Вход на сайт

Просмотр новости

Найдите то, что Вас интересует

Streit um Lidl-App: Gericht weist Klage gegen Rabatte ab – Verbraucherschützer werfen Unternehmen Kunden-Benachteiligung vor

Дата публикации: 30-09-2026 15:22:00

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat eine Klage gegen Lidl-App-Rabatte abgewiesen. Es hält sich für sachlich nicht zuständig.

Основное содержимое страницы с новостью.

Die Verbraucherzentrale sieht in exklusiven Lidl-App-Rabatten eine Benachteiligung. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Klage nun abgewiesen – allerdings aus formalen Gründen.

Viele Menschen nutzen Handy-Apps der Lebensmittelhändler für zusätzliche Rabatte. Verbraucherschützer sehen darin allerdings eine Diskriminierung. Sie kritisieren, dass bestimmte Kunden von den günstigeren Preisen ausgeschlossen werden könnten, und hatten deshalb gegen den Discounter Lidl und dessen „Lidl Plus“-App geklagt.

Nun hat das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel die Klage abgewiesen (Aktenzeichen 6 UKl 2/25). Allerdings hat das Gericht nicht darüber entschieden, ob die Rabattpraxis von Lidl tatsächlich eine Diskriminierung darstellt. Der Grund für die Entscheidung war vielmehr die Zuständigkeit des Gerichts.

Gericht sieht sich für Klage nicht zuständig

Der Kläger, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wollte erreichen, dass Lidl die Rabattierung über die App unterlässt. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstoßen die Rabatte gegen das Gebot der Gleichbehandlung und benachteiligen insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen.

Das Oberlandesgericht Brandenburg ist grundsätzlich für bestimmte Verbraucherschutzfragen zuständig. Die Verbraucherschützer stützten ihre Klage jedoch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses regelt unter anderem den Schutz vor Benachteiligungen bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse.

ANZEIGE

ANZEIGE

Genau hier sah das Gericht das Problem: Für einen solchen Anspruch sei das Oberlandesgericht nicht als erste Instanz zuständig. Die entsprechende Regelung des AGG sei nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet, erklärte der Richter. Für solche Verfahren seien zunächst die Landgerichte zuständig.

Die Entscheidung ist damit keine inhaltliche Aussage dazu, ob Lidl Kunden durch die App-Rabatte tatsächlich unzulässig benachteiligt. Über die grundsätzliche Frage, ob bestimmte Verbraucher durch exklusive App-Preise diskriminiert werden, ist damit noch nicht entschieden.

Verbraucherschützer: Bestimmte Kunden seien im Nachteil

Der vzbv kritisiert, dass Kunden für bestimmte Preisvorteile die Lidl-Plus-App nutzen müssen. Dadurch könnten Menschen benachteiligt werden, die entsprechende Smartphones oder Apps nicht nutzen können oder dürfen.

Lidl verteidigte sein Angebot. Die kostenlose Lidl-Plus-App sei ein freiwilliges Zusatzangebot, mit dem Kunden über die regulären Filialpreise hinaus von weiteren Preisvorteilen und digitalen Services profitieren könnten, sagte ein Unternehmenssprecher.

Auch Netto und Penny wegen ihrer Apps verklagt

Die Verbraucherschützer gingen zuletzt in ähnlichen Verfahren auch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Dort wurden die Klagen unter anderem deshalb abgewiesen, weil die für eine Benachteiligung erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen aus Sicht der Gerichte nicht ausreichend belegt waren.

Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zugelassen. Damit muss sich letztlich der Bundesgerichtshof mit den Verfahren beschäftigen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.

Was Verbraucher tun können

Wer Supermarkt-Apps nutzen möchte, ohne mehr auszugeben als geplant, sollte folgende Punkte beachten:

  • Nur notwendige Daten angeben und freiwillige Angaben vermeiden
  • Datenschutzeinstellungen prüfen und personalisierte Werbung möglichst deaktivieren
  • Einkaufslisten vorab festlegen, um Spontankäufe zu vermeiden
  • Rabatte kritisch prüfen: Brauche ich das Produkt wirklich?
  • Wer sparen will, sollte nicht nur auf App-Coupons schauen, sondern Preise vergleichen und gezielt Angebote einkaufen.
Nur rund ein Prozent Ersparnis

Viele große Handelsketten bewerben in den Apps ihre Produkte und Sonderangebote. Wer sich registriert, kann oft auch Bonus- und Treueprogramme nutzen. Zum Teil sind zusätzliche Artikel im Angebot oder es gibt einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Kunden können zudem häufig Rabatt-Coupons erhalten, wenn sie innerhalb eines Monats eine bestimmte Einkaufssumme erreichen. 

Doch eine Auswertung des Vergleichsportals Smhaggle zeigte, dass Verbraucher mit Rabatt-Apps nur wenig sparen. Die durchschnittliche Ersparnis pro App auf die gesamten Ausgaben über alle Händler hinweg, liegt demnach bei lediglich rund ein bis zwei Prozent.

Bei 100 Euro Einkauf sparen Kunden mit der Kaufland Card im Schnitt 2,29 Euro. Bei Rewe sind es 82 Cent, bei Penny lediglich 75 Cent.

Das haben die Händler davon

Dafür zahlen Kunden mit Daten: Je nach Anbieter können die Händler unter anderem erfassen, wann und wo eingekauft wird und welche Produkte im Einkaufswagen landen. Daraus lassen sich Einkaufsprofile erstellen, die für personalisierte Werbung und Marktanalysen genutzt werden können.

Händler wie Lidl und Rewe kennen ihre Kunden aus Sicht von Branchenexperten deshalb womöglich besser als Aldi. Das Unternehmen verzichtet auf Bonusprogramme mit App-Rabatten.

Die Bonusprogramme seien im Alltag fest etabliert, sagt Andreas Riekötter vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln. Er erkennt jedoch Anzeichen einer gewissen Sättigung:

„Die meisten Menschen möchten nicht zehn oder 20 verschiedene Apps verwalten, um Rabatte zu sammeln.“ 

Laut einer IFH-Analyse ist zudem fraglich, ob die Apps die Kundenbindung nachhaltig stärken. Nutzer haben demnach im Schnitt 4,2 Apps von Händlern installiert. Riekötter zufolge wechseln viele für die besten Vorteile oft zwischen den Apps hin und her.

„Für den Kunden zählt am Ende häufig der beste Preis und nicht die Zugehörigkeit zu einem einzelnen Treueprogramm.“ 

Die Apps können allerdings nicht nur dafür sorgen, dass Kunden einem Händler treu bleiben. Sie können auch das Einkaufsverhalten verändern. Laut einer Auswertung geben 66 Prozent der Nutzer an, dass Rabatte in Supermarkt-Apps ihre Kaufentscheidungen zumindest gelegentlich beeinflussen. 61 Prozent sagen, ihr Einkaufsverhalten habe sich durch die Nutzung der Apps verändert, um Rabatte oder Angebote zu bekommen. 67 Prozent haben demnach in den vergangenen zwei Jahren schon einmal mehr Produkte gekauft, um weitere Rabatte oder Vergünstigungen freizuschalten.

Mit dpa

Схожие новости

#Наименование новостиТональностьИнформативностьДата публикации
1Penny: Discounter darf Extra-Rabatte per App weiter anbieten09.8616-04-2026
2Supreme Court Rejects Apple App Store Request010.4207-05-2026
3Judge Dismisses Parts Of Apple Privacy Case07.5923-01-2026
4В материалах дела нет оснований для замены судей - ВС РФ счел состав апелляции незаконным по ГПК РФ07.6218-09-2026
5Верховный суд разрешил скидки за согласие на рекламную рассылку | New Retail0501-07-2026
6Суд отклонил требования покупателя к ЦУМу о продаже брендов по заниженной в 846 раз цене0031-08-2023
7Суд отказался запретить продажу смартфонов Samsung с сервисом Samsung Pay0031-01-2022
8Apple bleibt Gatekeeper: EU-Gericht hat entschieden0508-07-2026
9"Ъ": лотерейная компания хочет через суд вернуть свое приложение в Google Play0023-11-2021
10Lidl reduziert Parkside-Hochdruckreiniger: 180 bar für 169 Euro026.4724-10-2026

Классификация: Экономика. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: 0. Информативность: 18.04. Источник: rss.focus.de.