Ab Januar 2027 dürfen Minijobber monatlich 633 Euro verdienen. Gleichzeitig erhöht sich der Mindestlohn. Was bedeutet das für die jährliche Verdienstgrenze?
20.10.2026 · 13:50 Uhr
Der Mindestlohn steigt - die Minijob-Verdienstgrenze zieht mit: Ab Januar 2027 liegt sie bei 633 Euro im Monat.
Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmnBochum · Ab Januar 2027 dürfen Minijobber monatlich 633 Euro verdienen. Gleichzeitig erhöht sich der Mindestlohn. Was bedeutet das für die jährliche Verdienstgrenze?
Gute Nachrichten für Minijobberinnen und Minijobber: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen sie mehr verdienen, ohne die Verdienstgrenze für einen Minijob zu überschreiten. Statt bisher 603 Euro sind dann bis zu 633 Euro im Monat möglich. Das teilt die Minijob-Zentrale mit.
Hintergrund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser steigt zum Jahreswechsel von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, wird sie automatisch angepasst.
Was Beschäftigte jetzt wissen sollten:
Wer den gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro erhält, kann ab Januar 2027 weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Die mögliche Arbeitszeit verändert sich durch die Erhöhung also kaum.
Anders sieht es aus, wenn Beschäftigte mehr als den Mindestlohn verdienen.
Wichtig: Wer bislang weniger als 14,60 Euro pro Stunde verdient, hat ab Januar 2027 grundsätzlich Anspruch auf eine entsprechende Lohnerhöhung. Für bestimmte Personengruppen, etwa Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, gelten Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.
Ja. Entscheidend ist bei einem Minijob nicht unbedingt der Verdienst in einem einzelnen Monat, sondern der regelmäßige durchschnittliche Monatsverdienst. Auf das gesamte Jahr gerechnet liegt die Verdienstgrenze 2027 bei 7.596 Euro.
Das bedeutet: Wer in manchen Monaten mehr arbeitet und entsprechend mehr verdient, kann das in anderen Monaten durch einen geringeren Verdienst ausgleichen.
Ein Beispiel der Minijob-Zentrale: Ein Beschäftigter verdient in drei Monaten jeweils 750 Euro und in den übrigen neun Monaten jeweils 500 Euro. Insgesamt kommt er damit auf 6.750 Euro im Jahr. Die jährliche Verdienstgrenze wird nicht überschritten, der Minijob bleibt bestehen.
Auch dafür gibt es eine Ausnahmeregelung. Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und unvorhersehbar überschritten, kann die Beschäftigung weiterhin als Minijob gelten.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einspringt und dadurch mehr arbeitet als geplant.
Erlaubt ist ein solches Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. In diesen Monaten darf der Verdienst jeweils höchstens das Doppelte der monatlichen Minijob-Grenze betragen. Für 2027 sind das 1.266 Euro. Innerhalb dieser Regel dürfen auch die 7.596 Euro jährlich überschritten werden.
Wer die Verdienstgrenze dagegen regelmäßig und nicht nur ausnahmsweise überschreitet, übt grundsätzlich keinen Minijob mit Verdienstgrenze mehr aus. Die Beschäftigung kann dann sozialversicherungspflichtig werden.
© dpa-infocom, dpa:261020-930-866826/1
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