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Klingbeils Renten-Wunsch kostet Deutschland bis zu 23 Milliarden Euro im Jahr

Дата публикации: 19-10-2026 05:07:00

SPD will das Rentenniveau sichern. Bis 2040 könnte das 23 Milliarden Euro extra kosten. Sieben Reformideen zeigen mögliche Wege zur Finanzierung.

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SPD-Chef Lars Klingbeil will eine „vernünftige Rente für alle Generationen“ garantieren. FOCUS online rechnet vor, was das bedeutet, was es kosten würde und wer diese Kosten tragen könnte.

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas ist Alexander Schweitzer (SPD) als neuer Bundesarbeits- und Sozialminister vereidigt. Eines seiner ersten Mammutprojekte wird die Umsetzung der Rentenreform. Für diese gibt ihm sein Parteichef Lars Klingbeil eine klare Vorgabe. Er wolle, dass „alle Generationen eine vernünftige Rente bekommen“, sagte er unlängst im Morgenmagazin.

Was ist eine „vernünftige Rente“?

Der von Klingbeil verwendete Begriff ist umgangssprachlich und hat keine wissenschaftliche Definition. Für den einen könnten 1000 Euro Rente pro Monat vernünftig sein, für den anderen sind es 2000 Euro. Wir rechnen deswegen mit einer Verlängerung der Haltelinie des Rentenniveaus von 48 Prozent. Es beschreibt die Höhe einer Standardrente im Vergleich zum durchschnittlichen Arbeitslohn. Eine Standardrente ist wiederum die Rente, die Sie mit 45 Rentenpunkten erhalten. Aktuell sind das 1913,40 Euro pro Monat.

So viel kostet die Rente bis 2040

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet für 2026 mit Einnahmen von 432,5 Milliarden Euro und Ausgaben von 443,2 Milliarden Euro. Planmäßig würde sie also ein Defizit von 10,7 Milliarden Euro einfahren. Weil die Beitragseinnahmen von 332 Milliarden Euro nicht ausreichen, zahlt der Bund aus seinem Haushalt einen Zuschuss von insgesamt 127,4 Milliarden Euro.

Die Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau ist derzeit bis 2031 garantiert. Schon das verursacht immer höhere Kosten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schätzt sie dieses Jahr auf 400 Millionen Euro. 2031 sollen es rund elf Milliarden Euro sein. Über alle Jahre von jetzt bis 2031 fallen 26,8 Milliarden Euro zusätzlich an. Diese Mehrkosten resultieren hauptsächlich daraus, dass sich das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern immer weiter verschlechtert.

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Bis 2040 wird das extremer. Kommen heute 32 Senioren auf 100 Personen im Erwerbsalter, werden es 2040 schon 45 Senioren sein. Die DRV-Schätzung aus dem Frühjahr geht deswegen davon aus, dass ohne jede Reform der Beitragssatz bis dahin von 18,6 auf 21,1 Prozent steigen müsste und das Rentenniveau trotzdem auf 46,4 Prozent sinken würde.

Im Rentenversicherungsbericht 2025 des Bundesarbeitsministeriums gibt es zudem eine Hochrechnung bis 2039. Demnach würde ohne Reform der Beitragssatz auf 21,2 Prozent steigen, das Rentenniveau auf 46,3 Prozent fallen und die gesamten Bundeszuschüsse von derzeit 127 auf 175 Milliarden Euro pro Jahr steigen.

Das kostet eine Verlängerung der Haltelinie

Eine Verlängerung der Haltelinie bis 2040 würde diese Kosten erhöhen. 2032 wären es 3,4 Milliarden Euro extra. Im Jahr darauf müssten schon 7 Milliarden Euro mehr bezahlt werden, im Jahr 2040 dann sogar 23,3 Milliarden Euro. Wichtig: Diese Werte sind nicht inflationsbereinigt. 23,3 Milliarden Euro im Jahr 2040 entsprächen bei angenommenen zwei Prozent jährlicher Inflation heutigen 17,7 Milliarden Euro.

Diese Mehrkosten sind hoch, aber im Vergleich zu den gesamten Kosten gering. Der gesamte Bundeszuschuss wird 2032 nach Berechnungen der DRV bei 144 Milliarden Euro liegen. Die Haltelinie würde diese Bundesmittel um weitere 2,4 Prozent erhöhen. Die 23,3 Milliarden Euro im Jahr 2040 entsprächen aber schon 12,8 Prozent des dann ohnehin fälligen Zuschusses. Gemessen an den gesamten Rentenausgaben liegen die Mehrkosten bei 0,6 bis 3,2 Prozent.

Diese Finanzierungsideen gibt es

Die Alterssicherungskommission hat im Sommer 33 Reformvorschläge vorgelegt. Einige könnten die Rentenkasse entlasten. Hinzu kommen weitere Ideen aus der Politik und eigene Modellrechnungen. Wir haben sieben Ansätze untersucht.

  1. Höheres Renteneintrittsalter: Die Kommission schlägt vor, das Renteneintrittsalter nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Steigt diese, sollen Menschen auch länger als bis 67 Jahre arbeiten. Ein heute geborenes Kind könnte dann bis zu seinem 70. Geburtstag arbeiten müssen. Diese Maßnahme hat zwei Effekte: Erstens gibt es mehr Einnahmen, weil mehr Erwerbstätige vorhanden sind, die Beiträge zahlen. Zweitens verkürzen sich dadurch die Auszahlungszeiten, weil Menschen kürzer in Rente sind. Die Kosten sinken also. Die Kommission schätzt, dass dies den Beitragssatz um 0,35 bis 0,5 Prozentpunkte für jedes halbe Jahr späteren Renteneintritt senkt. Gleichzeitig soll das Rentenniveau dadurch um 0,3 bis 0,5 Prozentpunkte steigen. Dieser Punkt wäre 2041 erreicht. Alternativ entspräche es auf der Einnahmenseite zwischen 8,9 und 12,7 Milliarden Euro weniger Bundeszuschuss.
  2. Abschlagsfreie Frührenten abschaffen. Die Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) soll dabei abgeschafft werden. Dies könnte pro Jahr zwischen 4,3 und 6,5 Milliarden Euro Kosten sparen. Die genaue Ersparnis hängt davon ab, wie viele Menschen länger arbeiten und wie viele stattdessen mit Abschlägen in Rente gehen. Der Vorschlag ist aber rechtlich umstritten. Wahrscheinlich müsste es eine Form der abschlagsfreien Frührente für Menschen geben, die körperlich nicht in der Lage sind, bis zum regulären Eintrittsalter zu arbeiten. Das würde den Effekt etwas verwässern.
  3. Selbstständige in die Rentenversicherung aufnehmen. Die Kommission erwartet, dass dies den Beitragssatz 2040 um 0,5 Prozentpunkte senken und das Rentenniveau um 0,5 bis 0,6 Prozentpunkte steigern würde. Alternativ entspräche es rund 12,7 Milliarden Euro weniger Bundeszuschuss. Allerdings erwerben die Selbstständigen damit auch Rentenansprüche. Nach 2040 würden dadurch also die Kosten steigen.
  4. Beamte in die Rentenversicherung aufnehmen. Beamte in die Rentenversicherung aufzunehmen, ist Teil der öffentlichen Diskussion. Das Problem ist hier dasselbe wie bei Selbstständigen. Es könnte den Beitragssatz bis 2045 um 0,3 Prozentpunkte senken oder 7,6 Milliarden Euro Bundeszuschuss einsparen. Aber: Beamte müssten dann im Ruhestand auch aus der Rentenkasse bezahlt werden. Das wird teurer als bisher, weil sie im Schnitt überdurchschnittlich verdienen und länger leben. Zudem gibt es hier rechtliche Fragen, etwa, ob der Staat Beamten gegenüber nach dem Alimentationsprinzip zu höheren Zahlungen verpflichtet ist. Die Kommission empfiehlt deswegen, die Zahl der Beamten zu reduzieren.
  5. Kapitalerträge, Mieten und andere Einnahmen heranziehen. Diese Idee vertrat der grüne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Er schlug vor, auch solches Einkommen mit Sozialabgaben zu belegen. Laut Statistischem Bundesamt lagen die Einnahmen aus diesen Einkommensarten 2025 bei rund 509,2 Milliarden Euro. Nicht alles davon kann mit Rentenbeiträgen belegt werden. Für Kleinanleger dürfte es Freibeträge geben, manche Einkommensarten sind zudem nicht liquide und deswegen nicht belegbar. Gehen wir konservativ davon aus, dass nur die Hälfte rentenbeitragspflichtig wäre, wären das Mehreinnahmen von 23,3 bis 26,4 Milliarden Euro pro Jahr. Das geht davon aus, dass nur der Arbeitnehmerbeitrag von 9,3 Prozent (heute) und 10,55 Prozent (2040) anfiele. Auch diese Maßnahme allein würde also reichen, die Mehrkosten zu decken. Allerdings entstehen hiermit auch neue Rentenansprüche, die später zu entsprechenden Kosten führen würden.
  6. Mehr Beschäftigung schaffen. Je mehr Menschen arbeiten, desto mehr Geld fließt in die Rentenkasse. Das könnte auf mehrere Arten geschehen: eine höhere Nettozuwanderung, höhere Frauenerwerbstätigkeit durch bessere Kinderbetreuung und eine Reform des Ehegattensplittings und eine bessere Vermittlung von Arbeitslosen in Jobs. Alles zusammen könnte schätzungsweise knapp 683.000 zusätzliche Äquivalenzbeitragszahler bis 2040 ins System bringen. Das würde die Einnahmen um 11,3 Milliarden Euro erhöhen. Um diese Summe ließe sich der Bundeszuschuss verringern. Alternativ könnte die Bundesregierung den Beitragssatz um rund 0,4 Prozentpunkte senken.
  7. Beitragsbemessungsgrenze abschaffen. Bisher zahlen Erwerbstätige Rentenbeiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 101.400 Euro pro Jahr. Würde diese Grenze abgeschafft, könnten die Einnahmen bis 2040 steigen. Unklar ist aber, wie stark, weil es keine Daten darüber gibt, wie hoch die Lohnsumme aller Deutschen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist. Liegt sie theoretisch bei 110,4 Milliarden Euro, würde das genug einbringen, um alle Mehrkosten der Haltelinie bis 2040 zu decken. Dieser Betrag ist nicht unrealistisch. Es gäbe hier aber ein rechtliches Problem: Normalerweise steigen mit den Rentenbeiträgen auch die späteren Ansprüche. Diese müssten also bei der heutigen Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt werden. Das ist verfassungstechnisch umstritten und könnte vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Andere Länder, etwa die Schweiz, kennen aber eine solche Deckelung.
Fazit: So viel Mehreinnahmen sind möglich

Wenn wir alle Maßnahmen zusammenrechnen, wäre es möglich, den Bundeszuschuss 2040 um 91 Milliarden Euro zu senken und dabei das Rentenniveau auf 48 Prozent zu halten. Abzüglich der Mehrkosten fiele der Zuschuss also noch um 68 Milliarden Euro. Alternativ könnte damit der Beitragssatz auf 18,4 Prozent gesenkt werden. Er läge dann sogar niedriger als heute. Dabei ist aber wichtig, dass viele unserer Rechnungen Modelle und Schätzungen sind. Nicht alle können genauso umgesetzt werden und wahrscheinlich auch nicht alle gemeinsam.

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