Eine Anpassung der Renten an die Inflation könnte die Rentenkasse entlasten. Wer lange lebt, müsste jedoch mit geringeren Renten rechnen.
Eine Anpassung der Renten an die Inflation könnte die Rentenkasse entlasten, zeigt eine Analyse des DIW. Wer lange lebt, müsste jedoch mit niedrigeren Renten rechnen.
Eine Rente, die nur noch so stark steigt wie die Preise, könnte die Rentenversicherung entlasten. Wer nur wenige Jahre Rente bezieht, könnte profitieren. Wer sehr alt wird, müsste dagegen mit geringeren Leistungen rechnen als nach der heutigen Regelung. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer neuen Modellrechnung. Sie haben untersucht, wie sich unterschiedliche Formen der Inflationsanpassung bis zum Jahr 2070 auf die Rentenhöhe, das Sicherungsniveau und die Beitragssätze auswirken.
Der Verteilungseffekt zeigt sich in einem Modellbeispiel des DIW. Angenommen wird eine Person, die 2045 im Alter von 67 Jahren in Rente geht, 45 Jahre lang Beiträge auf Basis eines durchschnittlichen Verdienstes gezahlt hat und damit eine sogenannte Eckrente erhält. Die Zahlen beruhen auf einer Modellrechnung mit zwei Prozent Inflation und drei Prozent Wachstum der Durchschnittslöhne.
In einer Variante, bei der die Renten zum Einstieg höher ausfallen und anschließend nur noch mit der Inflation steigen, ergibt sich für diese Modellperson ein kumulierter Vorteil von rund 18.000 Euro – wenn sie mit 75 Jahren stirbt.
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Bei einem Tod im Alter von 90 Jahren gleichen sich die Vor- und Nachteile gegenüber der geltenden Regelung ungefähr aus. Wer noch länger Rente bezieht, kann dagegen verlieren.
Das DIW untersucht drei Möglichkeiten, Renten künftig an die Inflation zu koppeln.
Wie stark die Rentenversicherung entlastet wird und welche Gruppen gewinnen oder verlieren, hängt entscheidend von der konkreten Ausgestaltung ab.
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Die Idee einer Inflationsanpassung ist keineswegs neu. Auch die Deutsche Bundesbank hat sich 2022 mit einer solchen Reformoption beschäftigt. In ihrer Simulation blieben die Renten zum Einstieg zunächst an ein Versorgungsniveau von 48 Prozent gekoppelt. Während des Ruhestands sollten sie anschließend mit der Inflation statt mit den Löhnen steigen.
Das Ergebnis: Der Beitragssatz wäre im Jahr 2070 um gut 2,5 Prozentpunkte niedriger ausgefallen als in einem damaligen Szenario, das das Versorgungsniveau langfristig bei 48 Prozent hielt. Allerdings wäre der Beitragssatz auch dann weiter gestiegen. Das durchschnittliche Versorgungsniveau während einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer hätte knapp 44 statt 48 Prozent betragen.
Die Bundesbank betonte, dass die Ergebnisse davon abhängen, wie sich die Reallöhne langfristig entwickeln. Wachsen die Löhne stärker als die Preise, können die laufenden Renten bei einer Inflationsanpassung zunehmend hinter der Einkommensentwicklung zurückbleiben. Schwächeres Reallohnwachstum verändert die Effekte wiederum.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt einen anderen Weg: Die Renten sollen weiterhin an die Löhne gekoppelt bleiben, während der Nachhaltigkeitsfaktor wieder stärker berücksichtigt werden soll. Steigt die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern, dämpft der Faktor die Rentenerhöhungen.
Die Kommission schlägt vor, den sogenannten Alpha-Faktor in der Rentenanpassungsformel auf 0,33 anzuheben. Damit würde die demografische Entwicklung künftig stärker auf die Rentenanpassungen durchschlagen. Ziel ist es, die finanziellen Belastungen der alternden Gesellschaft stärker zwischen Beitragszahlern und Rentnern aufzuteilen, ohne die grundsätzliche Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung aufzugeben.
Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat eine Inflationsindexierung der Bestandsrenten als mögliche kurzfristige Reformoption untersucht.
In seinem Jahresgutachten 2023/24 stellte der Rat die Inflationsanpassung einer stärkeren Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsfaktors gegenüber. Beide Varianten könnten die Rentenfinanzen entlasten, hätten aber unterschiedliche Verteilungswirkungen.
Bei einer Inflationsanpassung sinkt das Sicherungsniveau demnach vor allem mit zunehmender Dauer des Rentenbezugs. Die Renten beim Einstieg können zunächst höher ausfallen als bei einer stärkeren Dämpfung über den Nachhaltigkeitsfaktor.
Der Rat warnte zugleich vor sozialen Härten. Ein sinkendes Sicherungsniveau kann insbesondere Menschen treffen, deren Alterseinkommen schon heute nur knapp oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Als mögliche Ergänzung diskutierte er deshalb unter anderem eine nach Einkommen gestaffelte Rentenberechnung.
Auch einzelne Mitglieder des Sachverständigenrats, darunter Monika Schnitzer und Veronika Grimm, haben sich in der öffentlichen Debatte mit einer Inflationsanpassung der Renten beschäftigt. Ihre konkreten Positionen sollten dabei anhand der jeweiligen Äußerungen eingeordnet werden.
Die DIW-Studie ergänzt die Debatte um weitere Modellrechnungen. Sie verdeutlicht, dass entscheidend ist, wie hoch die Rente beim Eintritt angesetzt wird, wie sie sich im Ruhestand entwickelt und welche zusätzlichen Regeln soziale Härten verhindern sollen.
Genau hier liegt eine Schwäche der Inflationsanpassung: Sie ist kein zielgenaues Instrument gegen Altersarmut. Menschen mit unterdurchschnittlicher Lebenserwartung haben im Durchschnitt häufig auch niedrigere Einkommen und Rentenansprüche. Eine höhere Einstiegsrente mit anschließend schwächerer Anpassung könnte ihnen helfen. Doch nicht jeder Mensch mit niedriger Rente stirbt früh. Wer mit wenig Geld sehr alt wird, könnte durch eine solche Reform besonders unter Druck geraten.
Das DIW hält deshalb gezieltere Maßnahmen für geeigneter. Dazu zählen Verbesserungen bei der Grundrente, zusätzliche Freibeträge in der Grundsicherung im Alter und mögliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.
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