Der aus einer Klinik in Sachsen entkommene Messerstecher Muhamad M. (22) lief seinem Pfleger einfach davon. Das Krankenhaus sieht keine Fehler bei sich.
Der aus einer Hochsicherheits-Klinik entkommene Messerstecher Muhamad M. (22) lief seinem Pfleger bei einem Spaziergang einfach davon und musste keinerlei Hürden überwinden. Das Krankenhaus ist sich keiner Schuld bewusst.
Knapp zwei Wochen nach seiner Flucht aus einer Fachklinik in Sachsen ist der als gefährlich eingestufte und psychisch kranke Straftäter Muhamad M. weiter auf der Flucht. Das bestätigte die Polizeidirektion Leipzig an diesem Donnerstag auf Anfrage von FOCUS online. „Nach dem Mann wird weiter gefahndet“, so eine Sprecherin.
Der 22-jährige Messerstecher aus Afghanistan war am 25. September aus einer besonders gesicherten psychiatrischen Fachklinik nahe Leipzig getürmt. Trotz bundesweiter Fahndung und etlicher Hinweise aus der Bevölkerung fehlt von dem Zuwanderer (1,78 Meter groß, hagere Statur, Vollbart) jede Spur.
Unterdessen hat das zuständige Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie im Schkeuditzer Ortsteil Altscherbitz gegenüber FOCUS online Details der Flucht geschildert. Wenige Tage zuvor hatte die Hausspitze entsprechende Fragen noch abgeblockt – um die „Persönlichkeitsrechte des Patienten“ zu schützen und die „laufenden Fahndungsmaßnahmen“ nicht zu gefährden.
Möglicherweise hielt die Klinikleitung wichtige Informationen auch deshalb zurück, weil die Umstände der Flucht kein gutes Licht auf die Verantwortlichen werfen. Denn der Afghane konnte das Gelände des Krankenhauses kinderleicht verlassen, ohne auf irgendwelche Hürden zu stoßen. Außerdem hatten die Mediziner eine Fluchtgefahr zuvor ausgeschlossen. Auf Deutsch: Sie hatten den Patienten offenbar falsch eingeschätzt.
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Wie Klinik-Sprecherin Jana Göcke auf Anfrage von FOCUS online erklärte, war Muhamad M. in der streng abgesicherten Klinik für Forensische Psychiatrie (KFP) untergebracht. Am 25. September gewährten ihm die Ärzte erstmals einen begleiteten Ausgang „außerhalb des baulich gesicherten Bereichs der KFP“. Für den Spaziergang auf dem normalen, ungesicherten Klinikgelände wurde ihm ein „geeigneter Krankenpfleger im Rahmen einer 1:1-Begleitung“ zur Seite gestellt.
„Der Patient und seine Begleitperson hielten sich in der Bibliothek auf. Die Bibliothek befindet sich im Zentrum des Krankenhausgeländes in einem Sozialgebäude“, so Göcke. Auf dem Rückweg zum massiv gesicherten Areal des Maßregelvollzugs „lief der Patient im Bereich zwischen Bibliothek und Verwaltung plötzlich in Richtung des Parkplatzes der angrenzenden Klinik davon“, erklärte die Sprecherin.
Der Pfleger habe zwar „die Verfolgung aufgenommen“, konnte Muhamad M. aber nicht fassen, der weder Zäune noch Mauern noch ein geschlossenes Tor überwinden musste.
Nach der überraschenden Flucht habe die Begleitperson „unverzüglich“ die Polizei informiert, exakt um 16.34 Uhr. Dabei habe er die „Laufrichtung des Patienten“ angegeben und dessen „zu diesem Zeitpunkt bekannten bzw. vermuteten Aufenthaltsort“. Die Polizei habe anschließend die Suche nach Muhamad M. eingeleitet.
Klinik-Sprecherin Göcke rechtfertigte gegenüber FOCUS online das Verhalten der Psychiatrie-Experten im Vorfeld der Flucht.
„Bei dem begleiteten Ausgang handelte es sich um eine routinemäßige Erprobung des Patienten im Rahmen der gewährten Lockerung L 1 unter Beachtung des Behandlungsverlaufs“, so Göcke. Bevor solche Erprobungen gewährt werden, müsse der Patient im Klinikalltag „nachhaltig unter Beweis stellen, dass er absprachefähig und verlässlich ist, er muss über ein gewisses Maß an Krankheitseinsicht verfügen und weitgehend frei von deutlicher Psychopathologie sein“.
„Diese Grundsätze wurden beachtet“, erklärte die Sprecherin gegenüber FOCUS online. Der Patient habe sich seit seiner Einlieferung im Oktober 2025 aus Sicht der behandelnden Ärzte „positiv entwickelt und stabilisiert“. Außerdem gingen dem Spaziergang auf dem ungesicherten Klinikgelände „Erprobungen im gesicherten Bereich der KFP voraus“.
Zum Zeitpunkt des begleiteten Ausgangs lagen nach Einschätzung der Mediziner „keine Hinweise auf eine unmittelbare Eigen- oder Fremdgefährdung, die Gefährdung des Therapieerfolgs oder Hinweise auf eine konkrete Fluchtgefahr vor“, so Göcke. Diese Darstellung legt den Schluss nahe, dass Muhamad M. seine Behandler getäuscht und über seine wahren Absichten im Unklaren gelassen hat.
Dass die Klinik ihm bereits Ende September 2026 Lockerungen zubilligte, ist durchaus beachtlich. Schließlich ordnete das Landgericht Leipzig erst Ende Juni 2026 die unbefristete Unterbringung von Muhamad M. im Maßregelvollzug an, wo er seit Oktober 2025 bereits vorläufig saß. Muhamad M. ist an Schizophrenie erkrankt. Im Zustand der Schuldunfähigkeit hatte er am 9. August 2025 in Leipzig einen Mann mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt.
Wie die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) jüngst berichtete, ging das Gericht seinerzeit davon aus, dass der psychisch kranke Straftäter „weitere erhebliche rechtswidrige Taten“ verüben könnte. Es attestierte dem Zuwanderer also ein hohes Rückfallrisiko. Zur „negativen Kriminalprognose“ führte laut LVZ auch, dass der Mann „keine Krankheitseinsicht“ und „keine Therapiebereitschaft“ zeigte.
Offenbar waren die Klinikverantwortlichen sicher, dass der Patient drei Monate nach dem eindeutigen Gerichtsentscheid keine oder nur noch eine geringe Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Deshalb ermöglichten sie ihm den begleiteten Ausgang.
An dieser Überzeugung hält die Klinik trotz der Flucht von Muhamad M. bis heute fest. Die Prognoseentscheidung der behandelnden Ärzte sei aufgrund „einer strengen Abwägung zwischen einer schrittweisen Wiedereingliederung des Patienten und dem Schutz der Allgemeinheit“ erfolgt, so die Sprecherin zu FOCUS online.
Dass der Afghane auf seiner Flucht weitere Straftaten begehen könnte, ist aus Sicht der Klinik kaum zu erwarten. „Es ist davon auszugehen, dass der Patient durch eine Langzeitmedikation über einige Wochen geschützt ist“, so Jana Göcke.
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