Ein 42-jähriger in der Schweiz geborener und aufgewachsener Serbe ist an einem einzigen, grossen Diebstahl beteiligt. Am Donnerstag ist er vor Gericht gestanden. Er schrammt haarscharf an einem Landesverweis vorbei.
Ein 42-jähriger in der Schweiz geborener und aufgewachsener Serbe ist an einem einzigen, grossen Diebstahl beteiligt. Am Donnerstag ist er vor Gericht gestanden. Er schrammt haarscharf an einem Landesverweis vorbei.
Tom Felber
15.10.2026, 15.58 Uhr
4 Leseminuten

Illustration Ida Götz / NZZ
Als Gerichtsberichterstatter lernt man jeden Tag etwas Neues. Zum Beispiel, dass es Menschen gibt, die Uhren im Wert von einer halben Million Franken in ihrer Wohnung aufbewahren und gleichzeitig einen Wohnungsschlüssel in ihrem Briefkasten hinterlegen.
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Drei Männer drangen im April 2023 in diese Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Uitikon-Waldegg ein und zügelten die Uhren ab, mit relativ wenig Aufwand und Anstrengung.
Wie am Prozess vor Bezirksgericht Dietikon zu erfahren ist, war «Insiderwissen» im Spiel. Da der Staatsanwalt dispensiert ist, werden die genauen Hintergründe nicht dargelegt. Ein Mittäter namens «Ivan» ist bis heute unbekannt. Der Haupttäter wird in einem separaten Verfahren abgeurteilt.
Mitgegangen, mitgehangenDer 42-jährige geständige Serbe, der vor Gericht sitzt, ist dessen Cousin. Er macht nicht den Eindruck eines toughen, abgebrühten Kriminellen, sondern wirkt eher weinerlich und spricht leise. Es sei «gemein», dass nun alles auf ihn zurückfalle, sagt er. Er sei ja eigentlich «nur dabei» gewesen. Er habe an jenem Abend nur auf einen Anruf seines Cousins reagiert, der ihn aufgefordert habe, mitzukommen. Da sei er halt mitgegangen.
Die Anklage beziffert die Beute auf total 496 540 Franken. Dabei handelte es sich vor allem um dreizehn Luxusuhren der Marken Rolex, Patek Philippe, Audemars Piguet und Jaeger-LeCoultre, aber auch um Schmuck, vier teure Sonnenbrillen, einen Louis-Vuitton-Gürtel und zwei Mobiltelefone. Zudem wurden Körperpflegemittel von gesamthaft 4850 Franken gestohlen. Die Beute verstauten die Diebe in einer Reisetasche im Wert von 400 Franken, die sie auch aus der Wohnung mitnahmen.
Gemäss Anklage wurde das Deliktsgut «an nicht näher bekannte Abnehmer» verkauft. Der Beschuldigte soll davon lediglich 10 000 Franken erhalten haben. Trotzdem hat er im Urteilsvorschlag einem Schadenersatz an das Opfer in der Höhe von 314 639 Franken und 55 Rappen zugestimmt. Im Gerichtssaal sagt er allerdings dazu: «Das ist eben das, was gemein ist.»
Hinzu kommen Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 14 000 Franken, die er anerkennt.
DNA am Tatort gefundenDer Beschuldigte wurde überführt, da am Tatort seine DNA gefunden wurde. Er ist geständig. Seine Verteidigerin hat sich mit dem Staatsanwalt auf einen Deal, ein abgekürztes Verfahren, geeinigt. Sein Vorteil: Er muss dadurch nur zehn Monate ins Gefängnis, eine bedingte Geldstrafe wird nicht widerrufen, und auf einen Landesverweis wird verzichtet.
Voraussetzung für ein abgekürztes Verfahren ist allerdings, dass der Beschuldigte die Vorwürfe vollumfänglich anerkennt. Das tut er im Gerichtssaal zunächst nicht. Er habe nur die Uhren und den Schmuck gesehen, von der restlichen Beute wisse er nichts, erklärt er. Er sei nur Schmiere gestanden. Den Kontakt zu seinem Cousin habe er abgebrochen, und «Ivan» kenne er gar nicht.
Da er der Richterin weiterhin keine klare Ja/Nein-Antwort gibt, mit den Schultern zuckt, relativiert, zögert und verzweifelt blickt, wird er zur nochmaligen Besprechung mit seiner Anwältin aus dem Saal geschickt. Als sie zurückkommen, sagt er: «Doch, ich anerkenne es.» Er bereue es. In jener Zeit habe er Probleme mit sich selber und der Drogenszene gehabt. Er sei viel mit seinem Cousin und Kollegen im Ausgang gewesen und habe Kokain konsumiert.
Seit Monaten nehme er aber kein Kokain mehr. Er habe sein ganzes Leben inzwischen umgekrempelt und den Kontakt zum ehemaligen Umfeld völlig abgebrochen. Er wohne jetzt im Aargau und gehe nicht mehr nach Zürich. Er arbeite 100 Prozent als Handwerker, bleibe abends zu Hause bei seiner Freundin und mache in seiner Freizeit den Garten. Sein Chef wisse, dass er zehn Monate ins Gefängnis müsse, und habe ihm versprochen, ihn danach wieder einzustellen. Sein Plan für die Zukunft sei eine eigene Firma.
«Und wenn der Cousin wieder anruft?», fragt die Richterin. «Nein, nein», beteuert der Beschuldigte. Er habe sich abgeschirmt, man könne ihn gar nicht mehr anrufen.
Er ist bereits viermal vorbestraft, aber hauptsächlich wegen Verkehrsdelikten. Zum Zeitpunkt des Uhren-Coups lief die Probezeit einer bedingten Geldstrafe. Erst im Januar 2026 sass er wegen dieses Diebstahls einen Monat in Untersuchungshaft.
30 Monate Freiheitsstrafe insgesamtDer Urteilsvorschlag lautet auf eine Freiheitsstrafe von insgesamt 30 Monaten wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs: 10 Monate unbedingt, 20 Monate werden bei einer langen Probezeit von 4 Jahren aufgeschoben.
Dass im Urteilsvorschlag kein Landesverweis stehe, bedeute ihm «alles», betont er. Er sei in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Hier fühle er sich «dihei». Wenn er Serbisch spreche, mache er Fehler. Seine Eltern sind vor sieben Jahren zurück nach Serbien gezogen. Er hat zwei Brüder, die in der Schweiz und in Österreich leben.
Warum er sich im Gegensatz zu einem seiner Brüder nie eingebürgert habe, wird er gefragt. Er meint, es sei immer etwas dazwischengekommen. Zunächst habe er seine Ausbildung abgebrochen und kein Geld gehabt, später habe er zwei Autounfälle erlitten.
Angesichts des Umstands, dass es sich nur um ein abgekürztes Verfahren handelt, berät das Gericht doch aussergewöhnlich lange. Die Präsidentin erklärt dann bei der Urteilseröffnung, der Verzicht auf den eigentlich obligatorischen Landesverweis habe viel zu diskutieren gegeben. Das Gericht habe aber schliesslich einen persönlichen Härtefall bejaht. Er sei in der Schweiz geboren, wirtschaftlich integriert, und die zehn Monate Gefängnis würden ihn nachhaltig beeindrucken. Dies sei aber seine «allerletzte Chance».
Urteil DH260022 vom 15. 10. 2026, abgekürztes Verfahren