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BMW und Mercedes: Hohe Abfindungen können zur Falle werden – Berater warnt vor Gehaltsabsturz

Дата публикации: 21-10-2026 13:18:54

BMW schließt sein Abfindungsprogramm, Mercedes plant neue Angebote. Ein Berater warnt vor hohen Gehaltseinbußen, langer Jobsuche und Risiken beim Aufhebungsvertrag.

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BMW und Mercedes: Hohe Abfindungen können zur Falle werden – Berater warnt vor Gehaltsabsturz

Stand: 21.10.2026, 15:18 Uhr

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BMW schließt sein Abfindungsprogramm, Mercedes plant neue Angebote. Ein Berater warnt vor hohen Gehaltseinbußen, langer Jobsuche und Risiken beim Aufhebungsvertrag.

München – Mehrere Hunderttausend Euro für den freiwilligen Abschied: Für Beschäftigte der Autoindustrie klingt das verlockend. Doch wer seinen gut bezahlten Arbeitsplatz bei BMW, Mercedes-Benz oder einem anderen großen Konzern aufgibt, könnte später eine unangenehme Überraschung erleben. Denn das bisherige Gehalt lässt sich bei einem neuen Arbeitgeber oft nicht halten.

„Das Phänomen ist extrem weit verbreitet“, sagt Strategieberater Jochen Carle zu Ippen.Media. Er warnt vor einer Abfindungsfalle: Entscheidend sei nicht allein die einmalige Zahlung, sondern die berufliche und finanzielle Perspektive danach.

Der frühere Daimler-Manager und heutige Unternehmensberater Jochen Carle warnt vor den finanziellen Risiken hoher Abfindungen. Führungskräfte müssten nach einem Konzernabschied häufig erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen.

Der frühere Daimler-Manager und heutige Unternehmensberater Jochen Carle warnt vor den finanziellen Risiken hoher Abfindungen. Führungskräfte müssten nach einem Konzernabschied häufig erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen. © JENS OSWALDBMW schließt Abfindungsprogramm – Mercedes plant neue Angebote

BMW hat sein freiwilliges Abfindungsprogramm bereits geschlossen. Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 20. Oktober meldeten sich innerhalb kurzer Zeit mehrere Tausend Interessenten; das Unternehmen erreichte sein Ziel früher als geplant. Neue Anmeldungen sind nicht mehr möglich. Bis Mitte November sollen Interessenten erfahren, ob ein Aufhebungsvertrag zustande kommt. Denn beide Seiten müssen zustimmen.

Mercedes-Benz will sein Abfindungsprogramm für Beschäftigte außerhalb der Produktion voraussichtlich im Dezember wieder aufnehmen. Angebote sollen Tarifbeschäftigte und zum Teil auch Führungskräfte erhalten.

Der Hintergrund: Die Autoindustrie baut Personal ab. Ende Juni 2026 beschäftigte die Branche nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 691.500 Menschen – 42.300 oder 5,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

Abfindung bei BMW und Mercedes: Wie groß kann die Gehaltslücke werden?

Carle spricht vom „goldenen Käfig“ der großen Autokonzerne. Wer bisher 130.000 bis 150.000 Euro brutto im Jahr verdient habe, müsse bei einem Wechsel in den Mittelstand häufig mit 85.000 bis 100.000 Euro rechnen. Die großen Hersteller und ihre wichtigsten Zulieferer zahlten Gehälter, die kleinere Unternehmen oftmals nicht bieten könnten.

Das ist Jochen Carle

Jochen Carle war über 30 Jahre bei Daimler und konnte in seiner Karriere diverse Stationen bis zur direkten Berichtslinie in den Konzernvorstand bekleiden. Er hat sich – mit einer Abfindung – vor 16 Jahren selbständig gemacht und berät seither am liebsten Unternehmer, die wirklich wissen wollen, wo die Probleme in ihren Unternehmen sind. Ab und an geht er dabei auch in die operative Verantwortung so wie jüngst bei einem deutsch-amerikanischen Automatisierungsspezialisten. Nachdem ihn über die Jahre immer wieder ehemalige Kollegen um Rat gefragt haben, hat er sich entschlossen, dieses Beratungsangebot ganz offiziell zu machen. Been there, done that – nach diesem Motto berät er seine Kunden. 

Als Beispiel nennt Carle einen Mercedes-Teamleiter mit rund 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Dabei orientiert er sich nach eigenen Angaben bewusst an der oberen Spanne der Kununu-Gehaltsangaben: Rund 128.000 Euro Jahresgehalt hält er für eine realistische Größenordnung, zuzüglich möglicher Boni, Dienstwagenleistungen und Betriebsrente. Dieser Wert entspreche eher seinen Erfahrungen mit langjährigen Beschäftigten über 50.

Bei einem Zulieferer der zweiten Ebene nennt Carle dagegen etwa 98.000 Euro, in der Logistik 85.000 Euro. Selbst Bereichsleiter mit Ergebnisverantwortung seien im Mittelstand mit 100.000 bis 110.000 Euro nach seinen Erfahrungen bereits sehr gut bezahlt.

Zur Einordnung: Der aktuell öffentlich ausgewiesene Kununu-Durchschnitt für Mercedes-Teamleiter liegt mit rund 99.200 Euro deutlich niedriger, bei BMW sind es rund 98.000 Euro. Die Angaben beruhen auf freiwilligen Meldungen und sind nicht repräsentativ. Carles Wert beschreibt daher keinen allgemeinen Durchschnitt.

Beispielrechnung: Bis zu 325.000 Euro weniger Gehalt in fünf Jahren

Was ein schlechter bezahlter Folgejob finanziell bedeutet, zeigt eine Modellrechnung:

Bisheriges JahresbruttoNeues JahresbruttoVerlust pro JahrVerlust in fünf Jahren
150.000 Euro85.000 Euro65.000 Euro325.000 Euro
130.000 Euro90.000 Euro40.000 Euro200.000 Euro

Berechnet sind Bruttodifferenzen bei durchgehender Beschäftigung und unveränderten Gehältern. Steuern, Arbeitslosigkeit, Boni und Renteneffekte bleiben außen vor. Voraussetzung ist außerdem, dass die bisherige Beschäftigung ohne Wechsel weiterbestanden hätte.

Im ersten Beispiel übersteigt die Gehaltslücke in fünf Jahren sogar eine Abfindung von 300.000 Euro – die zudem versteuert werden muss. Eine monatelange Jobsuche nach dem Ausscheiden könnte die finanzielle Belastung weiter erhöhen.

Wie hoch ist eine Abfindung bei 130.000 Euro Gehalt?

Carle hält viele Abfindungsangebote für verhandelbar. Als Beispiel nennt er eine Führungskraft mit 130.000 Euro Jahresgehalt und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Das ergibt je nach Abfindungsfaktor:

AbfindungsfaktorRechnerische Brutto-Abfindung
0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahrrund 108.000 Euro
1,0 Monatsgehälterrund 217.000 Euro
1,5 Monatsgehälter325.000 Euro

Nach Carles Beratungserfahrung können unter günstigen Bedingungen Faktoren von 1 bis 1,5 oder mehr erreichbar sein. In einzelnen Konzernfällen habe er sogar Ergebnisse über Faktor 2 erlebt. Das sind keine üblichen oder garantierten Summen: Freiwillige Programme der Hersteller können eigenen Regeln folgen. Auch ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Faktor 0,5 existiert nicht. Paragraf 1a Kündigungsschutzgesetz sieht ihn nur in bestimmten Fällen einer betriebsbedingten Kündigung vor.

Abfindung nachverhandeln: Auch Boni und Freistellung zählen

„Verhandlungsspielraum entsteht nie durch Appelle an die Fairness, sondern durch Hebel“, sagt Carle. Dazu gehörten etwa rechtliche Prozessrisiken des Arbeitgebers, Betriebszugehörigkeit, entgangene Boni, mögliche Renteneinbußen und eine lange Jobsuche. Auch der Wunsch des Unternehmens nach einer schnellen Einigung könne die Verhandlungsposition stärken.

Neben der Abfindungssumme kämen laut Carle bezahlte Freistellungen und Bonusgarantien infrage. Ob diese durchsetzbar sind, hängt vom Vertrag und den Umständen des Einzelfalls ab.

Arbeitsmarkt für Führungskräfte ab 50: Jobsuche kann lange dauern

Besonders für ältere Führungskräfte sieht Carle Risiken. In seiner Beratungspraxis beobachte er, dass sich die Suche nach einem neuen Job ab 50 von etwa sechs auf zwölf bis 18 Monate verlängern könne. Das ist seine Erfahrung und kein statistisch erhobener Durchschnitt.

Hinzu kommen andere Anforderungen im Mittelstand. Konzernmanager seien oft große Budgets und ausgeprägte Hierarchien gewohnt, kleinere Unternehmen erwarteten hingegen mehr operative Arbeit und direkte Ergebnisverantwortung. Nicht jeder Wechsel gelinge deshalb sofort.

Aufhebungsvertrag: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und Steuern beachten

Eine Abfindung ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fünftelregelung die Steuerlast mindern. Seit 2025 wird sie jedoch nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber angewendet, sondern erst bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Auch der Aufhebungsvertrag kann teuer werden: Wer seine Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund selbst herbeiführt, riskiert beim Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Wochen Sperrzeit und eine verkürzte Bezugsdauer. Endet das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist, kann der Anspruch zusätzlich ruhen. Beides sind unterschiedliche Rechtsfolgen.

Wichtig sind außerdem die Meldefristen: Betroffene müssen sich grundsätzlich spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende arbeitsuchend melden, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Bei Versäumnissen droht eine weitere Sperrzeit von einer Woche. Die separate Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung erfolgen.

Carles wichtigste Empfehlung lautet deshalb, bereits vor einem Abfindungsangebot nach einem neuen Job zu suchen und das mögliche Folgegehalt realistisch zu prüfen. Ob 100.000 oder 300.000 Euro Abfindung attraktiv sind, hängt entscheidend davon ab, wie es danach weitergeht. (Quellen: Eigene Anfrage an Unternehmensberater Jochen Carle, Handelsblatt, SWR Aktuell, Kununu) (mare)

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