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Block-Prozess: Tag 82: Durchsuchungsbeschluss mit Lücken

Дата публикации: 14-10-2026 07:06:30

Der Zeit-Podcast hat die Kammer aufgeweckt, diese könnte aber mit ihrem Durchsuchungsbeschluss rechtlich zu weit gegangen sein. Podcast-Journalistin Kunze spricht gegenüber LTO von einem "schwarzen Tag". LTO hat sich den Beschluss angeschaut.

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Der Zeit-Podcast hat die Kammer aufgeweckt, diese könnte aber mit ihrem Durchsuchungsbeschluss rechtlich zu weit gegangen sein. Podcast-Journalistin Kunze spricht gegenüber LTO von einem "schwarzen Tag". LTO hat sich den Beschluss angeschaut.

Den 82. Verhandlungstag vor dem Landgericht (LG) Hamburg im Block-Prozess beherrscht am Dienstag ein Thema: der spektakuläre Vorgang des Vortages. Pünktlich zum Start der Hamburger Woche der Pressefreiheit hatten am Montagmorgen bei der Zeit-Redaktion in Hamburg Polizei und Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür gestanden und die Herausgabe der Tonaufzeichnungen der Gespräche gefordert, die im Zusammenhang mit dem Podcast "ZEIT-Verbrechen: House of Block" angefertigt worden waren. Auch für die Privatwohnung der Journalistin Anne Kunze hatten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss – LTO liegt er vor. Bereits als Verteidiger die Beschlagnahme der Aufnahmen forderten, hatte LTO erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme geäußert. Die Begründung des Durchsuchungsbeschlusses setzt sich mit diesen Bedenken jedoch nicht auseinander.

Zu der Durchsuchung der Redaktionsräume und der Privatwohnung Kunzes war es am Montag nicht gekommen, da sie von der im Durchsuchungsbeschluss eingeräumten Abwendungsbefugnis Gebrauch machte und die Aufnahmen den Ermittlern zur vorläufigen Sicherstellung übergab – allerdings nur versiegelt nach § 110 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO). Damit wird aber nicht die tatsächliche Auswertung der Aufnahmen durch die Ermittler verhindert, sondern nur, dass alle an der Durchsuchung beteiligten Beamten diese einsehen könnten. Außerdem dokumentiert es für die spätere rechtliche Prüfung, dass die Aufnahmen nicht freiwillig herausgegeben wurden. Die Versiegelung hat somit – anders als etwa der Spiegel berichtet – eher Symbolcharakter.

Gegenüber LTO äußerte Kunze: "Wenn unsere Quellen davon ausgehen müssen, dass alles, was sie uns sagen, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden kann, ist das ein schwarzer Tag für den Journalismus."

Unter den Journalist:innen war am Dienstag im Gericht die Verunsicherung spürbar, die Frage war allgegenwärtig: Kann ein Gericht das einfach machen? Oder ist die Kammer mit ihrer Reaktion auf den umstrittenen Podcast zu weit gegangen?

Worum geht es im Block-Prozess?

Die Staatsanwaltschaft (StA), vertreten durch Oberstaatsanwältin (OStA) Mona Paul und StA Marvin Steinberg, wirft der 53-jährigen Unternehmenserbin Christina Block laut Anklage vor dem Landgericht (LG) Hamburg vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder, damals zehn und 13 Jahre alt, bei deren Vater Stephan Hensel in der Silvesternacht 2023/24 in dessen Wahlheimat Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Hensel tritt im Verfahren als Nebenkläger auf, ihn vertritt Dr. Philip von der Meden. Die Kinder werden von Dr. Tanja Jeney vertreten. Christina Blocks Verteidigung besteht aus Dr. Ingo Bott und seiner Kollegin Paula Wlodarek.

Zum Zeitpunkt der Entführung hatten die Eltern geteiltes Sorgerecht, der Mutter stand das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der Vater hatte die Kinder im August 2021 rechtswidrig in Dänemark zurückbehalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) verpflichtete ihn zur Herausgabe der Kinder. Dänemark vollstreckt jedoch keine deutschen familiengerichtlichen Entscheidungen. Nach der Entführung hielten sich die Kinder einige Tage bei ihrer Mutter auf. Anfang Januar 2024 ordnete das OLG Hamburg die Herausgabe an den Vater an, bei dem sie bis heute leben. 

Neben Block sind noch ihr Lebensgefährte, Sportmoderator Gerhard Delling (Verteidiger Dr. David Rieks), ihre Cousine Uta B. (Verteidiger Reinhard Daum) und deren Ehemann Mark B. (Verteidiger Nils Fock) sowie Sicherheitsunternehmer Andreas P. (Verteidigerin Gül Pinar) wegen mutmaßlicher Beihilfehandlungen angeklagt.

Dem Vertrauensanwalt der Blocks, Dr. Andreas Costard (Verteidiger Dr. Marko Voß), wird eine täterschaftliche Beteiligung vorgeworfen. Für ihn und Block stehen zudem Veruntreuungs-Vorwürfe im Raum. Wie die übrigen Angeklagten auch bestreitet er die Vorwürfe vollständig. Nur der an der Entführung unmittelbar beteiligte Israeli Tal S. (Verteidiger Dr. Sascha Böttner) hat bislang ein Geständnis abgelegt.

Zeugnisverweigerungsrecht der Presse als "abgestuftes Schutzkonzept"

Pressevertreter:innen haben als Ausgestaltung der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 2, 3 StPO). Parallel gilt ein Beschlagnahmeverbot für die dazugehörigen Materialien – wie die Interviewaufnahmen (§ 97 Abs. 5 StPO).

Medienstrafrechtlerin Prof. Dr. Anna H. Albrecht von der Universität Potsdam beschreibt das Zeugnisverweigerungsrecht der Presse als "abgestuftes Schutzkonzept": § 53 StPO differenziert nämlich zwischen dem Zeugnisverweigerungsrecht über "die Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt" und dem Zeugnisverweigerungsrecht über den "Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand entsprechender Wahrnehmungen". Für das selbst erarbeitete Material und entsprechende Wahrnehmungen schränkt § 53 Abs. 2 S. 2 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht ein: Es gilt nicht, wenn es – wie im Block-Prozess – um die Aufklärung eines Verbrechens geht (d. h. eine Straftat mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr).

Weil der Quellenschutz aber so grundlegende Bedeutung für die freie Presse hat, regelt § 53 Abs. 2 S. 3 StPO selbst für diesen Fall eine Rückausnahme: Auch dann, wenn es um die Aufklärung eines Verbrechens geht, können Journalist:innen solche Aussagen verweigern, die ihre Informanten identifizierbar machen würden. Genau diesen Weg geht auch die Kammer in ihrer Begründung des Durchsuchungsbeschlusses: Sie nahm an, das Zeugnisverweigerungsrecht der Zeit-Journalistin entfalle in diesem Fall nach § 53 Abs. 2 Satz 2 Var. 1 StPO, da die Durchsuchung zur Aufklärung eines Verbrechens – des Vorwurfs einer schweren Misshandlung Schutzbefohlener – beitragen solle. Da Kunze in ihrem Podcast ihre Quellen selbst identifiziert habe, drohe auch keine Enttarnung, weshalb die Rückausnahme in § 53 Abs. 2 S. 3 StPO nicht greife.

Quellenschutz schützt die Arbeit der Presse, nicht die Quelle

Der BGH hatte in solchen Fällen schon in der Vergangenheit ausdrücklich festgehalten, dass eine Selbstidentifizierung der Quelle das Zeugnisverweigerungsrecht einschränken kann – uneinschränkbar bestehen bliebe aber auch dann "das Recht, Fragen nach dem Inhalt der 'gemachten Mitteilungen' zu verweigern" (Beschl. v. 28.12.1978, Az. StB 235/78). Das dürfte auf den Block-Podcast-Fall übertragbar sein. Zudem gilt diese Rückausnahme weit und unabhängig von der konkreten Enttarnungsgefahr für die Quelle. Denn das Zeugnisverweigerungsrecht schützt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht den Informanten um seiner selbst willen, auch nicht die individuelle Journalistin, sondern die Presse in ihrer verfassungsrechtlich abgesicherten Funktionsfähigkeit (Urt. v. 05.08.1966, Az. 1 BvR 586/62): Der Bundesgerichtshof (BGH) hält es für geboten, § 53 StPO im Zweifel medienfreundlich auszulegen, da der Gesetzgeber diese Regelungen eindeutig mit der Intention "im Zweifel für die Pressefreiheit" getroffen habe (Beschl. v. 28.12.1978, Az. StB 235/78).

Dass die Quelle ihre Identität bereits preisgegeben hat, lässt daher nicht das Zeugnisverweigerungsrecht entfallen, weil dieses unabhängig davon ist, was die Quelle will: Weder hat sie einen Anspruch darauf, dass ein Journalist sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft, noch kann sie die Aussage trotz bestehendem Zeugnisverweigerungsrecht erzwingen, selbst wenn sie es ausdrücklich will. Denn die Quelle ist nicht Schutzgut des Quellenschutzes – sondern die Presse, die ihn für ihre Arbeit braucht. (Dies thematisierte LTO bereits vor dem Durchsuchungsbeschluss im Zusammenhang mit der Frage, ob die Zeit-Journalistin als Zeugin geladen werden kann.) 

In dem LTO vorliegenden Durchsuchungsbeschluss finden sich jedoch keine Hinweise darauf, dass sich die Kammer mit dieser in Rechtsprechung und Literatur etablierten Auffassung auseinandergesetzt hätte. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist diese Wertung problematisch: Durchsuchungen wirken in einer Demokratie schnell abschreckend auf Hinweisgeber, die Missstände aufdecken oder der Presse sonstige Informationen nur unter Einschränkung zur Verfügung stellen wollen, kommentiert Dr. Markus Sehl für LTO. 

"Das Vertrauensverhältnis war in diesem Fall besonders wichtig, weil es um Aussagen geht, die eine Minderjährige gemacht hat", sagte Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo der Deutschen Presse-Agentur. "In diesem Fall ist die groteske Unverhältnismäßigkeit auch noch dadurch gegeben, dass es sich ja nicht um die Aussagen einer Tatverdächtigen handelt, sondern um die eines Entführungsopfers, das bereits umfangreich bei der Polizei ausgesagt hatte." Welche Wirkung diese Aktion auf die 15-Jährige hatte, zeigt eine Nachricht des Mädchens, die dessen Anwältin Dr. Tanja Jeney vor Gericht mitteilt: "Meine Mandantin ist sehr erschüttert darüber, dass diese Durchsuchung jetzt erfolgt ist." Sie habe Kunze Persönliches im Vertrauen erzählt. Gerade dieses Vertrauensverhältnis ist es, das das Zeugnisverweigerungsrecht schützt: Quellen müssen sich auf die Vertraulichkeit von Journalist:innen verlassen können, sich sicher genug fühlen können, um sich ihnen anzuvertrauen. Im Prozess berufen sich beide Block-Kinder auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO.

Podcast-Aufnahmen sind von Ausnahme wohl gar nicht erfasst

Im Fall von Anne Kunze kommt es auf diese Fragen jedoch wohl gar nicht an. Denn die Ausnahme vom Zeugnisverweigerungsrecht für u. a. die Aufklärung von Verbrechen gilt eben nur für selbst erarbeitete Materialien und berufsbezogene Wahrnehmungen – gerade nicht für gegenüber Journalist:innen gemachte Mitteilungen, was von § 53 Abs. 2 S. 3 StPO auch noch einmal unterstrichen wird.

Medienstrafrechtlerin Albrecht bestätigt gegenüber LTO, dass es sich bei den Tonbandaufnahmen des Podcasts nach dem Gesetz und der BGH-Rechtsprechung (bspw. Beschl. v. 20.11.1989, Az. II BGs 355/89) um genau solche Mitteilungen handeln dürfte: "Der BGH versteht insoweit den Begriff der gemachten Mitteilungen weit als all dasjenige, was Journalist:innen mitgeteilt wurde, auch auf deren Frage hin." Ein Gespräch mit einer Quelle fällt also darunter – und auch die Aufzeichnungen dieses Gesprächs. 

Genau damit setzt sich der LTO vorliegende Durchsuchungsbeschluss aber nicht auseinander. Auf kaum mehr als zwei Seiten differenziert die Kammer zwar zwischen dem zunächst weiten Zeugnisverweigerungsrecht und dem für selbst erarbeitete Materialien und Wahrnehmungen beschränkten. Sie geht dann aber, ohne Subsumtion oder Begründung, davon aus, dass die Aufnahmen unter das beschränkte Zeugnisverweigerungsrecht fallen. Warum das aber der Fall sein sollte, wenn die Kammer selbst den Wortlaut des Gesetzes zitiert, nach dem dieses nur für selbst erarbeitete Materialien und Wahrnehmungen gilt, bleibt offen. Die Kammer subsummiert die Aufnahmen schlicht unter keinen der Schutzgegenstände des Zeugnisverweigerungsrechts, um dieses dann aber mit einer Begründung zu versagen, die allenfalls für den Ausnahmetatbestand gelten könnte – der hier nicht greift und dessen Anwendbarkeit von der Kammer auch nicht begründet wird.

Die Zeit hatte bereits am Montag angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Am Dienstag bestätigte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt, dass sowohl der Verlag als auch die Journalistin Beschwerden nach § 304 StPO eingelegt hätten. Die Kammer kann nun zunächst selbst ihren Beschluss noch einmal überprüfen – hält sie an ihm fest, muss nach § 121 Abs. 1 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden. Sollte dieses das Vorgehen der Kammer als rechtmäßig einstufen, ist zu erwarten, dass die Zeit vor das BVerfG ziehen wird.

Gericht verliest E-Mail von Hensels neuer Ehefrau

Viel Programm hat die Kammer außer den – wohl ungeplanten, aber vorhersehbaren – Diskussionen über die Aktion des Vortages nicht. Fast ein Dutzend Antragsablehnungsbeschlüsse verlesen die Vorsitzende Richterin und ihr Beisitzer abwechselnd. Ein Antrag der Block-Verteidigung hat jedoch Erfolg: Es wird eine E-Mail als Beweismittel eingeführt, die Stephan Hensels neue Ehefrau in seinem Namen am 01.09.2021, dem Tag, als er die Kinder widerrechtlich in Dänemark zurückbehielt, über dessen E-Mail-Adresse an die zuständige dänische Behörde für Kinder- und Familiensachen schickte. Darin erklärt die Dänin: "Der Anwalt meines Mannes in Hamburg [Familienrechtler Gerd Uecker, Anm. d. Red.] meint, dass die Kinder bessere Chancen hätten, bei ihrem Vater zu bleiben, wenn er sie bis auf Weiteres bei sich behalte" und die Mutter der Kinder aus einer einflussreichen und wohlhabenden Familie stamme, die keine Mittel scheue, ihre Vorhaben durchzuführen.

Bott erklärt im Anschluss an die Verlesung, darin zeigten sich schon damals "Narrative, die festgeklopft werden". Hensel würde sichtbar die Behörden "bespielen": "Wie kann es sein, dass jemand mit der Justiz macht, was er will?", fragt er in den Raum. Bott mutmaßt, diese E-Mail sei wohl zufällig in einem "Konvolut" an Unterlagen enthalten gewesen. Hensel hätte wohl nicht geplant gehabt, dass die Verteidigung diese E-Mail sehen würde. Dessen Anwalt Philip von der Meden weist das entschieden zurück und entgegnet scharf in Richtung der Block-Verteidigung: "Vielleicht hat Herr Hensel an dieser Stelle auch einfach ein gutes Gespür dafür gehabt, wozu diese Familie fähig sein könnte."

Er besteht zudem darauf, die Dänin müsse sich in der E-Mail vertan haben, denn Uecker sei zu der Zeit im Urlaub gewesen und habe nicht mit ihr gesprochen. Darüber überlege er, auch noch einen Beweisantrag zu stellen. Was der aber beweisen sollte, bleibt unklar: Die Dänin behauptet in der E-Mail schließlich gar nicht, mit Uecker selbst gesprochen zu haben. Da sie im Auftrag ihres Mannes schrieb, erscheint naheliegender, dass sie sich auf dessen Gespräch mit Uecker bezog – dieses ist unstrittig. Hensel selbst hatte mehrfach berichtet, dass Uecker ihm am 01.09.2021 gesagt habe, er müsse die Kinder zurückbringen. Bekanntlich tat Hensel das nicht.

Fortgang: Ungewiss

Fragen kann die Kammer die Dänin dazu auch nicht selbst: Nach dem Erscheinen des umstrittenen Zeit-Podcasts hatte die Kammer Hensel erneut als Zeugen geladen, er berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihm nach § 52 StPO ironischerweise als ehemaliger Ehemann Blocks zusteht. Daraufhin versuchte die Kammer, seine neue Ehefrau zu laden – diese aber entließ kurzerhand ihren Zeugenbeistand, sodass die Kammer die Dänin nicht laden konnte, da Hensels Anwälte erklärten, ihr die Ladung nicht übermitteln zu können. Schließlich wurde ihr die Ladung für Dienstag und die Folgetermine über die dänischen Behörden zugestellt. Die Dänin teilte der Kammer aber mit, dass sie nicht erscheinen werde. Die Kammer lässt sie am Dienstag dann zwar ausrufen, wenig überraschend ist sie aber tatsächlich nicht erschienen, was die Vorsitzende sichtlich missmutig protokollieren lässt. Die Kammer hat keine Möglichkeit, die dänische Staatsbürgerin zur Aussage zu zwingen, da sie nicht der deutschen Staatsgewalt unterliegt und damit keine Beugemittel gegen sie zulässig sind. Dennoch erklärt die Vorsitzende, sie werde sich jetzt darum bemühen, sie im Wege der Rechtshilfe in Dänemark vernehmen zu lassen.

Die Veröffentlichung des umstrittenen Podcasts hat die Richter:innen der Jugendschutzkammer also sichtbar in Aktion versetzt. Besonders, dass einige der Podcast-Aussagen kaum zwei Wochen nach der Entführung 2023/24 aufgenommen worden waren, schien die Kammer zu beschäftigen und noch einmal Bewegung in den Prozess zu bringen. In ihrem Durchsuchungsbeschluss wies die Kammer darauf hin, die Aufnahmen könnten von großer Bedeutung dafür sein, wie sie die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Hensel, seiner neuen Ehefrau und der beiden entführten Kindern bewerten muss. 

Datiert ist der Durchsuchungsbeschluss auf den 6. Oktober – also einen Tag, nachdem Hensel und seine Ehefrau sich der Zeugenaussage vor Gericht entzogen hatten. Möglicherweise könnte die Kammer in Reaktion auf das Versteckspiel der beiden gehandelt haben – und dabei übereilt der Pressefreiheit einen schweren Schlag versetzt haben.

Wie es nun im Block-Prozess weitergeht, ist also so offen wie lange nicht mehr. Noch stehen umfangreiche Beweisanträge aus, eine mögliche Zeugenbefragung der Dänin sowie natürlich die umfangreichen Audioaufnahmen, wenn die Kammer sie tatsächlich verwertet. Der nächste Termin ist insoweit aber der 28. Oktober – hier läuft die Frist aus, bis zu der die Vorsitzende noch Beweisanträge entgegennimmt, dann wollte sie die Beweisaufnahme schließen. Einen prompt gestellten Antrag der Verteidiger:innen, die Frist noch einmal zu verschieben, lehnt die Kammer ab, sie halte das immer noch für angemessen. Die Frist gelte nur für die bisherige Beweisaufnahme. Für neue Beweisaufnahmen und ergänzende Befragung der Sachverständigen würde es noch mehr Zeit geben. Das Ende des Prozesses müsste, nachdem es zuletzt so nah schien, also erst mal wieder weiter in die Ferne rücken. Die Vorsitzende Richterin Hildebrandt zeigt sich gleichwohl optimistisch. Man werde das terminlich "alles hinkriegen".

Tag 1 – Prozessauftakt: Hat sie die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben? In Hamburg hat der Prozess gegen Steak-House-Erbin Christina und weitere Angeklagte begonnen. Die Verteidigung macht der Staatsanwaltschaft viele Vorwürfe.

Tag 2 - Strafprozess gegen Christina Block vorerst unterbrochen: Eigentlich war eine Einlassung der Block-House-Erbin angekündigt, doch der Prozess gegen Christina Block wurde unterbrochen. Grund ist ein Streit um die Nebenklage ihrer 14-jährigen Tochter. Die Verhandlung wird am 25. Juli fortgesetzt.

Tag 3 - "Du hast mich fertig gemacht": "Ich habe die Entführung meiner Kinder weder beauftragt noch gewollt": Über mehrere Stunden ließ sich Christina Block vor der Strafkammer des LG Hamburg ausführlich im Entführungsprozess gegen sie ein und schilderte ihre Sicht der Dinge.

Tag 4 - "Sie haben meiner Tochter einen Alarmknopf um den Hals gehängt": Im "Block-Prozess" schildert Christina Block ihre verzweifelten Pläne, ihre Kinder zurückzuholen – von Bootsfahrten bis Maskenbildner. Im Fokus: Freundin "Olga", 120.000 Euro Bargeld und der Vorwurf eines Alarmknopfs um den Hals der Tochter.

Tag 5 - "Ich habe die schlechteste Position, meine Kinder jemals wiederzusehen": Routine im Saal, aber offene Fragen im Verfahren: Christina Block antwortet ausweichend, schildert Erinnerungslücken und wirft ihrem Ex-Mann Manipulation vor. Die Rolle der Cyberfirma bleibt ungeklärt. 

Tag 6 - "Ich werde von nun an insgesamt schweigen": Am sechsten Verhandlungstag im Kindesentführungsprozess verweigerte Christina Block alle Antworten auf Fragen der Nebenklage. Prozessuale Fragen, Framing- und Manipulationsanschuldigungen dominierten im aufgeladenen Gerichtssaal. 

Tag 7 - "Bestrafen Sie mich": Der Mitangeklagte und in Untersuchungshaft befindliche Tal S. gibt an, die Block-Kinder nur gerettet haben zu wollen. Er übernahm für die Entführung volle Verantwortung und appellierte an den Vater, "Frieden zu stiften".

Tag 8 - "Sie wirkte wie im Traum": Der Angeklagte Tal S. schildert am achten Verhandlungstag, wie er den Kindern Klebeband über Mund und Hände legte – bei dem Mädchen "härter", als es nicht kooperierte. Später gerieten Blocks Verteidiger und die Vorsitzende noch aneinander.

Tag 9 - "Hätte niemals gedacht, als rechtstreuer Bürger jemals vor Gericht zu stehen": Im Block-Prozess bestreiten ihr Lebenspartner Gerhard Delling, Cousine Uta B. und Sicherheitsunternehmer P. jede Beteiligung an der Entführung der Block-Kinder. Vater Hensel spricht derweil von Gewalt und "Todesangst" in der Silvesternacht.

Tag 10 - "Zum Glück hatte ich meine Hände schützend vor dem Gesicht": Blocks Ex-Ehemann beschreibt im Hamburger Entführungsprozess Schläge, Tritte und die Schreie der gemeinsamen Kinder in der Silvesternacht. Zudem wirft er Christina Block häusliche Gewalt vor, dem die Hauptangeklagte widersprach.

Tag 11 - "Unsere Verteidigerpflicht ist, das Wort zu erheben, wenn es notwendig ist": Im Prozess gegen Christina Block entbrennt eine hitzige Auseinandersetzung um Verteidigerrechte. Nebenkläger Hensel berichtet über die psychische Belastung der Kinder mit Aussagen, die stellenweise für Irritationen im Saal sorgten.

Tag 12 - "Wir haben Kinder, die funktionieren": Am zwölften Verhandlungstag ging die Befragung Stephan Hensels weiter. Er musste sich Vorhalte machen lassen, die ins Persönlichste gingen. Eine Verteidigerin lockte den Nebenkläger mit ihren Fragen sichtbar aus der Reserve.

Tag 13 - "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass sie etwas Böses wollten": Am dreizehnten Verhandlungstag des Block-Prozesses sorgt die Befragung von Nebenkläger Stephan Hensel erneut für Streit im Saal: An die Presse geleakte Akten, § 55 StPO, und ein ungewöhnlich emotionales Statement eines israelischen Mitangeklagten.

Tag 14 - "Alles, was aus Deutschland kam, wurde verteufelt": Am vierzehnten Verhandlungstag im Block-Prozess dominiert die juristische Kontroverse zum Umgang mit Handydaten. Block präsentiert sich kämpferisch, attackiert Hensel und bittet eindringlich, ihre Tochter nicht öffentlich aussagen zu lassen.

Tag 15 - Augenzeugen schildern Entführung der Kinder: Am 15. Verhandlungstag berichten Augenzeugen von der Entführung in der Silvesternacht 2023/24, während ein emotionaler Brief der Großeltern und Erklärungen zu psychischer Belastung der Kinder sowie Blocks Einlassungen für Spannung sorgen.

Tag 16 - "In so einer rekordverdächtigen Zeit bin ich noch nie aufgeflogen": Ein Sicherheitsberater berichtet über die Observation der Block-Kinder in Dänemark, sein Auffliegen vor Ort, einen riskanten Plan und ein heikles Mittagessen mit Anwälten: Einblicke in den 16. Verhandlungstag des Block-Prozesses.

Tag 17 - "Das ist alles nicht meine Kanne Bier": In welchem Verhältnis standen deutsche und israelische Sicherheitsfirmen? Aufschluss darüber sollte die Befragung des nächsten Zeugen im Block-Prozess geben. Außerdem gab es erneut Streit darum, ob Datenträger ausgewertet werden durften.

Tag 18 - "Die ganze Sache ist nicht mein cup of tea": Wie ist der Kontakt zur Firma zustandegekommen, die die Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 gewaltsam nach Deutschland geholt haben soll? Am Mittwoch sagte ein geheimnisvoller Zeuge aus, der "in höchsten Sicherheitskreisen" verkehrt.

Tag 19 - "Eine nicht mehr hinnehmbare Verletzung der Unschuldsvermutung": Während der ehemalige Chef des Bundesnachrichtendienstes seine Aussage verweigert, flammt der Streit über die ausgelesenen Handydaten von Christina Block wieder auf: Mehrere Verteidiger stellen Befangenheitsanträge am 19. Prozesstag.

Tag 20 - "Wer hat mit der israelischen Sicherheitsfirma gesprochen?": 20. Tag im Block-Prozess: Gericht und Staatsanwaltschaft würgen eine Erklärung Christina Blocks ab. Außerdem berichten Zeugen von ungewöhnlichen Hotelübernachtungen im Elysee-Hotel. Wer hatte Kontakt zur israelischen Sicherheitsfirma?

Tag 21 - Warum die Vorsitzende der Steakhouse-Erbin mit Haftbefehl drohte: Im Block-Prozess dreht sich an Tag 21 alles um die mysteriöse israelische Sicherheitsfirma, massive Zweifel an IT-Warnungen und eine scharfe Ansage der Vorsitzenden: Christina Block geht in Haft, wenn sie weiter Kontakt zu Zeugen hat.

Tag 22 - Audioaufnahmen aus der Silvesternacht 2023/24 erschüttern den Saal: Im Mittelpunkt von Tag 22 stand die Inaugenscheinnahme mehrerer Audioaufzeichnungen nach § 86 StPO. Die Dateien dokumentieren in Tonaufnahmen dramatische Minuten einer Entführung.

Tag 23 - "Hier lügt jemand": Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer Kinder aus der Obhut des Ex-Manns zu entführen. Dessen neue Ehefrau wendet sich als Zeugin direkt an die Angeklagte – und spricht am 23. Verhandlungstag von "Todesangst" der Tochter.

Tag 24 - "BKH - Bring Kids Home": Zuschauergedrängel, doppelte Sicherheitskontrollen, gespannte Blicke. Im Mittelpunkt: Die Vernehmung von David Barkay, Geschäftsführer der Firma, die die Block-Kinder entführt haben soll. Am Ende des Tages gibt es eine böse Überraschung.

Tag 25 - "Operation Golden Ice #5" und der Moment der Entscheidung: Am 25. Prozesstag schildert der Organisator der Entführung minutiös den Ablauf und wie die Aktion fast abgebrochen worden wäre. Sein Narrativ der Gewaltfreiheit gerät ins Wanken, als die Vorsitzende seine Aussage Punkt für Punkt prüft.

Tag 26 - "Ich bin erleichtert, dass Sie jetzt tun, was getan werden muss": Klare Fragen, knappe Antworten: Am 26. Prozesstag gerät Cyber Cupula-Chef Barkay unter Druck. Es geht um kostenlose Unterbringung, Gratisbüro, Chats und Kameras in Dänemark - und die Grenze zwischen Informationsbeschaffung und Entführung.

Tag 28 - "Dass Hensel die Kinder isoliert hat, war eine Machtdemonstration": Am 28. Verhandlungstag haben im Block-Prozess Ex-Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts ausgesagt. Sie werfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Diese Vorgeschichte sei eine "Zäsur", sind sich die Verteidiger einig.

Tag 29 - "Ex-Hotelmitarbeiter sagen im Block-Prozess aus Offene Rechnungen, geschlossene Augen”: Am 19. Verhandlungstag führte der Block-Prozess tief hinein in die Welt eines Luxushotels jenseits regulärer Abläufe. Außerdem wollten zwei Anwälte wissen, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollen.

Tag 30 – "Es war mein Traum, in einem Wohnmobil durch Europa zu reisen": Überraschendes Wiedersehen, der israelische Ex-Agent David Barkay sagt erneut detailliert vor Gericht aus. Wo er Erinnerungslücken hat, lässt das Gericht seine Notizbuchseiten an die Wand projizieren. Ein Eintrag stammt von Christina Block.

Tag 31 - "Jede Mutter hier im Raum würde so handeln": Ein Zeuge im Blitzlicht, der immer wieder ausweicht: Das Gericht ringt Barkay Details zur Entführung der Block-Kinder ab. Je mehr er einräumt, desto brüchiger wird seine Erzählung von einer "Rettung" im Interesse der Kinder.

Tag 32 - "Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat": Ein von Christina Block konsultierter Kinderpsychologe schildert seine Eindrücke von den entführten Kindern. Am Ende stehen jedoch nicht seine Beobachtungen im Fokus, sondern ein Frontalangriff der Verteidigung auf seine fachliche Kompetenz.

Tag 33 - “Eine objektive Wahrheitsfindung ist nicht mehr möglich”: Weil ein Zeuge nicht erschien, beschäftigte sich das LG Hamburg mit Anträgen der Verteidigung. Der skurrilste: Blocks Verteidiger will das Verfahren wegen der Medienberichterstattung einstellen lassen. Es gebe zu viele "Realitätsangebote".

Tag 34 - "Ich will nicht, dass diese Frau im Knast sitzt, weil ich etwas gesagt habe": Treffen mit Christina Block, die er zuvor nicht erwähnt hat: Der mitangeklagte Israeli Tal S. macht eine interessante Einlassung. Zusätzlich geht es am Freitag um die Rolle von Blocks Vater: Welche Rolle spielte "der Patriarch"?

Tag 35 – "Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe": Ein militärisch präziser Plan, der gründlich schiefgeht: im Block-Prozess schildert Kronzeuge David Barkay, wie die "Rettung der Kinder" zum Fiasko geriet.

Tag 36 - “Wir wollten in der Lage sein, alles zu hören, was rein- und rausging”: David Barkay gibt Einblicke in die Überwachung der Familie Hensel, seine eigene Rolle entfacht eine Diskussion.

Tag 37 – "Hier nur für Sie der Bericht, Smiley":Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sagt zu einem Hausbesuch bei Christina Block und den Kindern aus – gab es eine Sonderbehandlung? Eine Befragung mit Folgen für das mögliche Strafmaß. Und am Ende spielt sogar der Krieg im Nahen Osten eine Rolle.

Tag 38 - "Hätte die Polizei ihren Job gemacht, wären wir heute nicht hier": Zwei Kripo-Beamtinnen standen im Fokus des Prozesstages. Blocks Verteidiger Ingo Bott nutzt ihre Aussagen für schwere Vorwürfe gegen die Polizei – und sieht darin zugleich ein Argument gegen den Vorsatz seiner Mandantin.

Tag 39 - "Der Mossad wäre stolz auf das TiktTok-Verhalten seiner Agenten": Die Waffen der privaten Block-Security-Leute, ausgerechnet ein Polizist, der sich an kaum etwas erinnert, und vermeintliche Mossad-Agenten im Bademantel, die sich Herzen auf TikTok schicken. Das war Tag 39. Und es war hitzig und verwirrend.

Tag 40 - "Ich warte kurz, bis das Theater hier vorbei ist": Am Donnerstag sagt ein Kriminalpolizist als Zeuge im Block-Prozess ruhig und prägnant aus. Ein deutlicher Kontrast dazu, wie sich nicht nur Verteidigung und Gericht gegenseitig angehen, sondern auch die Verteidiger untereinander.

Tag 41 - "Das Haus wie ein Museum für eine Familie, die auseinandergerissen wurde": Am 41. Prozesstag hagelt es von den Anwälten Vorwürfe. Gegen die Arbeit der Ermittler, gegen die Anwälte auf der Gegenseite - und gegen das Publikum. Schließlich muss die Vorsitzende eingreifen. Auch als Fotos aus dem Block-Haus gezeigt werden.

Tag 42 - "Das perfekte Verbrechen gibt's nur im Kino": Warum kontaktierte die Polizei nach dem Notruf in der Silvesternacht nicht die Mutter der entführten Kinder? Wer bei der Polizei wichtige Entscheidungen traf, diese Suche gleicht einer Schnitzeljagd. Tag 42 und die Block-Woche enden abrupt.

Tag 43 - "Spannend, was für eine Zeugin die Nebenklage da aus dem Hut zaubert": Eine Nachbarin belastet Christina Block zunächst schwer, ihre Zeugenaussage gerät bei der Befragung aber gehörig ins Wanken. Das Bild von einer Polizei, die nicht genau erklären kann, was sie in der Silvesternacht tat, verfestigt sich.

Tag 44 – "Zuerst haben die Kinder noch Mama gesagt, dann nur noch Christina": Die Vernehmung einer Polizeibeamtin sorgt für Streit. Dann schildert die plötzlich eine für den Prozess wohl bedeutende Aussage von Christina Block. All das sorgt für einen emotionalen 44. Tag. Bis einen Angeklagten offenbar die Kräfte verlassen.

Tag 45 - "Wovor haben Sie denn Angst, Frau Staatsanwältin?": Der Streit über zulässige Fragen kocht über, eine Staatsanwältin ist streitlustig und Gerhard Delling bekommt statt eines Geburtstagsgeschenks harte Worte: Der Bericht zum 45. Verhandlungstag im Blockprozess.

Tag 46 - "Wenn ich was sage, werden mir schlechte Sachen passieren": Warum sollte ein israelischer Bauingenieur zum Fluchtwagenfahrer der Entführung werden? Und wurde er später bedroht? Eine Aussage zur Block-Großmutter gibt Rätsel auf und die Anwälte wollen am 46. Prozesstag die Fotografen aussperren.

Tag 47 - Der Fluchtwagenfahrer gerät ins Schleudern: Am 47. Tag im Block-Prozess zeigen die Strafverteidiger unterschiedliche Künste bei der Zeugenbefragung. In den Aussagen des Fluchtwagenfahrers tauchen Widersprüche auf. Das Gericht lehnt mit fragwürdiger Begründung eine Beschlagnahme ab.

Tag 48 – Welchem Zeugen kann man noch glauben?: Block bekommt zum Geburtstag einen kurzen Verhandlungstag, den sogar die Blumen überleben, die eine Zuschauerin ihr mitbringt. Derweil streiten Verteidigung und Nebenklage darüber, wie streng Abweichungen in Zeugenaussagen zu bewerten sind.

Tag 49 – "Kommste mit zur Auslandsobservierung, kannste viel lernen": Mit dem Dolch nach Dänemark - im Blockprozess beschreibt ein Privatdetektiv eine Observation in Dänemark, die vor allem eines war: kurz, chaotisch und "eine Riesenkacke". Die Staatsanwaltschaft hält sie für alles andere als harmlos.

Tag 50 – Olga packt aus und belastet nicht nur Christina Block: Die lang erwartete Aussage von "Olga" drängt den Fokus auf die Frage, wer die treibende Kraft hinter der Entführung der Kinder von Christina Block war. Die Vorsitzende liefert am Ende zwei Paukenschläge für den weiteren Prozessfortgang.

Tag 51 – Christina Block, Codename "Marienkäfer": Keren T., die "rechte Hand" des mutmaßlichen Chef-Entführers und Schlüsselfigur, sagt aus. Sie belastet Block, ihren Vater, den Familienanwalt und sogar den Leiter des Hamburger Hafens, stellt damit aber auch ihre Glaubwürdigkeit infrage.

Tag 52 – War "Happy New Year" ein Code für "Wir haben die Kinder"?: Im Block-Prozess dürfen die Verteidiger die wichtige Zeugin "Olga" befragen. Es geht um bewaffnete Israelis, die ihre Angelegenheiten selbst regeln, um codierte Nachrichten, Unrechtsbewusstsein und Hamburger Lichtverhältnisse im Winter.

Tag 53 – Rückholung ist nicht gleich Entführung: Rechtsweg, Rückholung, Entführung: Im Block-Prozess wird zunehmend entscheidend, wer welche Stufe der geplanten Rückkehr der Kinder kannte und billigte. Der Verteidiger von Blocks Familienanwalt attackiert an Tag 53 die Schlüsselzeugin. 

Tag 54 – "Brau­chen Sie eine Pause, um ein Ableh­nungs­ge­such zu for­mu­lieren?": Die Befragung von Christina Blocks Psychologen R. zieht sich so in die Länge, dass es ordentlich zwischen Block-Verteidiger Bott und der Vorsitzenden Richterin Hildebrandt kracht. Die Erklärungen zu "Olgas" Befragung werden daher verschoben.

Tag 55 – "Die Gerichtssprache ist Deutsch, das denke ich mir nicht aus": Am 55. Tag beginnen die mit Spannung erwarteten Erklärungen der Verteidiger zur Befragung Keren T.s, die unter dem Decknamen "Olga" eine Schlüsselrolle gespielt haben soll. Für Nebenklagevertreter von der Meden wird es kein angenehmer Tag.

Tag 56 – Voß' großer Rundumschlag: Der Streit um zulässige Fragen und den Umgangston im Saal kocht über: Es wird sich gegenseitig korrigiert und verspottet, dann ruft Stephan Hensel ins Mikrofon. Costard-Verteidiger Voß legt sich besonders mit dem Gericht und zwei Anwälten an.

Tag 57 – "Ich habe niemals Leute manipuliert, ich habe andere Dinge getan": Ingo Bott hält eine Lesestunde. Der vermeintliche Kronzeuge Barkay erklärt bei seinem letzten Auftritt im Zeugenstand, dass er früher für den israelischen Geheimdienst gearbeitet hat. Was bleibt von der Befragung der israelischen Zeugen?

Tag 58 – Warum glaubte man anderen – den Angeklagten aber nicht?: Als eine Ermittlerin erklärt, dass das Verfahren gegen andere eingestellt wurde, weil man sich auf deren Wort verlassen habe, kochen im Block-Prozess die Emotionen über. Misst die Staatsanwaltschaft mit zweierlei Maß? 

Tag 59 – die Kammer denkt an den August, die Verteidigung an den BGH: Was darf eine zentrale Ermittlerin zum Block-Komplex aussagen? Am 59. Verhandlungstag zeichnet sich ab: Die Verteidiger bereiten sich schon auf die Revision vor. Und der Abschluss des Prozesses im August lässt sich wohl nicht mehr halten.

Tag 60 – Die Antwort auf alle Fragen lautet "David Barkay": Der zweite mutmaßliche Fluchtwagenfahrer berichtet per Videoschalte von der Entführung in der Silvesternacht: Beim Chef der Israelis, David Barkay, seien alle Fäden zusammengelaufen. Christina Block könnte noch etwas anderes gelegen kommen.

Tag 61 – "Sie war wie Prinzessin Diana": Kafka, Diana und David Barkay: Die Block-Verteidigung versucht, den mutmaßlichen Chef-Entführer als Strippenzieher darzustellen. Wer brachte die Kinder zuerst in Gefahr? "Profis" hätten bei der Aktion wohl nie mitgemacht.

Tag 62 – Der Entführer, der James Bond sein wollte: Ein Model aus GNTM weint nach einer Ansprache von Christina Block, wird zum Entführer und trinkt später angeblich mit einem Polizeihund aus einer Pfütze. Der Block-Prozess wird immer bizarrer – und zugleich immer schwerer aufzuklären.

Tag 63 – Letzter Entführer macht Christina Block verantwortlich: Sündenbock oder Selbsterhaltungs-Lügner mit Gewissen? Als letzter Zeuge der Kammer schildert der mutmaßliche Entführer Jonathan G., wie David Barkay ihn manipuliert habe – und macht auch Christina Block persönlich verantwortlich. 

Tag 64 – Doch noch ein Haftbefehl gegen Christina Block?: Eskalation im Block-Prozess: Hat die Hauptangeklagte versucht, die Gutachterin ihrer Kinder zu beeinflussen? Die Vorsitzende lässt vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit die Bombe platzen. Muss Block auf den letzten Metern noch in U-Haft?

Tag 65 – Entscheidende Stunden hinter verschlossenen Türen: Die kinderpsychiatrische Gutachterin sagt bei ausgeschlossener Öffentlichkeit aus. Es geht um die psychischen Schäden, die die entführten Kinder erlitten – und damit möglicherweise um die Frage, ob Christina Block ins Gefängnis muss.

Tag 66 – Ausgerechnet auf der Zielgeraden meldet sich der nächste Israeli: Eigentlich hat das Gericht sein Beweisprogramm schon für abgeschlossen erklärt, da meldet sich der nächste, mutmaßlich an der Entführung in der Silvesternacht beteiligte Israeli. Muss die Kammer diesen möglichen Zeugen jetzt anhören?

Tag 67 – Das letzte Mal ohne die Presse: Nach vier Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit steht das Ergebnis des Gutachtens zu den zwei Block-Kindern fest. Mutter Christina Block trägt Schwarz, Vater Stephan Hensel ist abwesend. Immerhin: Ohne die Presse geht es gut voran.

Tag 68 – "Es geht nicht darum, ob Frau Block eine gute Mutter ist": Wieder öffentlich, wird die Kammer im Block-Prozess mit Anträgen überschüttet. Die Gutachtenerstattung wirkt noch nach, es wird viel diskutiert und am Ende macht die Vorsitzende der Verteidigung eine emotionale Ansage.

Tag 69 – Anwältin belächelt Eintrag ins "Klassenbuch": Ein durchgestochenes Gutachten, eine Richterin, die nicht Wachhund sein will, und eine Alarmanlage. Bei der Befragung einer Polizistin kommt es zu Schrei-Duellen. Dann ist alles schneller vorbei als gedacht, am Tag 69 im Block-Prozess.

Tag 70 – Ver­tei­diger werfen Ermitt­lern schlam­pige Arbeit vor: An Tag 70 im Block-Prozess nimmt die Kammer Erklärungen zur abgeschlossenen Vernehmung der Hauptermittlerin B. entgegen. Dabei könnte sich ein belastender Verdacht der Verteidigung bestätigt haben, der fast so alt ist wie der Prozess selbst.

Tag 71 – Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein: "Das ist peinlich": Gerhard Dellings Smartphone, Christina Blocks Tagebuch und die Prozessplanung bringen die Stimmung auf einen neuen Tiefpunkt. Statt der erwarteten Aussage von Christina Block, gibt es ein unerwartetes Eingeständnis der Staatsanwaltschaft.

Tag 72 – "Meine Liebe ist und bleibt bedingungslos": Christina Block sagt nach langer Pause wieder aus, korrigiert frühere Aussagen und schiebt die Verantwortung auf den Familienanwalt. Mit ihren Erklärungen zur Selbstleseliste halten einige Verteidiger ihre letzten großen öffentlichen Worte.

Tag 73 – "Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen": Block liest weinend aus ihrem Tagebuch vor, ringt um Erklärungen, vier Stunden lang. Ihre wohl letzte öffentliche Einlassung wird zum Drahtseilakt. Und die Richterin macht eine plötzliche Ankündigung.

Tag 74 – Die Bande der Verteidiger brechen: Die Verteidiger unterstützen sich bisher gegenseitig, um das jeweils Beste für ihre Mandanten herauszuholen. Vor der Prozesspause bekriegen sie sich aber untereinander und blasen zum Großangriff auf Blocks Verteidigungslinie – doch die hält.

Tag 75 – "Ganz klar, dass die Angeklagte Block nicht schuldig ist": Christina Blocks Ex-Verteidiger legt als Zeuge einen mindestens selbstbewussten Auftritt hin, während das Gericht vom "Maulkorb-Paragrafen" Gebrauch macht. Die Dynamik im Block-Prozess lässt auch auf den letzten Metern einfach nicht nach.

Tag 76 – Will das Gericht der Verteidigung die Zeit abschneiden?: Die Kammer drängt den Prozess Richtung Ende, die Verteidigung ist aber noch nicht fertig: Es wird weiter um die Einsicht in Beweismittel bei der Polizei gekämpft und die Cousine von Christina Block trifft eine späte und harte Ankündigung.

Tag 77 – Block-Tochter sagt zwar nicht vor Gericht aus, aber im Podcast: Am 77. Prozesstag geht es zunächst um Zeugenfragen. Was wusste Hamburgs Innensenator Andy Grote über die Block-Entführung – und muss er vor Gericht aussagen? Die eigentliche Bombe des Tages platzt, als alle Beteiligten wieder zu Hause sind.

Tag 78 – "Frau Block konnte erst­mals nach zwei Jahren die Stimme ihrer Tochter hören": Gerhard Delling lässt sich ausführlich ein und berichtet von "dunklen Stunden" und Chaos am Neujahrstag. Der Podcast-Auftritt der Block-Tochter sorgt für Bestürzung – und alles wartet gespannt auf Stephan Hensels Reaktion.

Tag 79 – "Hätten Sie nicht ebenso gehandelt?": Eine Sonderkonstellation im Strafrecht könnte für die Block-Cousine Uta B. und ihren Mann Mark B. entscheidend werden. Ob die Argumentation ihrer Anwälte zieht? Außerdem ist Stephan Hensel erneut als Zeuge geladen – es dürfte knallen.

Tag 80 – "Pervertierung des deutschen Rechts": Am 80. Prozesstag nimmt der Prozess wieder Fahrt auf. Ex-Mann Hensel will nicht aussagen, obwohl er zuvor im Zeit-Podcast sprach. Kann Hensel trotz des Ehekriegs die Aussage verweigern? Und muss nun die Zeit-Journalistin vor Gericht aussagen?

Tag 81 – Ein Tag, den es nicht gebraucht hätte: Nach über 80 Verhandlungstagen hätte man sich den 81. wohl sparen können: Kaum eine halbe Stunde geht er, Beweisprogramm gibt es keins. Für Unruhe sorgen Entwicklungen bei den IT-Asservaten – und die Verhaftung von Ex-BND-Chef Hanning.

Zitiervorschlag

Block-Prozess: Tag 82: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61140 (abgerufen am: 17.10.2026 )

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