Nach 14 Jahren zieht eine siebenköpfige Familie aus einem baufälligen Hochhaus im niederländischen Ede aus. Ihr neues Zuhause bietet einen Garten und ländliche Ruhe statt ständigen Sirenenlärm.
Nach 14 Jahren zieht eine siebenköpfige Familie aus einem baufälligen Hochhaus im niederländischen Ede aus. Ihr neues Zuhause bietet einen Garten und ländliche Ruhe statt ständigen Sirenenlärm.
Eine niederländische Großfamilie hat ihre Wohnung in einem baufälligen Hochhaus gegen ein neues Zuhause eingetauscht. Die siebenköpfige Familie profitierte von einem Stadterneuerungsprogramm der niederländischen Gemeinde Ede.
Weil ihr alter Wohnblock abgerissen wird, erhielt sie Vorrang bei der Sozialwohnungssuche. Wie die niederländische Zeitung „De Gelderlander“ berichtet, zog die Familie vor Kurzem in den ruhigen Stadtteil Kernhem um.
Dort leben sie in einem Haus mit Garten und fünf Schlafzimmern. „Es ist herrlich ruhig hier“, erzählt die Mutter der Familie, Willeke Rijlaarsdam, gegenüber „De Gelderlander“. „Wenn wir abends hier im Garten sitzen und einen Kaffee trinken, hören wir keine Sirenen oder Schreie, sondern das Muhen der Kühe dort drüben.“
Der Umzug mit fünf Kindern verlief für Willeke und ihren Mann Richard äußerst spontan. Nach der Heimkehr aus dem Urlaub fuhr die Familie sofort in die neue Wohnung und schlief zunächst auf Luftmatratzen.
„Früh am Morgen öffne ich sofort die Tür – herrlich. Und dann rieche ich diesen Güllegeruch von den Wiesen hier hinter dem Haus. Selbst diesen Geruch finden wir jetzt herrlich“, wird Willeke von „De Gelderlander“ zitiert.
In Deutschland können Vermieter ihren Mietern kündigen, wenn sie ein Wohngebäude abreißen und neu errichten wollen. Die Voraussetzungen für eine sogenannte „Verwertungskündigung“ sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Wie das Anwaltsverzeichnis „Rechtsanwalt.com“ berichtet, muss der Vermieter dafür darlegen, dass ihm durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen würden. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine Sanierung deutlich teurer wäre als ein Neubau.
Die geplante Verwertung muss zudem „angemessen“ sein. „Das bedeutet, dass der geplante Neubau nicht völlig überdimensioniert oder luxuriös sein darf, wenn es auch eine einfachere und kostengünstigere Lösung gäbe“, heißt es auf dem Portal.
Ein Anspruch auf Ersatzwohnraum besteht für Mieter nach einer Verwertungskündigung in der Regel nicht.
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