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Ifo-Chef Fuest warnt: Wahl in Sachsen-Anhalt droht für alle Deutschen teuer zu werden

Дата публикации: 13-09-2026 07:01:00

Sachsen-Anhalt hängt mit Milliarden am bundesweiten Finanzausgleich. Ifo-Chef Clemens Fuest fordert eine Reform, wenn die Politik eines Landes dessen Wirtschaft schwächt.

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Sachsen-Anhalt hängt mit Milliarden am bundesweiten Finanzausgleich. Ifo-Chef Clemens Fuest fordert deshalb eine Reform: Schwächt die Politik eines Landes dessen Wirtschaft, zahlen sonst am Ende auch die Steuerzahler anderswo.

Clemens Fuest stellt eine heikle Frage: Wer bezahlt eigentlich, wenn die Wähler eines Bundeslandes eine Politik wählen, die Investoren vertreibt und damit die eigene Wirtschaftskraft schwächt? Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts hat nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine Reform des Länderfinanzausgleichs gefordert.

„Wenn ein Bundesland sich durch schlechte Politik in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, werden die Kosten zu einem erheblichen Teil auf die bundesstaatliche Gemeinschaft, also auf ganz Deutschland abgewälzt“, sagte Fuest dem Magazin „Capital“.

Fuests Argument zielt auf einen Grundkonflikt des deutschen Föderalismus: Die Länder entscheiden über wichtige Teile ihrer Wirtschafts-, Bildungs- und Standortpolitik selbst. Die finanziellen Folgen dieser Entscheidungen tragen sie aber nicht vollständig selbst.

Das gelte nach seiner Aussage nicht allein für die AfD. Auch die Stärke von BSW und Linken sieht der Ökonom als Standortnachteil. Seine drastische Formulierung: In einer Demokratie hätten Wähler auch das Recht, sich „für wirtschaftlichen Niedergang zu entscheiden“. Aber wer bezahlt diesen Niedergang?

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Sachsen-Anhalt startet bei 75 Prozent

Sachsen-Anhalt gehört zu den finanzschwächsten Ländern Deutschlands. Die eigenen Steuereinnahmen des Landes lagen 2025 je Einwohner gerade einmal bei 60,3 Prozent des Durchschnitts aller Länder.

Für den Finanzausgleich wird allerdings anders gerechnet. Dort fließen neben den Einnahmen des Landes auch anteilig die Steuereinnahmen der Kommunen ein. Außerdem wird berücksichtigt, wie viel Geld ein Land gemessen an seiner Einwohnerzahl rechnerisch benötigen würde. Das Ergebnis lässt sich einfach ausdrücken: Bevor der eigentliche Finanzkraftausgleich greift, kommt Sachsen-Anhalt auf nur 75,2 Prozent der Finanzkraft, die ihm nach diesem bundesweiten Vergleichsmaßstab zugerechnet wird. Ihm fehlt also rund ein Viertel zum rechnerischen Durchschnitt.

Sachsen-Anhalt erhielt 2025 fast zwei Milliarden Euro

Dann beginnt die große Umverteilung. Was umgangssprachlich immer noch Länderfinanzausgleich heißt, funktioniert seit 2020 nicht mehr über direkte Überweisungen von Bayern nach Sachsen-Anhalt oder von Hessen nach Berlin. Stattdessen werden die Umsatzsteueranteile der Länder korrigiert. Finanzschwache Länder erhalten Zuschläge, finanzstarke Länder Abschläge. 63 Prozent der jeweiligen Lücke werden dabei ausgeglichen. Für dünn besiedelte Länder gibt es bei der kommunalen Finanzkraft außerdem Sonderregeln. In Sachsen-Anhalt wird die Einwohnerzahl dabei mit 102 Prozent gewichtet. Das macht einen erheblichen Unterschied.

Sachsen-Anhalt erhielt 2025 allein durch diesen Finanzkraftausgleich einen Zuschlag von 1,95 Milliarden Euro. Seine relative Finanzkraft stieg dadurch von 75,2 auf 90,8 Prozent. Doch damit ist die Unterstützung noch nicht beendet.

Danach zahlt der Bund weiter

Im nächsten Schritt kommen die Bundesergänzungszuweisungen. Sie fließen direkt aus dem Bundeshaushalt an besonders finanzschwache Länder. Sachsen-Anhalt erhielt 2025 zunächst 891 Millionen Euro allgemeine Bundesergänzungszuweisungen. Hinzu kamen 285 Millionen Euro, weil auch die Steuerkraft seiner Kommunen besonders niedrig ist. Weitere 15 Millionen Euro gab es über einen Ausgleich für unterdurchschnittliche Forschungsförderung.

Ein Land, das vor dem Finanzkraftausgleich bei 75,2 Prozent startet, kommt also nach Finanzkraftausgleich und diesen Bundesergänzungszuweisungen rechnerisch auf 100,37 Prozent seiner Vergleichsgröße. Das Bundesfinanzministerium spricht bei Sachsen-Anhalt sogar ausdrücklich von einer „Übernivellierung“.

Politische Grundausstattung kostet

Und selbst damit sind noch nicht sämtliche Zahlungen erfasst. Sachsen-Anhalt erhielt 2025 zusätzlich 15 Millionen Euro wegen struktureller Arbeitslosigkeit und 78 Millionen Euro wegen sogenannter überdurchschnittlicher Kosten politischer Führung. Hinter diesem sperrigen Begriff steckt ein einfaches Prinzip: Auch ein kleines Bundesland braucht einen Landtag, eine Landesregierung, Ministerien und einen Rechnungshof. Diese politische Grundausstattung wird nicht automatisch halb so teuer, nur weil ein Land halb so viele Einwohner hat wie ein anderes. Deshalb sind die Kosten des Regierens pro Einwohner in kleinen Ländern höher.

Der Bund gleicht einen Teil dieser Mehrkosten aus. Sachsen-Anhalt bekommt dafür derzeit jene 78 Millionen Euro im Jahr. Nach Einrechnung auch dieser Hilfen weist das Bundesfinanzministerium für Sachsen-Anhalt eine Finanzkraft von rund 101,1 Prozent des Vergleichswerts aus. Aus einem der finanzschwächsten Länder Deutschlands wird durch das System also rechnerisch ein Land mit am Ende sogar leicht überdurchschnittlicher Finanzausstattung. Genau hier setzt Fuests Kritik an.

Das Problem mit der Versicherung

Der Sinn des Systems ist zunächst leicht nachvollziehbar. Es soll verhindern, dass Bürger wesentlich schlechtere staatliche Leistungen erhalten, nur weil sie in einem wirtschaftlich schwachen Bundesland leben. Vergleichbare Lebensverhältnisse gehören zum Grundgedanken des deutschen Föderalismus.

Ökonomen sehen darin allerdings ein Anreizproblem. Gelingt es einem finanzschwachen Land, Unternehmen anzusiedeln, Arbeitsplätze zu schaffen und dadurch seine Steuereinnahmen zu erhöhen, kann es den zusätzlichen Ertrag nicht vollständig behalten. Denn mit der wachsenden eigenen Finanzkraft sinken gleichzeitig die Ansprüche aus dem Ausgleichssystem. Der Effekt funktioniert auch in die andere Richtung. Verliert ein Bundesland Unternehmen, Beschäftigung und Steuereinnahmen, wird ein Teil dieser Verluste durch den Finanzausgleich aufgefangen.

„Versicherung“ übernimmt finanzielle Folgen politischer Fehlentscheidungen

Der Mechanismus funktioniert wie eine Versicherung: Er schützt Länder vor wirtschaftlichen Schwankungen und strukturellen Nachteilen. Er übernimmt aber zugleich einen Teil der finanziellen Folgen politischer Fehlentscheidungen. Das ist der Kern von Fuests Argument. Dabei gibt es durchaus den Versuch, bessere Politik zu belohnen. Das System kennt eine sogenannte Anreizprämie für Länder, deren Steuereinnahmen überdurchschnittlich wachsen. Davon profitierte Sachsen-Anhalt 2025 mit 8,5 Millionen Euro. Angesichts der Milliardenbeträge, die über den Finanzausgleich bewegt werden, fällt diese Belohnung allerdings bescheiden aus.

Sachsen-Anhalt ist von der Gemeinschaft der Länder bereits heute in erheblichem Umfang abhängig. Rechnet man Finanzkraftausgleich, allgemeine und besondere Bundesergänzungszuweisungen sowie die beiden Sonderbedarfszuweisungen zusammen, kommt man für 2025 auf gut 3,2 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der gesamte Landeshaushalt Sachsen-Anhalts umfasst 2026 rund 15,63 Milliarden Euro. Die Ausgleichszahlungen entsprechen damit rechnerisch einer Größenordnung von etwa einem Fünftel des gesamten jährlichen Haushaltsvolumens.

Eine schwache Wirtschaft ist nicht bloß theoretisches Risiko

Die wirtschaftliche Ausgangslage Sachsen-Anhalts ist dabei schwierig. Das reale Bruttoinlandsprodukt sank 2025 um 0,2 Prozent, während die deutsche Wirtschaft insgesamt um 0,2 Prozent wuchs. Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau ging die Wirtschaftsleistung in Sachsen-Anhalt sogar um 2,7 Prozent zurück, im Verarbeitenden Gewerbe um 1,8 Prozent. Sollte eine künftige Landesregierung durch ihre Politik tatsächlich Investoren oder Fachkräfte abschrecken und damit die Steuerbasis weiter schwächen, entsteht deshalb ein paradoxes Ergebnis: Sachsen-Anhalt hätte weniger eigene Einnahmen. Gleichzeitig würde das Ausgleichssystem einen erheblichen Teil dieses Verlustes auffangen. Das ist der Punkt, den Fuest meint.

Einfach den Geldhahn zuzudrehen, weil einem die politische Richtung einer Landesregierung nicht gefällt, kann allerdings nicht die Lösung sein. Der Finanzausgleich folgt Regeln des Grundgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes. Er ist kein Instrument, mit dem Wahlergebnisse finanziell bestraft werden dürfen. Eine Reform müsste deshalb an den Anreizen ansetzen: Länder könnten einen größeren Teil zusätzlicher eigener Einnahmen behalten. Umgekehrt könnten sie einen größeren Teil der finanziellen Folgen selbst tragen, wenn ihre Wirtschaftskraft sinkt. Das wäre ein härterer Föderalismus. Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt hat diese alte ökonomische Debatte plötzlich einen ziemlich aktuellen Dreh.

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