Eine britische Polizeibehörde wurde zu einer hohen Entschädigung an eine ehemalige Angestellte verurteilt. Die Frau mit ADHS und hatte vergeblich um spezielle Kopfhörer gebeten.
Eine britische Polizeibehörde wurde zu einer hohen Entschädigung an eine ehemalige Angestellte verurteilt. Die Frau mit ADHS und hatte vergeblich um spezielle Kopfhörer gebeten.
Donna V. muss von der britischen Polizeibehörde Avon and Somerset Police mit 19.141 Pfund (22.310 Euro) entschädigt werden. Sie hatte im September 2023 für ihre befristete Tätigkeit als Sachbearbeiterin für die Opfer- und Zeugenbetreuung Noise-Cancelling-Kopfhörer gefordert. Dies geschah sowohl zu Beginn ihrer Tätigkeit als auch nach ihrer vierwöchigen Probezeit, wie das britische News-Medium „The Telegraph“ berichtet.
Donna leidet unter einer diagnostizierten Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und wollte damit Hintergrundgeräusche am Arbeitsplatz besser ausblenden. Die Behörde kam dieser Bitte jedoch nicht nach.
Vor dem Arbeitsgericht wurde außerdem thematisiert, dass Donna privat bereits über Noise-Cancelling-Kopfhörer verfügte. „Sie hat diese Tatsache gegenüber [Jennie C., ihre Vorgesetzte] nicht erwähnt und bei der Arbeit nicht verwendet“, stellte Richter Edmund Beever klar. „Das mag bedauerlich erscheinen, aber die Pflicht, angemessene Anpassungen vorzunehmen, liegt beim Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer.“
Darüber hinaus wertete das Arbeitsgericht den Ausdruck der Zweifel der Vorgesetzten Jennie C. an Donnas ADHS-Diagnose als unzulässige Belästigung. Die Diagnose war erst im Mai 2023 über den privaten Online-Anbieter ADHD360 erfolgt, nachdem ihr Hausarzt die Beschwerden laut „The Telegraph“ eher auf ein geringes Selbstwertgefühl zurückgeführt hatte.
Im Dezember 2023 trat die Sachbearbeiterin eine krankheitsbedingt Auszeit an. Die zuvor vertretene Mitarbeiterin kehrte im März 2024 zurück. Anschließend zog sie Avon and Somerset Police vor das Arbeitsgericht in Bristol. Ursprünglich stand eine Entschädigung von 126.542 Pfund (147.547 Euro) im Raum.
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Auch in Deutschland gibt es viele ADHS-Diagnostizierte. ADHS Deutschland zufolge sind fünf Prozent der Drei- bis 17-Jährigen betroffen. Jungs werden dabei circa viermal häufiger diagnostiziert als Mädchen und 60 Prozent der Betroffenen leiden bis in das Erwachsenenalter unter den wesentlichen Symptomen.
Bevor Therapiemaßnahmen eingeleitet werden können, sollte eine gesicherte Diagnose stattfinden. Laut „gesund.bund“ haben betroffene Kinder häufig besondere Probleme, sich zu konzentrieren, sind impulsiv oder „hyperaktiv“. Betroffene Erwachsene haben häufig Probleme in Beziehungen oder bei der Arbeit.
Was genau die Ursachen für die neuronale Entwicklungsstörung darstellt, ist noch nicht komplett erforscht. Man geht davon aus, dass die eigene Veranlagung und äußere Einflüsse eine Rolle spielen.
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