jordanien-Reise, die der Ex-Mann wenige Wochen zuvor mit dem Sohn unternommen hatte. Auch den Pass des Jungen verwahrte er seit dieser Reise bei sich.
Es war eine Reise ohne Rückkehr: Der inzwischen 13-jährige Teenager lebt noch heute in der jordanischen Hauptstadt.
Aber im Sommer 2025 änderte sich etwas: Am 1. Juni 2025 nahm die Polizei den jordanischen Geschäftsmann am Frankfurter Flughafen fest. Gegen ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor, ausgestellt im Auftrag der Schweizer Justiz. Nach seiner Verhaftung in Deutschland wurde er nach Zürich ausgeliefert.
Erst diese Auslieferung machte es möglich, dass sich der 44-Jährige nun in Zürich vor Gericht verantworten musste. Er bestritt bei der Befragung durch den Richter nicht, dass er den gemeinsamen Sohn in seine Heimat mitgenommen hatte. Aber er sagte auch, dass er befürchtet habe, seine Ex-Partnerin würde mit dem Sohn in ihre Heimat Rumänien gehen. «Ich hatte Angst, dass er nicht mehr Teil meines Lebens sein könnte. Ich wollte ihn bloss schützen.»
Er habe die Reise nicht als Entführung empfunden. Und er behauptete auch, es sei nicht geplant gewesen, dass Josif Hector all die Jahre nie mehr zu seiner Mutter reisen könne. Seine Verteidigerin beantragte deshalb, der Geschäftsmann sei bloss wegen Entziehung eines Minderjährigen schuldig zu sprechen und zu bestrafen.
Der Staatsanwalt hingegen forderte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, unter anderem wegen Entführung und Freiheitsberaubung. Der Jordanier habe die Entführung minuziös geplant. Und: Er habe absolut egoistisch gehandelt und erhebliche kriminelle Energie gezeigt. «Das ist das schlimmste Trauma, das einem Kind zustossen kann. Und auch für die Mutter äusserst traumatisierend, denn der plötzliche Totalverlust kommt dem Tod eines Kindes sehr nahe.»
Richter: «Die Kindheit des Sohns gestohlen»Das Gericht ist nun weitgehend der Staatsanwaltschaft gefolgt und verhängt eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren gegen den Geschäftsmann. Zudem hat es gegen den Jordanier einen Landesverweis von 10 Jahren ausgesprochen.
In seiner mündlichen Begründung bezeichnet der Richter das Verhalten und die Motive des Mannes als «rücksichtslos und egoistisch». Er habe von Anfang an gewusst, dass er mit seinem Sohn nicht habe ausreisen dürfen. Die Hauptbezugsperson des damals Dreijährigen sei die Mutter gewesen. Der Beschuldigte habe Vollzeit gearbeitet, daneben ein Startup gegründet.
Es sei erstellt, dass Irina Vencu mit dem Wegbringen des Kindes nicht einverstanden gewesen sei. Die Trennung von der Mutter sei ein massiver Eingriff gewesen und habe das Kindeswohl gefährdet. Aber die Mutter habe nie aufgegeben – auch nicht in den elf Jahren, in denen sie ihren Sohn nicht gesehen habe.
Der Beschuldigte habe die Rückführung aber verhindert und erklärt, seinen Sohn nicht zurückzugeben. Durch das Wegbringen habe er die Macht über das Kind erlangt; sämtliche Rückführungsversuche seien an ihm gescheitert. Seine Behauptung, er habe sich um eine Einigung bemüht, sei eine reine Schutzbehauptung.
Eine umfassende Planung der Tat sieht das Gericht hingegen nicht. Der Beschuldigte sei bereits zuvor mit seinem Sohn in Jordanien gewesen und habe sich dort zwar zur Trennung von der Frau, noch nicht aber zur Entführung entschlossen. Die konkrete Planung habe wohl erst wenige Tage vor der Tat stattgefunden.
Zwar habe das Kind in Jordanien nicht gelitten und lebe dort bei einem guten Lebensstandard mit Stiefmutter und Halbschwester. Das ändere jedoch nichts daran, dass der Beschuldigte den Knaben nicht dorthin habe bringen dürfen. Der Tatbestand der Entführung sei erfüllt – unabhängig davon, ob sich das Kind selbst als entführt betrachte.
Der Richter wandte sich direkt an den Beschuldigten, der das Urteil mit gelegentlichem Kopfschütteln aufnahm: «Sie haben der Mutter die Kindheit ihres Sohnes gestohlen. Das sehen Sie bis heute nicht ein.» Darum handle es sich um einen ausgesprochen schweren Fall. «Was Sie gemacht haben, ist der absolute Albtraum eines jeden Elternteils. Diesen Albtraum haben Sie verursacht.»
Die Entführung dauert anZudem verstehe der Beschuldigte nicht, was er seinem eigenen Sohn angetan habe. «Das ist ein traumatisches Erlebnis, da muss man kein Psychologiestudium besucht haben.»
Mit der Verurteilung ist die Entführungsgeschichte allerdings nicht ausgestanden. Schliesslich weilt der 13-jährige Josif Hector noch immer in Jordanien. Das Gericht wies den Beschuldigten darum warnend darauf hin, er mache sich weiter strafbar, solange das Kind nicht in die Schweiz zurückkehren könne. Es sei nun an ihm, aus dem Gefängnis heraus Einfluss auf seinen Sohn zu nehmen.
Urteil DG 260 041 vom 16. 9. 26, noch nicht rechtskräftig.