Fast sechs Jahre nach einer Italienreise sorgt eine Zahlungsforderung für Ärger. Ein französischer Wohnmobilfahrer soll eine angeblich offene Autobahnmaut aus dem Jahr 2020 begleichen, obwohl er überzeugt ist, damals bezahlt zu haben.
Fast sechs Jahre nach einer Italienreise sorgt eine Zahlungsforderung für Ärger. Ein französischer Wohnmobilfahrer soll eine angeblich offene Autobahnmaut aus dem Jahr 2020 begleichen, obwohl er überzeugt ist, damals bezahlt zu haben.
Als Michel im Mai 2026 einen Brief aus Italien erhalten hat, traute er seinen Augen kaum. Eine Inkassofirma forderte im Namen eines Autobahnbetreibers 119,36 Euro für eine angeblich unbezahlte Maut. Der Vorwurf bezieht sich auf eine Fahrt vom 18. September 2020, bei der Michel an einer Ausfahrt bei Genua die Maut nicht beglichen haben soll.
Für den Wohnmobilfahrer aus Frankreich kam die Forderung völlig überraschend. Gegenüber dem Magazin „Le Monde du Camping-Car” schilderte er seine erste Reaktion: „Ich verspürte rasende Wut.“ Schließlich sei er überzeugt, die Gebühr damals ordnungsgemäß bezahlt zu haben.
Michel erinnert sich noch genau an die damalige Situation. Nach seinen Angaben habe es an der Mautstation Schwierigkeiten mit seinem Ticket gegeben. Daraufhin sei ihm der maximale Tarif berechnet worden, den er anschließend bezahlt habe, berichtet „Le Monde du Camping-Car”.
Zur Unterstützung seiner Darstellung verweist er auf Notizen aus seinem Reisetagebuch. Dort habe er die Zahlung von 80,50 Euro festgehalten. Außerdem erinnert er sich daran, an der Mautstelle Hilfe angefordert zu haben. „Ich habe die Maut bezahlt, es gab eine Barriere“, betont er. Mit einem humorvollen Seitenhieb ergänzt er: „Ich habe mein Wohnmobil noch nicht darauf trainiert, über Zäune zu springen.“
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Nach Erhalt des Schreibens wandte sich Michel direkt an die Inkassofirma. In einer E-Mail fragte er, wie er die Autobahn überhaupt hätte verlassen können, wenn tatsächlich keine Zahlung erfolgt wäre. Laut „Le Monde du Camping-Car” legte er zusätzlich Kontoauszüge aus dem betreffenden Zeitraum vor. Ob die Forderung aufrechterhalten wird oder nicht, ist derzeit noch unklar.
Während Wohnmobilfahrer in vielen europäischen Ländern Mautgebühren zahlen müssen, gelten in Deutschland andere Regeln. Nach dem „Mobilitätmagazin” sind Wohnmobile hierzulande grundsätzlich nicht mautpflichtig, unabhängig davon, ob sie unter oder über 7,5 Tonnen wiegen.
Der Grund: Wohnmobile dienen der Personenbeförderung und fallen daher nicht unter die deutsche Lkw-Maut, die für Fahrzeuge des Güterverkehrs erhoben wird. Auch eine Pkw-Maut, Vignette oder E-Vignette für Wohnmobile gibt es in Deutschland derzeit nicht.
Anders sieht es im Ausland aus. In zahlreichen europäischen Ländern müssen Wohnmobilreisende Mautgebühren entrichten oder eine Vignette erwerben. Laut „Mobilitätsmagazin” können die Kosten je nach Land von Fahrzeuggewicht, Fahrzeughöhe oder der gefahrenen Strecke abhängen. Wer regelmäßig mit dem Wohnmobil durch Europa reist, nutzt deshalb häufig spezielle Mautboxen, über die anfallende Gebühren automatisch abgerechnet werden können.