E-Scooter sind in Frankreich erlaubt. Je nach Ort gelten aber zusätzliche Regeln für Helm und Warnweste. Warum eine kleine Tour nach Forbach teuer werden kann.
Saargemünd/Forbach · E-Scooter sind in Frankreich erlaubt. Je nach Ort gelten aber zusätzliche Regeln für Helm und Warnweste. Warum eine kleine Tour nach Forbach teuer werden kann.
22.09.2026 , 10:00 Uhr
Wer nach Saargemünd oder Forbach mit dem E-Scooter fährt, sollte sich zuerst über die dort geltenden Regeln informieren.
Foto: Jens Büttner/dpa/Jens BüttnerWer aus dem Saarland mit dem Elektro-Tretroller – auf Französisch „trottinette électrique“ genannt – eine kleine Tour über die Grenze nach Lothringen unternehmen will, sollte sich vorher sorgsam informieren. Denn die Regeln und Vorschriften für die Nutzung der kleinen Flitzer sind in beiden Ländern höchst unterschiedlich. Und das Ganze ist viel komplexer als es auf den ersten Blick scheint. In Frankreich können manche Vorschriften sogar von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. Etwa die Helmpflicht: Am 18. August verkündete die Stadt Saargemünd, dass das Tragen eines Helms für E-Scooter-Fahrer ab sofort Pflicht ist, kurze Zeit später zog die Stadt Forbach nach, die sogar das Tragen einer reflektierenden Warnweste verlangt. Vorbild waren die Stadt Paris und ihre umliegenden Departements, die schon Anfang August den Kopfschutz und die Warnwesten-Pflicht einführten.
Dahinter steckt ein ernster Grund: Die Unfallzahlen mit Todesfolge unter den E-Scooter-Fahrern sind seit der Zulassung für den Straßenverkehr im Jahr 2019 rapide gestiegen – von zehn Toten im Jahr 2019 auf über 80 Tote in diesem Jahr. Betroffen sind vor allem junge Franzosen. Rund 50 Prozent der Nutzer der rund drei Millionen E-Scooter in Frankreich sind zwischen 14 und 18 Jahren. Während es auf nationaler Ebene in Frankreich noch keine Helmpflicht gibt, greifen immer mehr Bürgermeister und Präfekten zu der ihnen von Gesetz wegen eingeräumten Möglichkeit, Helm- oder Warnwestenpflicht auf lokaler oder Départements-Ebene zu verordnen. Wer also sichergehen will, nimmt über die Grenze seinen Helm mit.
Denn auch die Bußgelder für die Missachtung dieser und weiterer Regeln sind in Frankreich viel höher. Während in Deutschland Verstöße meist nur mit zehn bis 15 Euro geahndet werden, werden in Frankreich oft jeweils 135 Euro fällig: wenn der vorgeschriebene Helm fehlt (plus 35 Euro für fehlende Warnweste), wenn man auf dem Bürgersteig fährt, eine rote Ampel missachtet, zu zweit auf einem E-Scooter rollt oder auch beim Fahren Smartphone oder irgendeine Art von Kopfhörern nutzt. Während in Deutschland Ohrstöpsel prinzipiell toleriert werden – solange das Gehörte oder die Lautstärke den Fahrer nicht so stark ablenken, dass er die Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrnimmt –, ist jenseits der Grenze jegliches Tragen von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets am Steuer eines E-Scooters tabu.
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Wo darf man in Frankreich fahren? Genutzt werden müssen Radwege oder Radfahrstreifen. Fehlen diese, sind innerorts Straßen mit maximal Tempo-50 erlaubt. Überraschend: In Fußgängerzonen darf man wie auch Radler mit maximal sechs Kilometer pro Stunde rollern und dies auch, ohne dass ein Zusatzschild darauf hinweist, auf Gehwegen aber darf man gar nicht. Außerhalb von Ortschaften darf man auf normalen Straßen in der Regel ebenfalls nicht fahren, es sei denn, eine Sonderverordnung erlaubt es.
Deutsche E-Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen dürfen in Frankreich gefahren werden. Wer als Deutscher auf Nummer sicher gehen will – so weisen unter anderem der ADAC, die HUK und die Europäische Verbraucherzentrale (Centre Européen de la Consommation) hin –, sollte sich aber vorab direkt bei seiner Versicherung erkundigen, ob die Haftpflichtversicherung auch explizit fürs Ausland gilt.
Wer den Spieß umdreht und glaubt, er könne mit einem in Frankreich gekauften E-Roller oder als Bewohner unseres Nachbarlands problemlos in Deutschland fahren, erlebt ein böses juristisches Erwachen. Das Fahren mit einem französischen E-Scooter auf öffentlichen deutschen Straßen ist strikt verboten. Der Grund dafür liegt in den strengen deutschen Vorgaben: In Frankreich ausgelegte Roller sind meist für 25 km/h statt der in Deutschland erlaubten 20 km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Vor allem aber fehlen die hierzulande zwingend erforderliche amtliche Zulassung (Betriebserlaubnis) sowie die vorgeschriebene Versicherungsplakette. Damit ist die Regelung eine klare Einbahnstraße: Der deutsche Roller rollt über die Grenze nach Frankreich, aber der französische Roller darf nicht zum Gegenbesuch kommen. (hem/ulb)
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