Seit Jahresbeginn dürfen Kommunen im Saarland ihre Containerstandorte mit Videokameras überwachen. In Schmelz wollen CDU, FDP und FLS die Videoüberwachung nun jedoch im öffentlichen Raum ausweiten – und sorgten damit für eine kontroverse Diskussion im Gemeinderat.
Schmelz · Seit Jahresbeginn dürfen Kommunen im Saarland ihre Containerstandorte mit Videokameras überwachen. In Schmelz wollen CDU, FDP und FLS die Videoüberwachung nun jedoch im öffentlichen Raum ausweiten – und sorgten damit für eine kontroverse Diskussion im Gemeinderat.
01.10.2026 , 13:00 Uhr
Neben der Polizei setzen auch immer mehr Kommunen im Saarland auf Kameras, um mögliche Straftäter abzuschrecken. In Schmelz sorgte nun ein Antrag zur Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum jedoch für eine größere Diskussion im Gemeinderat.
Foto: Tom PetersonSie sollen beobachten und aufklären, sowie etwaige Täter bereits im Vorfeld abschrecken: Nicht wenige Kommunen im Saarland denken derzeit über den Einsatz von Videoüberwachung an ihren Container-Stellplätzen nach. Seit Anfang des Jahres ist dies durch eine Änderung im saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz hierzulande rechtlich möglich – wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und zunächst befristet auf fünf Jahre. In Schmelz wollen CDU, FDP und Freie Liste (FLS) nun aber offenbar noch einen Schritt weitergehen – und traten damit eine kontroverse Debatte im jüngsten Gemeinderat los.
Den Stein ins Rollen brachte ein gemeinsamer Antrag, in dem die drei Parteien eine gezielte Ausweitung der Videoüberwachung an bestimmten Stellen im öffentlichen Raum fordern. Die Gemeinde solle sich in diesem Zusammenhang zudem als Pilotgemeinde beim Land bewerben. Ziel sei, „dass Schmelz beim Thema Sicherheit nicht abwartet, sondern handelt“, wie der Fraktionsvorsitzende der CDU, Nicolas Lorenz, im Vorfeld der Sitzung ausführte. Im Antrag selbst wird der Vorstoß wiederum mit der „Prävention von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und deren Verfolgung“ begründet.
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CDU, FDP und FLS führen zudem das Sicherheitsgefühl der Menschen ins Feld. „Sicherheit und Sauberkeit sind für uns keine Nebensachen, sondern gehören zu den grundlegenden Aufgaben einer Kommune. Die Menschen sollen sich in Schmelz sicher fühlen können – und zwar in allen Ortsteilen und zu jeder Zeit“, erklärte Lorenz.
Gleichzeitig betonen die drei Fraktionen, dass es ihnen nicht um eine flächendeckende Überwachung im öffentlichen Raum gehe. „Wir wollen ausdrücklich kein ‚Big Brother is watching you‘“, betonte der CDU-Fraktionschef während der Ratssitzung. Vielmehr solle geprüft werden, ob eine Videoüberwachung an Orten in der Gemeinde, wo es konkrete Probleme mit Kriminalität, Vandalismus oder wiederholten Ordnungswidrigkeiten gibt, sinnvoll und rechtlich möglich sein könnte.
Bei SPD, Grünen und Linken sowie beim Schmelzer Rathauschef sorgte der Vorstoß von CDU, FDP und FLS im Rat derweil für erhebliche inhaltliche und rechtliche Bedenken. So kritisierte der Vorsitzende der Schmelzer Grünen, Hanko Zachow, den Antrag im Nachgang der Sitzung als „ein Pauschalbeschluss, der weit in die Persönlichkeitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger eingreift“ und an entscheidenden Stellen unkonkret bleibe. „Es bleibt offen, um welche Ordnungswidrigkeiten es geht. Etwa das Parken in der Bushaltestelle, oder der Hundespaziergang ohne Steuermarke? Präventiv hieße zudem, dass überall dort, wo eine Ordnungswidrigkeit begangen werden könnte, überwacht werden soll“, monierte Zachow.
Auch Bürgermeister Wolfram Lang (SPD) betonte, dass ihm eine kommunale Videoüberwachung abseits der Containerstandorte „viel zu weit“ gehe. Zumal die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen laut aktueller Rechtslage primär eine Aufgabe der Vollzugspolizei und nicht der Kommunen sei. „Ich sehe ganz offen gesagt auch nicht den Bedarf für so etwas. Ich kenne keinen Ort in Schmelz, bei denen es derart zu einer Häufung von Gewalttaten, Diebstählen oder Ähnlichem kommt, sodass wir den jetzt videoüberwachen müssten“, machte Lang seine Skepsis deutlich. Andy Jakobs, Fraktionsvorsitzender der FLS, verwies wiederum auf das saarländische Datenschutzgesetz (SDSG) und betonte, dass es in diesem „eine ganz klare rechtliche Grundlage“ für den Einsatz von Videoüberwachung gebe.
Tatsächlich ist laut dem SDSG eine kommunale Videoüberwachung zwar grundsätzlich zulässig (Paragraf 25, Abs.1 SDSG). Ob diese im Einzelfall aber auch tatsächlich zulässig ist, hängt dabei von zahlreichen Faktoren ab, wie Christian Rumschöttel vom Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes im Gespräch mit unserer Zeitung betont. So spielt etwa nicht nur eine Rolle, welche Örtlichkeit oder welches Gebäude im konkreten Fall überwacht werden soll, sondern auch zu welchen Zeiten. Zudem müssen gewisse „Erfahrungswerte“ vorliegen, die einen solchen Einsatz rechtfertigen. „Die Videoüberwachung ist ein Instrument der Gefahrenabwehr. Der Schwerpunkt muss also auf der abschreckenden Wirkung liegen“, erklärt Rumschöttel. In der Praxis bedeutet dies, dass Kommunen eine Videoüberwachung in der Regel nur zur Wahrung des eigenen Hausrechtes oder zum Eigentumsschutz einsetzen dürfen, also beispielsweise um das Rathaus vor wiederkehrenden Vandalismus zu schützen.
Im Schmelzer Gemeinderat blieb die Ratsmehrheit aus CDU, FDP und FLS jedenfalls auch nach längerer Diskussion bei ihrem Standpunkt, lehnte einen Vertagungsantrag des Themas ab und brachte ihren Grundsatzantrag letztendlich mehrheitlich durch. Die Diskussion um eine mögliche Ausweitung der Videoüberwachung in der Gemeinde scheint damit aber noch lange nicht zu Ende zu sein. (str)