Briefwahl Berlin 2026: Das Portal wahlscheinantrag.berlin.de ist nicht erreichbar, ein Warnhinweis der Landeswahlleitung fehlt bislang.
Die Berliner Verwaltung schickt Wahlberechtigte derzeit auf eine Adresse, die nicht funktioniert. Das Portal für den Online-Antrag auf Briefwahlunterlagen war am Dienstag stundenlang nicht erreichbar. Bei Aufrufen von wahlscheinantrag.berlin.de aus der Redaktion erschien eine Fehlermeldung des Browsers, die Seite sei vorübergehend nicht erreichbar.
Gewählt wird am 20. September, das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen.
Die Störung fällt in die heiße Phase. Seit dem 10. August verschickt das Land die Wahlbenachrichtigungen, seitdem läuft die Briefwahl.
Auf der Briefwahlseite des Landeswahlleiters steht die Online-Beantragung an erster Stelle der vier möglichen Wege. Der Link führt direkt auf wahlscheinantrag.berlin.de.
Ein Störungshinweis findet sich dort nicht. Auch der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, den die Landeswahlleitung als komfortabelste Variante bewirbt, führt auf dasselbe Portal. Er ist auf Millionen Briefen gedruckt und lässt sich nicht zurückrufen.
Wahlberechtigte klicken damit von der amtlichen Seite aus in eine Fehlermeldung, ohne vorgewarnt zu sein. Ein Satz auf berlin.de würde genügen, um sie auf die anderen Wege zu leiten. Dieser Satz fehlt.
Der Online-Weg ist nicht der einzige. Der Antrag geht auch per E-Mail, per Post und per Fax an das zuständige Bezirkswahlamt.
Hineingehören müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die Berliner Wohnanschrift. Soll der Wahlschein an eine andere Adresse gehen, muss auch die im Antrag stehen. Bei Post und Fax braucht es zusätzlich die Unterschrift.
Am einfachsten ist der vorgedruckte Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Telefonisch geht es nicht.
Wer für eine andere Person beantragt, etwa für Angehörige, braucht eine schriftliche Vollmacht im Original. Per E-Mail ist das nicht möglich.
In jedem Bezirk hat seit dem 10. August eine Briefwahlstelle geöffnet. Dort gibt es die Unterlagen ohne vorherigen Antrag, gewählt werden kann gleich vor Ort.
Mitzubringen ist der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis. Die Wahlbenachrichtigung wird dafür nicht gebraucht. Adressen und Öffnungszeiten stehen auf der Seite des Landeswahlleiters und auf der Wahlbenachrichtigung.
Die Online-Beantragung ist bis Dienstag, 15. September, vorgesehen. Danach führt der Weg direkt zum Bezirkswahlamt.
Schriftliche Anträge nimmt das Wahlamt bis Freitag, 18. September, 15 Uhr, an.
Der ausgefüllte Wahlbrief muss bis Sonntag, 20. September, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Später eintreffende Briefe werden nicht mitgezählt. Für den Postweg sollten mindestens drei Werktage eingeplant werden, bei Adressen außerhalb Berlins mehr.
Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft den Wahlbrief in den Briefkasten des Bezirkswahlamts oder gibt ihn dort ab.
Belege dafür gibt es nicht. Seit Freitag sind zwei Senatsverwaltungen wegen eines Hackerangriffs vom Berliner Landesnetz getrennt, betroffen sind die Häuser für Stadtentwicklung und für Verkehr.
Das Wahlportal fällt in keinen der beiden Bereiche. Der Landeswahlleiter ist bei der Senatsverwaltung für Inneres angesiedelt.
Im November 2022 erklärte der Verfassungsgerichtshof die Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahl vom September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig. Das Gericht benannte dabei ausdrücklich die Landeswahlleitung und die Senatsverwaltung für Inneres: Die Wahl sei so schlecht vorbereitet gewesen, dass darin allein bereits ein Wahlfehler liege. Im Februar 2023 musste die Stadt neu wählen, ein Jahr später kam die Teilwiederholung der Bundestagswahl in 455 Berliner Wahlbezirken hinzu.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler trat sein Amt erst im Oktober 2022 an, nach dem Rücktritt seiner Vorgängerin. Für die Pannen von 2021 trägt er keine Verantwortung.
Ein ausgefallenes Antragsportal ist mit dem Chaos von damals nicht zu vergleichen. Es fällt nur derselben Behördenkette zu, die schon einmal erklären musste, warum eine Wahl nicht funktioniert hat.
Unbeantwortet ist bislang, seit wann das Portal gestört ist, wie viele Anträge in dieser Zeit ins Leere gelaufen sind und wann die Online-Beantragung wieder läuft.
Und die Frage, die sich ohne Ermittlungsergebnis beantworten ließe: Warum auf der amtlichen Seite kein Hinweis steht?
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