13,3 Millionen Menschen in Deutschland werden bis 2040 in Rente gehen. Es kommen aber bei Weitem nicht genug junge Arbeitskräfte nach. Wir zeigen, was das konkret für Ihre Gehaltsabrechnung bedeutet.
Deutschland wird älter und das spüren Sie immer stärker auf Ihrem Lohnzettel. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass bis 2040 rund 13,3 Millionen heutige Arbeitnehmer das aktuelle Renteneintrittsalter von 67 Jahren überschreiten werden. Der Großteil dürfte bis dahin also in den Ruhestand wechseln. Die Zahl der Menschen über 67 Jahre würde dadurch von heute rund 17 Millionen auf rund 20,5 Millionen anwachsen. Die Mehrheit davon sind Rentner. Sie machen dann rund ein Viertel der Gesamtbevölkerung aus.
Gleichzeitig kommen nicht genug junge Arbeitnehmer nach, um die Sozialversicherungen ausreichend zu finanzieren. Die Bevölkerung im Erwerbsalter von 20 bis 66 Jahren sinkt demnach von heute 51,2 Millionen auf 45,4 bis 48,0 Millionen Personen. Die genaue Zahl hängt davon ab, wie viele Zuwanderer es geben wird. Das Statistische Bundesamt rechnet für das untere Ende seiner Prognose mit 150.000 Netto-Zuwanderern pro Jahr. Am oberen Ende wären es zwischen 300.000 und 350.000 pro Jahr. Dazu gehören neben Erwerbstätigen aber auch zum Beispiel Kinder und andere nichterwerbstätige Angehörige.
So steigen die Beiträge ohne ReformenDamit verschiebt sich die Last der Finanzierung der Sozialversicherung immer weiter. Am deutlichsten zeigt sich das bei der Rente. Kommen heute noch 3,0 Menschen im Erwerbsalter auf einen Senioren über 67 Jahren, werden es 2040 nur noch 2,2 bis 2,3 sein. Doch mit mehr Senioren steigen auch die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung. Schließlich werden ältere Menschen tendenziell häufiger krank oder zu Pflegefällen. Zudem treiben moderne, teure Therapien im Gesundheitswesen für schwere Krankheiten die Kosten nach oben.
All das bedeutet, dass ein Ungleichgewicht zwischen Einzahlern und Empfängern der Sozialkassen entsteht. Das lässt sich hauptsächlich auf zwei Arten lösen: Entweder müssen die Einnahmen erhöht werden oder die Leistungen gekürzt. Der Sachverständigenrat Wirtschaft, umgangssprachlich die Wirtschaftsweisen, hat das im Mai modelliert. Ohne jegliche Reformen müssten die Beitragssätze bei gleichen Leistungen wie folgt anwachsen:
- Der Beitragssatz für die Rentenversicherung müsste von heute 18,6 Prozent auf 21,8 Prozent anwachsen. Für Arbeitnehmer wäre das ein Anstieg von 9,3 auf 10,9 Prozent.
- Der Beitragssatz in der Krankenversicherung stiege von 17,5 Prozent inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag auf 19,8 Prozent. Für Arbeitnehmer wären das 9,9 statt 8,75 Prozent.
- In der Pflegeversicherung wird es etwas kompliziert. Hier liegt der allgemeine Beitragssatz aktuell bei 3,6 Prozent. Arbeitnehmer tragen davon die Hälfte, also 1,8 Prozent. Kinderlose müssen allerdings 0,6 Prozent extra bezahlen. Ab dem zweiten Kind sinkt zudem der Arbeitnehmeranteil um je 0,25 Prozentpunkte bis maximal 1,0 Prozent. Und in Sachsen gilt ein Arbeitgeberanteil von 1,3 Prozent und ein Arbeitnehmeranteil von 2,3 Prozent, weil das Bundesland den Buß- und Bettag nicht als Feiertag abgeschafft hat. Für 2040 rechnen die Wirtschaftsweisen mit durchschnittlich 5,2 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung. Für künftige Rechnungen gehen wir davon aus, dass die 1,6 Prozent Zuschlag zur Hälfte dem Arbeitnehmer aufgelastet werden. Für Kinderlose läge der Beitrag dann bei 3,2 Prozent.
- Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll nur leicht von 2,6 auf 2,9 Prozent steigen. Für Arbeitnehmer wären das 1,45 statt 1,3 Prozent.
So viel mehr müssten Sie dadurch bezahlenWir haben diese prognostizierten Beitragssteigerungen auf verschiedene Einkommensklassen angewendet. Wichtig dabei: Alle Werte sind in heutiger Kaufkraft gerechnet. Die tatsächlichen Summen werden 2040 höher liegen, weil sowohl Löhne als auch Beitragsbemessungsgrenzen bis dahin steigen. Da allerdings durch die Inflation auch die Preise ansteigen, bleibt die Kaufkraft ähnlich.
Ein heutiger Durchschnittsverdiener mit etwa 50.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt aktuell 21,75 Prozent seines Verdienstes an die Sozialversicherungen. Bis 2040 würde dieser Anteil ohne Reformen auf rund 25,45 Prozent ansteigen. 3,7 Prozent zusätzliche Abgaben würden bei ihm 1850 Euro mehr pro Jahr ausmachen.
Der relative Anstieg ist für alle Arbeitnehmer gleich, die weniger als die Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro pro Jahr verdienen. Sie gilt für Kranken- und Pflegeversicherung. 3,7 Prozent Mehrkosten machen so bei einem Niedrigverdiener mit 30.000 Euro brutto pro Jahr rund 1110 Euro aus. Für jemanden direkt an der Grenze mit 70.000 Euro Bruttoeinkommen wären es 2585 Euro mehr.
Darüber steigen zwar die absoluten Mehrabgaben, der Anteil am Einkommen sinkt aber. Bei 80.000 Euro zahlen Sie 2760 Euro oder 3,5 Prozent mehr. Bei 100.000 Euro Bruttoeinkommen sind es zwar 3110 Euro, aber nur noch 3,1 Prozent.
So teilt sich die Mehrbelastung aufWie oben gezeigt, steigen die Beitragssätze unterschiedlich stark. Das wirkt sich auch unterschiedlich auf die absoluten Zahlen aus:
- Die Rentenversicherungsbeiträge steigen für Arbeitnehmer um 1,6 Prozentpunkte. Bei 30.000 Euro Bruttoeinkommen macht das schon 480 Euro aus. Bei 50.000 Euro sind es 800 Euro, bei 75.000 Euro sind es 1200 Euro mehr und bei 100.000 Euro Einkommen sind es 1600 Euro extra.
- Die Krankenversicherungsbeiträge steigen um 1,15 Prozent, wenn Sie einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zahlen. Die Mehrbelastung liegt dadurch bei 345 Euro für 30.000 Euro Bruttoeinkommen und steigt bis zu einem Einkommen von 69.750 Euro auf 802 Euro. Danach bleibt sie aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze bei diesem Wert.
- Die Pflegeversicherung wird um 0,8 Prozent teurer. Für Kinderlose außerhalb Sachsenss sind das 240 Euro mehr bei 30.000 Euro brutto. Auch hier steigt der Wert nur bis zu einem Einkommen von 69.750 Euro. Ab dann liegt er konstant bei 558 Euro zusätzlich.
- Die Arbeitslosenversicherung wird nur um 0,15 Prozent teurer. Das sind 45 Euro für Niedrigverdiener und 150 Euro mehr für Menschen mit 100.000 Euro Einkommen. Erst kurz danach greift hier die Beitragsbemessungsgrenze.
Das könnten Reformen verändernDie Prognose der Wirtschaftsweisen ist keine Vorhersage. Sie stellt vielmehr dar, was passieren wird, wenn die Politik nicht eingreift. Tatsächlich wird das aber passieren. Die schon beschlossene Gesundheitsreform ist etwa noch nicht Teil der Prognose. Auch die Vorschläge der Alterssicherungskommission zu einer Rentenreform kamen später. Noch ist aber schwer absehbar, welche Folgen bestimmte Reformen genau hätten. Diese Möglichkeiten gibt es:
- Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschloss der Bundestag im Juli. Die Reform begrenzt Ausgaben, erhöht die Abgaben durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und schichtet teilweise Ausgaben in den Bundeshaushalt um. Die Bundesregierung will dadurch bis 2030 einen Anstieg der Zusatzbeiträge um 1,9 Prozent verhindern. Welchen Effekt die Reform aber auf den langfristigen Anstieg bis 2040 hat, ist unklar.
- Bei der Rentenreform nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission wird es kompliziert. Die 33 Vorschläge sollen zusammen den Beitrag bis 2040 um 0,8 Prozentpunkte senken. Das wären je nach Einkommen zwischen 120 und 400 Euro pro Arbeitnehmer. Aber gleichzeitig schlägt die Kommission die Einführung einer Kapitalrente vor. In diese sollen ab 2031 zwei Prozent des Bruttoeinkommens fließen. Praktisch würden Arbeitnehmer also 2040 nicht 0,4 Prozentpunkte weniger, sondern 0,6 Prozentpunkte mehr Beitrag zahlen als in der Prognose der Wirtschaftsweisen. Das wären je nach Einkommen zwischen 180 und 600 Euro mehr.
- Bei der aktuell geplanten Pflegereform sollen die Beiträge für die kommenden Jahre bei den jetzigen 3,6 Prozent stabilisiert werden. Die gelten aber nur für Einzahler außerhalb Sachsens und mit exakt einem Kind. Kinderlose sollen stattdessen stärker zur Kasse gebeten werden. Schon 2027 will die Bundesregierung ihren Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte erhöhen. Das wären 90 bis 210 Euro mehr pro Jahr. Für bestimmte bisher beitragsfrei mitversicherte Partner erhöht sie den Beitrag sogar um 0,52 Prozentpunkte. Wie sich das bis 2040 entwickelt, ist unklar. Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass in wenigen Jahren eine neue Reform notwendig sein wird.
- Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen wird etwa von der Linken gefordert. Die Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang und Dominik Domhoff hatten 2021 modelliert, dass die Beitragssätze in der Krankenversicherung dadurch um rund 1,3 bis 1,5 Prozentpunkte und in der Pflege um 0,18 bis 0,26 Prozentpunkte sinken könnten. Das wären für Menschen mit Einkommen von 30.000 bis 70.000 Euro brutto Einsparungen von 222 bis 616 Euro. Alle mit höherem Einkommen würden dann aber mehr bezahlen als heute.
- Die Grünen vertreten etwa die Idee, auch Kapitaleinkünfte und Mieten in die Sozialversicherung einzubeziehen. Mit einer breiteren Einnahmenbasis könnten dann die Beitragssätze auf Arbeit gesenkt werden. Das Ifo-Institut rechnet dadurch in der GKV mit 3,2 Prozent höheren Einnahmen. In der Rentenversicherung wären es 2,4 Prozent mehr. Rein rechnerisch ließen sich die Beitragssätze dadurch um 0,6 Prozentpunkte für die Krankenversicherung und 0,5 Prozentpunkte für die Rente senken. Zusammen wären das zwischen 165 und 385 Euro weniger Abgaben für Arbeitnehmer von 30.000 bis 70.000 Euro Bruttoeinkommen.