Bei einer neuen Betrugsmasche werden vermeintliche Erbschaften genutzt, um Internetnutzer zur Preisgabe persönlicher Informationen zu bewegen. Wer eine entsprechende E-Mail erhält, sollte besonders vorsichtig sein.
Bei einer neuen Betrugsmasche werden vermeintliche Erbschaften genutzt, um Internetnutzer zur Preisgabe persönlicher Informationen zu bewegen. Wer eine entsprechende E-Mail erhält, sollte besonders vorsichtig sein.
Kriminelle verschicken derzeit gefälschte E-Mails, in denen sie angebliche Erbschaften ankündigen: „Mögliche Erbschaft ermittelt“. Wie die Faktencheck-Plattform „Mimikama“ berichtet, wollen die Absender damit persönliche Daten ihrer Empfänger sammeln. Dafür behaupten sie, ein noch nicht abgewickelter Nachlass passe zum Nachnamen der angeschriebenen Person.
Mit diesem Vorwand versuchen die Betrüger, eine Antwort zu provozieren und weitere Informationen zu erhalten. Die Masche ähnelt klassischen Phishing-Angriffen, bei denen Kriminelle ihre Opfer durch vermeintlich wichtige Nachrichten zur Kontaktaufnahme oder zur Weitergabe vertraulicher Daten bewegen.
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Die gefälschten Nachrichten sind häufig unpersönlich formuliert. Statt einer konkreten Anrede steht dort beispielsweise „Sehr geehrte(r) Begünstigte(r)“. Gleichzeitig fordern die Absender die Empfänger auf, sich möglichst schnell zurückzumelden, um weitere Einzelheiten zum angeblichen Erbe zu erfahren.
Auch die Absenderadresse kann Hinweise auf einen Betrugsversuch liefern. Laut „Mimikama“ werden dafür unter anderem kostenlose E-Mail-Dienste oder unbekannte Internet-Domains verwendet. Teilweise unterscheiden sich zudem die im Nachrichtenkopf hinterlegte Absenderadresse und die tatsächliche Antwortadresse.
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Es wird dringend davon abgeraten, auf derartige Anschreiben zu antworten oder Links sowie Dateianhänge zu öffnen. Wer eine unaufgeforderte E-Mail dieser Art erhält, sollte den Absender niemals über die in der Nachricht angegebenen Wege kontaktieren. Stattdessen empfiehlt „Mimikama“, den Vorfall beim eigenen E-Mail-Anbieter zu melden und verdächtige Mails daraufhin zu löschen. Wer Zweifel an der Echtheit einer Nachlassmeldung hat, sollte ausschließlich über offizielle Behördenwege nachfragen.
Wer eine verdächtige Erbschafts-Mail erhält, kann sie nicht nur löschen, sondern auch an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale weiterleiten. Unter phishing@verbraucherzentrale.nrw sammelt die Verbraucherzentrale gemeldete Betrugsnachrichten und wertet sie aus, um über aktuelle Maschen zu informieren. Personenbezogene Daten werden dabei anonymisiert.
Wer eine Nachricht meldet, trägt so dazu bei, dass andere Internetnutzer vor ähnlichen Betrugsversuchen gewarnt werden können.
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