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Erst Vonovia, dann VW? Die nächste Stufe der Enteignung rückt näher

Дата публикации: 19-10-2026 13:46:33

Die Wegner-CDU hat es verbockt: Jetzt darf Berlin endlich sozialistisch werden. Doch warum nur Wohnungskonzerne vergesellschaften? Artikel 15 gibt noch viel mehr her.

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Zu hohe Mieten, zu wenig Bauland, verwahrloste Wohnungen – trotz Gesetz zur Wohnungsaufsicht und der weltweit größten innerstädtischen Brachfläche hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) es nicht geschafft, die Missstände bei der Berliner Wohnungswirtschaft zu beheben. Wohnungskonzerne wie Deutsche Wohnen oder Heimstaden beuten weiter ungestraft ihre Mieter aus, und auf dem 355 Hektar großen Tempelhofer Feld tummeln sich weiterhin nur Inlineskater, aber keine Bauarbeiter.

Jetzt ist es zum Handeln zu spät. Die Linke und Elif Eralp übernehmen wohl das Rote Rathaus. Wegners Finanzsenator Stefan Evers (CDU) mag in den sozialen Medien noch so sehr gegen den um sich greifenden Kommunismus wettern und vor der drohenden Staatspleite warnen: Die CDU hatte drei Jahre Zeit, die Missstände zu beheben. Es ist nichts geschehen. Rot-grün-rot will nun die Vergesellschaftung von Konzernwohnungen durchsetzen. Doch: Warum nur Wohnraum vergesellschaften?

Der Artikel 15 des Grundgesetzes spricht nicht nur von Grund und Boden, sondern ausdrücklich auch von Produktionsmitteln. Die Linke hat Blut geleckt. Und Verfassungsrechtler geben grünes Licht.

Vorschlag von Merz: Anti-Gesetz wäre verfassungswidrig

Die Expertenkommission kam in ihrem Gutachten für den Berliner Senat 2023 mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Kommissäre sahen das Gebot der Verhältnismäßigkeit als gewahrt an, wenn keine milderen Mittel zur Erreichung der Gemeinwohlziele zur Verfügung stünden und die Vergesellschaftung angemessen ausgestaltet werde. Die Gemeinwohlziele wären hier die Sicherung bezahlbaren Wohnraums und der Mieterschutz. „Mildere Mittel“ wie Neubau oder Mietendeckel hätten nicht geholfen.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte nun ein Bundesgesetz ins Gespräch gebracht, dass derartige Vergesellschaftungen verbieten solle. So ein Gesetz wäre allerdings verfassungswidrig, sagen etwa die Juristen Professor Remo Klinger und David Krebs, die auch den Gesetzentwurf zur Berliner Vergesellschaftung für die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ausgearbeitet hatten. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam bereits 2019 der Wissenschaftliche Dienst (WD) des deutschen Bundestags. In Kurzform: Wenn das Grundgesetz eine Vergesellschaftung vorsieht, dann ist sie prinzipiell auch verfassungsgemäß. Die Bundesländer könnten entsprechende Gesetze verabschieden. Der WD erläuterte zudem, dass es in Artikel 15 nicht nur um Wohnraum („Grund und Boden“) gehe, sondern auch um „Produktionsmittel“. Letzteres beziehe sich auf die Industrie. Doch wie hat es dieser Artikel 15 eigentlich in die deutsche Verfassung geschafft?

In der DDR hatte man nach dem Krieg die ehemaligen Nazi-Unternehmen vergesellschaftet. In der Bundesrepublik setzte man hingegen auf die soziale Marktwirtschaft. Bislang.

In der DDR hatte man nach dem Krieg die ehemaligen Nazi-Unternehmen vergesellschaftet. In der Bundesrepublik setzte man hingegen auf die soziale Marktwirtschaft. Bislang.

© akg-images/dpa

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes konnten sich kurz nach dem Krieg nicht sicher sein, wie sich West-Deutschland wirtschaftlich entwickeln würde. So nahm der Parlamentarische Rat 1948/49 den Artikel 15 als Kompromiss mit auf nach dem Motto: Scheitert der Kapitalismus, dann haben wir noch eine Alternative in der Hinterhand. Aber die soziale Marktwirtschaft Ludwig Erhards erwies sich als erfolgreich, und so kam der Artikel 15 nie zur Anwendung. Bis heute. In der linken Community ist nun auch die Sozialisierung anderer Unternehmen und Branchen im Gespräch. Etwa Volkswagen.

Vergesellschaftung: „Durchsetzen der vollen Demokratie“

Die sozialistische Gemeinschaft diskutierte zuletzt, den Springer-Konzern (Bild, Welt) und andere Medienkonzerne zu vergesellschaften. Unter der Parole „Enteignen: Nehmen, was uns zusteht!“ nahmen deutsche Sozialisten auch schon die weit entfernten „BigTech“-Konzerne Meta und Google aus den USA ins Visier. Und bei der „Vergesellschaftungskonferenz“ im März 2024 in der brandenburgischen Schorfheide auf dem Gelände der einstigen „Pionierrepublik Wilhelm Pieck“ wurden viele andere Industrie-Branchen durchdekliniert: Energie, Mobilität, Landwirtschaft, Ernährung und Gesundheit. Die rund 750 Teilnehmer setzten sich etwa „im Themenstrang Mobilität zunächst mit aktuellen Ansätzen für eine Vergesellschaftung der Bahn, der Autoindustrie und von Mobilitätsplattformen auseinander“. Der Volkswagen-Konzern fand besonderes Interesse.

Nach dem erfolgreichen Berliner Volksentscheid 2021 hatten die Organisatoren Witterung aufgenommen und bereits 2022 eine erste Vergesellschaftungskonferenz an der TU Berlin abgehalten. Nach dem Treffen 2024 jubilierte dann auch das „Neue Deutschland“, ehemaliges Zentralorgan der SED in der DDR, angesichts der vielfältigen Ideen zur Vergesellschaftung: „Das ist nur konsequent, denn Demokratie ist im bürgerlichen Staat auf den politischen Raum bezogen, nicht auf den wirtschaftlichen. Es ist insofern nur die halbe Demokratie. Eines der wesentlichen Ziele von Vergesellschaftung ist daher, die Durchsetzung der vollen Demokratie.“ Gerade Volkswagen hat da anscheinend noch erhebliche demokratische Defizite.

IG Metall will „Unternehmungen in Gemeineigentum“

Volkswagen trägt zudem die Sozialisierung bereits im Namen. Und: Warum nicht dem Volk geben, was dem Volk zusteht? Tatsächlich könnten die Sozialisten anbringen, dass Volkswagen – ehemaliger Nazi-Konzern und heute 20prozentige Landes-AG Niedersachsens – angesichts des ungenügenden Managements und der drohenden Standort-Schließungen aus Gründen des Gemeinwohls vergesellschaftet werden sollte.

Beim Workshop „VW vergesellschaften!“ fragten sich Teilnehmer und Veranstalter der Vergesellschaftungskonferenz in der Schorfheide denn auch: „Was fangen wir mit einem Autokonzern an, der uns gehört?“ Die Antwort: „Für eine neue, klimagerechte Produktion reindustrialisieren.“ Aber: „Eine Konversion wird nur erfolgreich sein, wenn es sowohl Druck aus den Betrieben und der Zivilgesellschaft als auch den Willen im politischen Raum gibt, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.“ Doch wie sieht es dort im Betrieb und in der Politik aus?

Bei der IG Metall könnte diese Forderungen auf fruchtbaren Boden fallen. Denn in Paragraf 2 Absatz 4 der Satzung der IG Metall ist als Ziel verankert: „Überführung von Schlüsselindustrien und anderen markt- und wirtschaftsbeherrschenden Unternehmungen in Gemeineigentum“. Könnte man etwa den VW-Standort Zwickau so retten? Die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen wollte sich auf Anfrage dieser Zeitung vorerst dazu nicht äußern.

„Selbstüberschätzung politischer Gestaltungskompetenz“

Max Jankowsky, Präsident des für Zwickau zuständigen IHK-Bezirks Chemnitz und Sprecher der 15 ostdeutschen IHK, hält hingegen nicht viel von Sozialisierung: „Besonders befremdlich finde ich die dahinterstehende Vorstellung, die Politik könne der bessere Unternehmer sein. Das ist ein Schlag ins Gesicht unserer Unternehmerinnen und Unternehmer, die täglich Verantwortung übernehmen, Arbeitsplätze sichern und wirtschaftliche Risiken tragen.“ Dahinter stehe eine bemerkenswerte Selbstüberschätzung politischer Gestaltungskompetenz, so Jankowsky: „Bevor man darüber nachdenkt, wie man das Eigentum anderer neu verteilt, sollte man zunächst überzeugende Antworten auf die eigenen politischen und wirtschaftlichen Defizite finden.“

Und die Linke? Der Bundestagsabgeordnete Cem Ince, Sprecher für „gewerkschaftliche Kämpfe und selbst VW-Arbeiter“, ließ lediglich mitteilen, dass sich die VW-Beschäftigten den vom VW-Vorstand vorgeschlagenen Sparkurs nicht bieten lassen werden. Ince: „Meine Kolleginnen und Kollegen sind bestens organisiert, haben eine kämpferische Gewerkschaft und unsere politische Unterstützung an ihrer Seite.“ Doch zu weitergehenden Vergesellschaftungen wie etwa bei Volkswagen wollte die Linke keinen Kommentar abgeben, weder Bundestagsfraktion noch Bundespartei. Noch nicht. Man darf gespannt sein.

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